Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) nutzt im Folgenden die Möglichkeit zur Stellungnahme anlässlich der Strategischen Sozialberichterstattung. Erneut weist die BAGFW darauf hin, dass die kurze Fristsetzung zum End-Entwurf eine fundierte Stellungnahme oder gar Erarbeitung konkreter Änderungsvorschläge äußerst schwierig machen. Deswegen bittet die BAGFW höflich um längere Fristsetzung im Laufe des weiteren Prozesses.
Die Offene Methode der Koordinierung (OMK) wurde im Zuge der Lissabon Strategie eingerichtet und soll die Zusammenarbeit, den Austausch, bewährte Verfahren sowie die Vereinbarung gemeinsamer Ziele und Leitlinien von Mitgliedstaaten fördern. Nach Ansicht der BAGFW sollte die OMK im Bereich Sozialpolitik künftig noch stärker genutzt werden, um die jetzt im Rahmen der Europa 2020 Strategie gesetzten (sozialpolitischen) Ziele zu erreichen.
Die OMK bedient sich bestimmter Instrumente, die aus Sicht der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch zur Umsetzung der sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 - Förderung der Beschäftigung, Förderung der sozialen Eingliederung sowie Bildung und lebenslanges Lernen - und zum Nationalen Reformprogramm (NRP) beitragen können: Gegenseitiges Lernen – Statistische Vergleiche – Benchmarks – Empfehlungen.
Die Beziehung zwischen den Koordinierungsinstrumenten OMK und „Europäisches Semester“ muss klar geregelt werden: Die Monitoring-Instrumente der OMK müssen durch ihre effektive Anwendung dazu beitragen, die sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 und des NRP zu erreichen. Eine Stärkung der OMK darf allerdings nicht darauf hinauslaufen, dass die EU-Mitgliedstaaten von ihrer Pflicht entbunden werden, im Nationalen Reformprogramm ausführlich zum Erreichen des Armutsziels Stellung zu nehmen und überprüfbare Armutsbekämpfungsstrategien zu entwickeln und vorzulegen.
Um eine stärkere Legitimation der Europäischen Union zu erreichen, ist eine Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft und der Bürger/innen in die OMK Soziales unverzichtbar.
Im Rahmen der Ausgestaltung und Umsetzung der Europäischen Strukturfonds ist das Partnerschaftsprinzip verpflichtend gemacht worden, indem in einem Verhaltenskodex Regeln für die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen mit den öffentlichen, staatlichen Stellen festgelegt werden. Die BAGFW schlägt daher vor, dieses Prinzip auch bei der Koordinierung im Rahmen der OMK Soziales anzuwenden, um eine stärkere Bürgerbeteiligung und eine Mitwirkung der organisierten Zivilgesellschaft zu erreichen als auch den themenspezifischen Einbezug von Zielgruppen zu gewährleisten und eine nachhaltigere soziale Wirkung zu erzielen. In diesem Zusammenhang wäre ein eigenständiger Berichtsteil der Nichtregierungsorganisationen eine Möglichkeit dies umzusetzen.
1. Einleitung
Der Bericht weist an vielen Stellen auf Maßnahmen des ESF hin. Nach der ESF-Verordnung hat der Sozialfonds die Aufgabe, die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, was sich mit dem Ziel der sozialen Inklusion deckt. Wichtig dabei ist, dass der ESF einen Mehrwert erzeugen soll und nicht als Ersatz für Kernaktivitäten herangezogen werden soll. Die BAGFW ist besorgt, dass die Bundesregierung die Aufgaben, die sich aus der Sozialen Inklusion und der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung nicht mehr als ihre Kernaufgabe begreift und fordert ein deutliches Bekenntnis zu ihren Aufgaben.
Nach Angaben der Bundesregierung ist oberste Leitschnur der sozialen Sicherung das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip sowie das Grundrecht auf Menschenwürde. An anderer Stelle wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass die Kosten Sozialer Sicherung im Rahmen zu halten sind. Die BAGFW möchte darauf hinweisen, dass nach den Urteilen des BVerfG zum SGB II von 2010 und zum AsylBLG von 2012 der Rechtsanspruch auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht in Frage stehen kann. Insofern müssen die Mittel, die hierfür notwendig sind, auch bereitstehen.
2. Armut und soziale Ausgrenzung
Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktpolitik sind nicht deckungsgleich. Daher kritisiert die BAGFW weiterhin, dass die Bundesregierung das Thema Armut und soziale Ausgrenzung primär über die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit definiert. Die Erwerbslosenzahlen nehmen ab, jedoch nicht die Armut. Dies weist auch der Indikatorenteil des Berichts nach.
Demnach stieg die Armutsrisikoquote nach EU-SILC in den Jahren 2007-2012 von 15,2 % auf 16,1 %. Bei jungen Menschen unter 18 Jahren gab es im gleichen Zeitraum sogar einen Anstieg um 1,1 Prozentpunkte von 14,1% auf 15,2%. Auch in der Altersgruppe der Über-65 -Jährigen ist in den Jahren 2010 -2012 ein Anstieg von 14,1 % auf 15,0% zu verzeichnen.
Der Bezug von SGB-II-Leistungen erklärt sich nicht allein aus Arbeitslosigkeit, sondern auch aus Sachverhalten wie Familienverantwortung, geringfügiger Beschäftigung, Teilzeitarbeit und nicht-existenzdeckenden Löhnen. Rund 650.000 Menschen Erwerbsfähige sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Monatsbericht 1/2014) in ungeförderter Erwerbstätigkeit und beziehen aufstockend ALG II.
Um ein unverfälschtes Bild der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland zu erhalten müssen zu den 1,043 Mio. Langzeitarbeitslosen im Jahr 2012, die im Indikatorenteil des Berichts aufgeführt werden, noch weitere Personengruppen addiert werden. So werden nach der Unterbeschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 194 000 Arbeitslose über 58 Jahre, die entweder seit mehr als einem Jahr kein Vermittlungsangebot mehr erhalten haben oder durch auslaufende vorruhestandsähnliche Regelungen Arbeitslosengeld erhalten, in der Arbeitslosenstatistik nicht aufgeführt. Gleiches gilt für Personen im Krankenstand sowie für Menschen, die an Weiterbildungen, Arbeitsfördermaßnahmen etc. teilnehmen.
Gleichwohl sind für die genannten Personenkreise Hilfen zur sozialen Integration und Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von zentraler Wichtigkeit, wenn langfristig und dauerhaft der Leistungsbezug überwunden werden soll. Neben unmittelbar arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der sozialen Situation von Langzeit-Leistungsbeziehenden in Verbindung mit einer Stärkung der dem Grundsicherungsbezug vorgelagerten Systeme sowie Maßnahmen zur Sicherung auskömmlicher Entlohnung nötig. Die BAGFW schlägt vor, diesbezüglich weitere sozialpolitische Schwerpunkte neben den bisher genannten Indikatoren zu setzen.
Im NSB 2014 sind die aufgelisteten Beiträge, die zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung führen sollen, überwiegend mit aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierten Aktivitäten untersetzt. Für die Umsetzung der neuen Regelung der Strukturfondsverordnung, nach der auf nationaler Ebene mindestens 20% der Mittel für die Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung eingesetzt werden müssen, hat die Bundesregierung als Armutsindikator den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gewählt. Es besteht die Verpflichtung, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds nicht für Kernaktivitäten einzusetzen, sondern einen Mehrwert zu erzeugen. Die BAGFW fordert die Bundesregierung auf, zu bekräftigen, dass sie die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit wie im Koalitionsvertrag angekündigt als eine ihrer Kernaufgaben begreift.
In Abgrenzung zum ESF wird der EU-Hilfsfonds FEAD erwähnt, der Zielgruppen bedient, die weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind. Hier hat sich die Bundesregierung für die zweite Fördersäule „Soziale Kohäsion und Armutsreduzierung“ ausgesprochen. Hier stehen 70 Mio. € für sieben Jahre Förderphase zur Verfügung. Die Mittel hierfür fallen im Vergleich zum ESF geringer aus, obgleich die zu bedienenden Zielgruppen (Obdachlose, Suchterkrankte etc.) groß sind.
Die BAGFW begrüßt ausdrücklich, dass mit dem FEAD das Armutsbekämpfungskonzept der Bundesregierung an einer Stelle um Zielgruppen jenseits der Langzeitarbeitslosen erweitert wird. Ergänzend fordert die BAGFW die neue Bundesregierung dazu auf, die Aktivitäten im Bereich der Armutsbekämpfung neu und kohärent auszurichten. um eine umfassende Bekämpfung des steigenden Armutsrisikos gewährleisten zu können.
Die BAGFW befürwortet ferner die Absicht der neuen Bundesregierung, die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit als einen Schwerpunkt ihrer Arbeitsmarktpolitik zu definieren. Es ist dringend notwendig, die in den letzten Jahren einseitige Ausrichtung der Arbeitsmarktförderung auf Personen und Förderleistungen mit großer Arbeitsmarktnähe aufzugeben und Langzeitleistungsbeziehenden und ihren Familien deutlich mehr teilhabeorientierte Förderung anzubieten. Die bislang angedachten Maßnahmen sowie eine reine Konzentration auf Maßnahmen des ESF reichen dafür nicht aus. Notwendig sind vielmehr Reformen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung für arbeitsmarktferne Personen sowie gezielte Hilfen für Langzeit-Leistungsbeziehende in Richtung einer Verbesserung ihrer persönlichen Situation und ihrer Teilhabemöglichkeiten, die sich nicht unmittelbar an arbeitsmarktpolitischen Vorgaben messen lassen, sondern nachhaltig wirken.
Auch die BAGFW zeigt sich erleichtert darüber, dass die Anzahl von langzeitarbeitslosen Menschen in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist. Dennoch waren rund 1 Mio. oder 36,3% der offiziell gemeldeten Arbeitslosen in Deutschland im Dezember 2013 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Monatsbericht Dezember 2013) langzeitarbeitslos und hatten damit deutlich geringere Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt als kurzzeitig Arbeitslose.
48,7% der rund 4,45 Mio. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II waren nach der Statistik über die Verweildauern der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2013 vier Jahre und länger ohne Unterbrechung im Leistungsbezug. Das entspricht nur einem leichten Rückgang von 0,3% zum Dezember 2012. Wissenschaftler der Universität Koblenz-Landau haben errechnet, dass 435.000 Langzeitarbeitslose mit vier und mehr sogenannten Vermittlungshemmnissen derzeit kaum eine Chance auf eine Arbeitsmarktintegration haben. Nach Auffassung der BAGFW werden dringend Konzepte benötigt, wie diese sehr arbeitsfernen Menschen besser gefördert werden. Derzeit sind Langzeitarbeitslose in der Arbeitsmarktförderung hingegen unterrepräsentiert. Nach dem Eingliederungsbericht 2012 der Bundesagentur für Arbeit waren sie nur mit einem Anteil von 15% an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik beteiligt.
Auch die qualitativen Ziele Deutschlands im Bereich der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beziehen sich ausschließlich auf die Indikatoren zu Erwerbstätigenquoten. Der Anstieg der Erwerbstätigkeit sagt jedoch nichts über die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse aus. Die BAGFW verweist hierzu erneut auf ihre Ausführungen zur atypischen Beschäftigung in Ihren Anmerkungen und Hinweisen zur Fortschreibung des Nationalen Reformprogramms und des Nationalen Sozialberichts 2014 vom 13.12.2013: Prekäre Beschäftigung in Deutschland verharrt trotz eines leichten Rückgangs weiterhin auf einem hohen Niveau. Mehr als jede/r fünfte Arbeitnehmer/in gilt zudem nach Angaben des Statistischen Bundesamtes als „atypisch Beschäftigt“. Hierzu werden Minijobber, Zeitarbeiter, befristet Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte gezählt. Zwischen 1991 und 2012 gab es einen Anstieg von 78% der atypischen Beschäftigungsverhältnisse von 4,4 Mio. auf 7,89 Mio. Mehr als 70% der Minijobber/innen erhalten nach Angaben des DGB einen Niedriglohn. Die BAGFW ist besorgt über diese Entwicklungen und begrüßt, dass die Bundesregierung diese Auffassung im Jahreswirtschaftsbericht 2014 teilt.
3. Reformen im Bereich der sozialen Inklusion
Im Kapitel 3 des Berichts listet die Bundesregierung die jüngsten Reformen im Bereich der sozialen Inklusion auf. Dabei werden verschiedene Unterthemen zusammengefasst.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Betreuung der betroffenen Personenkreise im Rahmen der Leistungsgewährung nach den SGB II und XII. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass derzeit bestehenden Leistungen nach AsylbLG verfassungswidrig sind und an das Sicherungsniveau des SGB II/SGB XII angepasst werden müssen. Eine gesetzliche Regelung steht noch aus und muss prioritär erfolgen.
Die BAGFW begrüßt, dass die berufsbezogene Deutschförderung weiter durch den ESF gefördert werden soll. In diesen Kursen werden die sprachlichen Anforderungen im Berufsalltag vermittelt. Diese Kurse sind damit eine notwendige Ergänzung zu den allgemeinen Deutschkursen nach Aufenthaltsgesetz.
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen hängt stark mit der Frage der Vereinbarkeit von Kindern bzw. Pflege und Erwerbsarbeit von Frauen und Männern zusammen. Noch immer sind es überwiegend Frauen, die Erwerbsunterbrechungen in Kauf nehmen oder ihre Arbeitszeit zugunsten der Kindererziehung oder der Pflege reduzieren. Frauen und Männern müssen gleiche berufliche und familiäre Verwirklichungschancen ermöglicht werden. Hierzu gehört auch, dass die Angebote an Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen – auch in Teilzeit – ausgeweitet werden. Für eine gelingende Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben muss auch die Pflege ihren Status als „reine Privatsache“ verlieren und stärker in den Blick sozialstaatlicher, wirtschaftlicher und betrieblicher Verantwortung rücken.
Die BAG FW unterstützt das Engagement der Bundesregierung im Bereich des Kinderschutzes. Die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes muss zügig durchgeführt werden, um belastbare Erkenntnisse über Weiterentwicklungsbedarfe zu erhalten. Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Frühen Hilfen als Teil eines infrastrukturell gesicherten Netzwerkes verlässlich verankert und finanziell abgesichert werden. Dies muss unter Einbezug einer verbindlichen Mitfinanzierung durch das Gesundheitssystem erfolgen.
Es fehlt zudem der Hinweis auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der Förderungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Hier ist eine verlässliche und bedarfsgerechte Infrastruktur im Bereich der frühen Bildung aufzubauen, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Bildungschancen und damit zur Prävention von Armut für Kinder leisten wird.
Nach Auffassung der BAGFW bedeutet Inklusion gesellschaftliche Strukturen von Beginn an so zu gestalten, dass sie der Vielfalt der Lebenschancen und Lebensweisen gerecht werden. Mitten in der Gesellschaft angekommen sind Menschen mit Behinderung dann, wenn sie als Bürgerinnen und Bürger und Mitwirkende beim Aufbau und Erhalt einer inklusiven Gesellschaft anerkannt sind und Teilhabe und Chancengleichheit selbstverständlich für alle Menschen gelten. Die dafür erforderlichen Investitionen in eine offene und inklusive Gesellschaft durch weitgehende Barrierefreiheit und bestmögliche Zugänglichkeit für alle Menschen sind unabhängig von Beeinträchtigungen und Funktionsstörungen sowie durch individuell bedarfsdeckende Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung solidarisch von allen Mitgliedern der Gesellschaft zu tragen.
Die Umsetzung der UN-BRK ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die zivilgesellschaftliches und (sozial-)politisches Handeln auf allen Ebenen in Staat und Gesellschaft erfordert. Daher ist der Einbezug aller Politik- und Gesellschaftsbereiche notwendig. Deutschland ist durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß Artikel 4 (3) die internationale Verpflichtung eingegangen, bestehende Praktiken und Gesetze zu überprüfen und diese gemeinsam mit den Organisationen, die die Belange der Menschen mit Behinderungen vertreten, menschenrechtskonform zu beraten und weiter zu entwickeln.
Die BAGFW ist vom Innovationspotential des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Wohle und zur Zukunftsträchtigkeit unseres Sozialstaates überzeugt und begrüßt ausdrücklich das Bekennen der Bundesregierung zur UN-BRK, das Vorlegen des Nationalen Aktionsplaners (NAP), die Verankerung der Gesamtsteuerungsverantwortung im BMAS und das kontinuierliche Arbeiten an der Umsetzung. Ziel eines jeden Reformvorhabens, jeglicher Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung muss nach Ansicht der BAGFW die volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dies muss sich in den Beteiligungs-, Verfahrens- und Arbeitsstrukturen abbilden. Aus Sicht der BAGFW enthielt der NAP Umsetzungsdefizite, die beispielsweise auch auf fehlende Analysen zu förderlichen bzw. hinderlichen Inklusionsfaktoren bzw. Hochrechnungen zur Finanzierung inklusiver Strukturen im Vorfeld des Inkrafttretens der Konvention zurückzuführen waren.
Die BAGFW hat im Rahmen der Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen (BRK-Allianz) als Mitglied an 2013 veröffentlichten Parallelbericht der Zivilgesellschaft mitgewirkt. Dabei war es den beteiligten Organisationen wichtig, übergreifend im Sinne aller betroffenen Menschen mit Behinderungen zu argumentieren und die Problembeschreibungen bei der gleichberechtigten Teilhabe in Deutschland möglichst ausgewogen darzulegen. Aus Sicht der BAGFW lässt der Nationale Sozialbericht offen, inwieweit die Bundesregierung die Umsetzung der UN-BRK strukturell innerhalb des Nationalen Sozialberichtes verankert. Derzeit lässt die Bundesregierung den NAP durch ein unabhängiges Institut wissenschaftlich evaluieren. Die BAGFW begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.
Inklusion ist ein zentrales Anliegen der BAGFW. Segregationseffekte bei Älteren und Menschen mit Behinderung sind unbedingt zu vermeiden. Auch die demographische Entwicklung macht es mehr denn je notwendig, mehr altersgerechten und barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dieser muss auch für Menschen mit geringen Einkommen zugänglich sein.
Aus unserer Sicht der BAGFW ist eine Verknüpfung der Anreizsysteme notwendig. Das heißt, die Förderprogramme sollten in Ergänzung an die aufgezeigten Maßnahmen zwingend an barrierefreien Umbau geknüpft sein. Wer eine Modernisierungserhöhung umlegen will, muss auch barrierefreie Komponenten vorweisen.
Zunehmende soziale Segregation in einigen Städten – insbesondere Ballungszentren mit hohen Zuzugsraten - ist eine zentrale Sorge aller Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die BAGFW sieht, dass der Zugang zu bezahlbarem und angemessenem Wohnraum für immer mehr Menschen schwieriger wird. Die Disparität zwischen den Lebensverhältnissen und Versorgungsqualität zwischen strukturschwachen und strukturreichen Stadtteilen und Siedlungsräumen nimmt zu. Soziale Segregation als zunehmendes Phänomen in städtischen Räumen wird im Immobilienbericht angesprochen, aber auch deutlich im 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung benannt. Immer mehr Menschen müssen auf Grund der steigenden Wohnkosten in benachteiligte Gebiete ziehen oder haben keinen Zugang zu angemessenen Wohnraum. Wo bauliche Aufwertungsmaßnahmen in benachteiligten Gebieten durchgeführt werden, ist nicht in ausreichendem Maße sichergestellt, dass die ursprüngliche Bewohnerschaft aufgrund der Mitentwicklung auch hier wohnen bleiben kann. Andere benachteiligte Quartiere bleiben – gerade auch durch die sogenannte „Armutszuwanderung“ von Abwärtsmobilität gekennzeichnet. Für diese Quartiere sind weiterhin Strategien und Programme der integrierte Stadtentwicklung, bei denen soziale, arbeitsmarktpolitische, investiv-bauliche und gesundheitsförderliche Maßnahmen miteinander verknüpft werden, notwendig. Benachteiligte Quartiere benötigen eine erhöhte Aufmerksamkeit und Investitionen in alle Strukturen der Grundversorgung, um soziale Segregation zu überwinden und Abwärtsspiralen aufzuhalten.
Hier reichen die beschriebenen Maßnahmen nicht aus. Ein Maßnahmenmix ist notwendig, der sich nicht allein auf den Wohnraum bezieht. Zudem ist zweifelhaft, ob die genannten 518,2 Mrd. Euro jährlich ausreichen, um den Investitionsstau im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu beseitigen. Die BAGFW fordert zudem längerfristige Mietpreis- und Belegungsbindungen.
4. Jüngste Reformen zur Erreichung von angemessenen und nachhaltigen Renten
Aus Sicht der BAGFW greifen die von der Bundesregierung angeführten aktuellen Reformmaßnahmen, insbesondere der jüngst beschlossene Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) zu kurz um der drohenden Gefahr von Altersarmut entgegenzutreten. Bereits im Jahr 2007 wurde Deutschland von der OECD gewarnt, dass die Reformen der gesetzlichen Rente seit 1990 zu einem Anstieg von Altersarmut führen werden (vgl. Studie „Renten auf einen Blick“ unter <link http: www.oecd-ilibrary.org>www.oecd-ilibrary.org) Ausgesprochen wurde die Empfehlung, Deutschland solle der Rentenpolitik für Geringverdiener besondere Aufmerksamkeit widmen. Denn es sind vor allem, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt wie längere Erwerbslosigkeit, Beschäftigung im Niedriglohnsektor, Beschäftigung in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Leiharbeit, Minijobs etc. sowie prekäre Selbstständigkeit bzw. Wechsel zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung, die immer häufiger zu geringen Renteneinkommen im Alter führen.
Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Regierungskoalitionen in der Koalitionsvereinbarung zur 18. Legislaturperiode nicht mehr in gleichem Umfang für Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut aussprechen, wie dies noch in der vergangenen Legislaturperiode der Fall war.
5. Zugängliche, qualitative hochwertige und nachhaltige Gesundheits-
versorgung und Langzeitpflege
In den letzten Jahren sind sehr viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Zuzahlungen und Kostenbeteiligungen belegt worden. Unabhängig von ernsten Zweifeln, ob durch Kostenbeteiligungen sinnvolle Steuerungseffekte erzielt werden können, stellen sie insbesondere für kranke Menschen mit niedrigem Einkommen ein ernsthaftes Problem dar. Ein wichtiger Schritt, diesem Personenkreis einen ungehinderten Zugang zum Gesundheitssystem zu verschaffen, besteht darin, die Härtefallregelungen zu verbessern und arme Menschen mit chronischer Krankheit bzw. Behinderung von Kostenbeteiligungen freizustellen.
Prävention und Gesundheitsförderung sind wichtige Querschnittthemen der Politik und daher ressortübergreifend zu verankern. Sie müssen konzeptionell auch auf die Lebenslagen von sozial benachteiligten Menschen ausgerichtet sein und der gesundheitlichen Ungleichheit entgegenwirken. Dazu bedarf es weit über das Gesundheitssystem hinaus abgestimmter sozialpolitischer Maßnahmen.
Gesundheitsförderung und Prävention muss die Akteure auf Länder- und kommunaler Ebene einbeziehen. Hier gibt es bereits viel (Erfahrungs-)Wissen im Bereich der lebensweltorientierten Gesundheitsförderung. Die BAGFW unterstützt das Anliegen, ein Präventionsgesetz zu schaffen, das stabile Kooperationsstrukturen zwischen den Präventionsakteuren auf Bundes- und auf Landesebene (einschließlich der Sozialleistungsträger) definiert.
Vor allem aber bedeutet Gesundheitsförderung aus Sicht der BAGFW eine Verlagerung des Fokus von der rein medizinischen Prävention zu einer umfassenderen lebensweltorientierten Prävention und Gesundheitsförderung unter Einbezug der die medizinische Versorgung i.e.S. - weiterer relevanter Arbeitsfelder, Leistungserbringer und Berufsgruppen.
Im Bereich der nicht-medizinischen Primärprävention sind vor allem auch Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und Schule wichtige Orte, an denen Kompetenz und Sensibilität für die eigene Gesundheit frühzeitig erlernt und gestärkt werden können. Über die Kompetenzentwicklung hinaus, stellen sie Handlungsfelder dar, die selbst gesundheitsförderlich gestaltet werden müssen. Die Kinder-, Familien- und Jugendhilfe ist deshalb ein wichtiger Knotenpunkt in den Kooperationsnetzwerken der Gesundheitsförderung.
Bezüglich einer flächendeckenden wohnortnahen Versorgung ist eine bessere Kooperation zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen nicht ärztlichen Leistungserbringern wie z. B, Ambulante Pflegedienste, Familienpflege-diensten, notwendig. Dieses Potential ist noch lange nicht ausgeschöpft. Insbesondere für pflegedürftige und chronisch kranke Menschen ist die enge Abstimmung von kurativen, rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen für die Erhaltung von Lebensqualität von großer Bedeutung. Es ist erforderlich auf der Grundlage einer Gesundheitsberichterstattung in den Sozialräumen zu einer sektorübergreifenden Versorgungsstruktur zu gelangen.
In einer älter werdenden Gesellschaft, in der chronische Krankheiten an Bedeutung gewinnen, wird die Stärkung der medizinischen Rehabilitation zu einer wichtigen gesundheitspolitischen Aufgabe der Teilhabesicherung. Die BAGFW spricht sich dafür aus, die hohen Zugangshürden zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu senken, den Rehabilitationsbedarf, wenn geboten, rehabilitationsträgerübergreifend festzustellen und die rehabilitativen Angebote auch auf Personenkreise wie etwa Pflegebedürftige auszurichten, die bislang kaum einen Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen haben. Die Rehabilitationsansprüche von älteren pflegedürftigen Menschen sind systematisch in der Krankenversicherung erschließen. Entsprechende Umsetzungshemmnisse sind in der Krankenversicherung zu beseitigen. Die Mobile Rehabilitation, deren Dienste bislang nur in wenigen Orten arbeiten, stellt insbesondere für diesen Personenkreis eine geeignete Rehabilitationsform dar. Die finanziellen Rahmenbedingungen der medizinischen Rehabilitation betreffend, ist das Teilhabebudget der Rentenversicherung bedarfsdeckend auszugestalten. Die Absicht eine demographische Komponente in das Budget aufzunehmen, stellt aus Sicht der BAGFW einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt auch das Gesundheitswesen vor die Aufgabe seiner inklusiven Ausgestaltung. Die BAGFW betont, dass behinderungsassoziierte (Mehr-)Bedarfe auch in finanzieller Hinsicht durch die Gemeinschaft gedeckt werden müssen.
Im Bereich der Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder setzt sich die BAGFW dafür ein, dass die interdisziplinäre Frühförderung flächendeckend als Komplexleistung umgesetzt wird. Dazu sind rechtliche Klarstellungen geboten.
Eine drängende Aufgabe einer teilhabeorientierten Gestaltung des Gesundheitssystems stellt der Anstieg der diagnostizierten psychischen Erkrankungen dar. Vor allem im Interesse der Verhinderung von Chronifizierung und Teilhabeeinschränkungen ist das psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfesystem sektoren- und leistungsübergreifend mit verbindlichen Regeln zur Übernahme der sozialräumlichen Versorgungsverantwortung weiterzuentwickeln.
Bei einer Optimierung der Ausgaben für Arzneimittel ist zu beachten, dass eine Erhöhung des Herstellerrabattes zwar zu einer Reduzierung der Arzneimittelpreise führt, allein aber nicht zur Gestaltung eines gerechten Preis/Leistungsverhältnisses genügt. Daher sollte im Hinblick auf eine sichere Versorgung im Interesse der Patienten der reale Nutzen der Arzneimittel Berücksichtigung finden.
Der demografische Wandel erfordert neue Lösungen für die Personalpolitik in allen sozialen und Gesundheitsberufen. Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung werden der Anteil der alten Menschen und damit die Wahrscheinlichkeit eines damit verbundenen Unterstützungsbedarfes zunehmen. Die bestehende Konkurrenz zwischen verschiedenen Beschäftigungsfeldern (technische / wirtschaftliche Berufsfelder versus soziale / gesundheitliche Berufsfelder) wird sich verschärfen.
Es werden seit einiger Zeit verschiedene Lösungen diskutiert. So werden die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung (z.B. Vollzeit statt Teilzeit, Gewinnung von Berufsrückkehrer(inne)n, Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Personen) vorgeschlagen oder die Verbesserung der Zuwanderungsmöglichkeiten. Alle Vorschläge lösen jedoch neue Fragestellungen aus: Die Ausweitung der Erwerbstätigkeit verlangt bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das setzt wiederum eine Ausweitung der sozialen Dienstleistungen für Betreuung und Erziehung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen voraus. Die gesellschaftliche und soziale Integration von Zuwanderer(inne)n muss durch entsprechende Angebote begleitet und die Folgen der Wanderungsbewegung in den Herkunftsländern berücksichtigt werden.
6. Thematischer Schwerpunkt: Zugang zum Sozialschutz für junge
Erwerbslose:
Die BAGFW begrüßt, dass die Nationale Sozialberichterstattung den Zugang junger Erwerbsloser zum Sozialschutz als eigenen thematischen Schwerpunkt behandelt.
Sie bedauert jedoch, dass Hinweise fehlen, dass das Bundesverfassungsgericht aktuell die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelbedarfe von Erwachsenen und Kindern im SGB II sowie die sogenannte „U25-Regelung“ beurteilt, nach der junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gem. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II mit ihren Eltern zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst werden.
Die BAGFW hat sich in allen drei Verfassungsbeschwerdeverfahren - ergänzend zu den ausführlichen Stellungnahmen der einzelnen BAGFW-Mitgliedsverbände - mit gemeinsame Positionen kennzeichnenden Schreiben geäußert. Hierbei hat sie u. a. die problematische Abgrenzung der Referenzgruppen und die Herausnahme einzelner Konsumausgaben und ihre Einstufung als nicht verbrauchsrelevant im Zuge der Bedarfsermittlung zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz kritisiert.
Bedenken äußerte die BAGFW auch im Hinblick auf die im Zuge des Regelbedarf-Ermittlungsgesetzes vorgenommene Neuberechnung der Kinderregelbedarfe. Viele der für Kinder und Jugendliche als relevant festgeschriebenen Verbrauchsausgaben sind aufgrund der geringen Stichprobenfälle der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statistisch nicht hinreichend signifikant oder werden wie beim Teilhabedarf zweckgebunden unter abschließender Aufzählung der Teilhabemöglichkeiten mit einer Pauschale berücksichtigt.
Auch der Einbezug der 18-25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern weckt aus unterschiedlichen Erwägungen heraus verfassungsrechtliche Bedenken. Diese Bedenken erstrecken sich auch auf den Umstand, dass die vorgenannte Personengruppe als sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft gem. § 20 Abs. 2 Nr. 2 SGB II nur einen verminderten Regelbedarf in Höhe von 80% des Regelbedarfs alleinlebender junger Erwachsener erhält.
Die Leistungen des sog. Bildungspakets wertet die BAGFW nicht als maßgebliche Unterstützungsleistung für junge Erwachsene, da von den ergänzend zu gewährenden Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II primär Kinder und Jugendliche profitieren dürften. Für unter 25-Jährige werden Bedarfe für Bildung hingegen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II nur berücksichtigt, wenn sie noch eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die ersatzlose Abschaffung der Zahlung eines Beitrags zur Gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 40 € während der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2011 bedauert die BAGFW. Auch die Darstellung der Leistungen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen erfolgt nach Ansicht der BAGFW zu einseitig und zu positiv, obgleich überwiegend nur der Status quo und der gesetzliche Auftrag der Arbeitsagenturen bei der Ausbildungsvermittlung beschrieben werden. Aktuelle Reformdiskussionen um die Weiterentwicklung der Eingliederungsleistungen im SGB II bleiben indes außen vor. Besonders in Bezug auf die Gruppe der jungen Erwerbslosen sollte erwähnt werden, dass die Förderung junger Erwachsener durch Ausbildungsunterstützung einer Erweiterung bedarf. Hierzu zählen nicht nur passgenaue Unterstützungsleistungen bei der Vermittlung in eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung, sondern auch eine parallele und nachgehende Begleitung, um die jungen Erwachsenen im Einzelfall vor Ausbildungsabbrüchen zu bewahren und sie nachhaltig bei der Verfestigung des Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen.
Mit besonderer Priorität sollte sichergestellt werden, dass junge Erwerbslose ihren Lebensunterhalt bis zur Aufnahme einer Ausbildung und auch danach sicherstellen können. Hier bedarf es nach Ansicht der BAGFW eines Hinweises darauf, dass Ausbildungsbeihilfe und BAföG in Ergänzung der gezahlten Ausbildungsvergütungen so auszugestalten sind, dass junge Menschen ihre Lebenshaltungskosten damit decken können, soziale Unterschiede ausgeglichen und Bildungsreserven aktiviert werden.