Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem/der Präsidenten/in und den beiden Vizepräsidenten/innen. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB.
Das Präsidium besteht aus dem/der Präsidenten/in und den beiden Vizepräsidenten/innen. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB.