Stellungnahme der BAGFW zur Strategischen Sozialberichterstattung

Die BAGFW bedankt sich für die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt zur Strategischen Sozialberichterstattung Stellung nehmen zu können. Da noch kein Berichtsentwurf vorliegt und die Themen durch die Vorgaben des Leitfadens des Social Protection Committee (SPC) weitgehend vorgegeben sind, konzentriert sich die BAGFW in dieser Stellungnahme auf Vorschläge zum weiteren Verfahren.

Die BAGFW bedankt sich für die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt zur Strategischen Sozialberichterstattung Stellung nehmen zu können. Da noch kein Berichtsentwurf vorliegt und die Themen durch die Vorgaben des Leitfadens des Social Protection Committee (SPC) weitgehend vorgegeben sind, konzentriert sich die BAGFW in dieser Stellungnahme auf Vorschläge zum weiteren Verfahren.

 

1)     Ausreichende Fristen für Rückmeldung

 

In den Eckdaten zum Bericht wird nach jetzigem Stand mitgeteilt, dass der Berichtsentwurf Ende Dezember zu erwarten ist. Die Stellungnahmen von Sozialpartnern, Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie der Länder- und Kommunalebene sollen zum Jahreswechsel eingeholt werden. Erfahrungsgemäß sind in den Wochen um den Jahreswechsel die Büros nur teilweise besetzt. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Bericht und eine gemeinsame Rückmeldung der BAGFW erfordern jedoch ausreichend Zeit. Die BAGFW bittet daher um eine Änderung dieses Zeitplans bzw. um eine großzügigere Fristsetzung für die Stellungnahme zum Berichtsentwurf.

 

2)     Eigener Berichtsteil der BAGFW

 

Die BAGFW regt einen eigenen Berichtsteil an, in dem sie die aus ihrer Sicht größten sozialen Herausforderungen in Deutschland beschreibt. Dies würde die Berichterstattung der Bundesregierung um die Sichtweise der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ergänzen und dem von der EU geforderten Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit entsprechen.

 

3)     Veröffentlichung der eingeholten Stellungnahmen zur Strategischen Sozialberichterstattung

 

Ebenfalls im Sinne der partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist es wünschenswert, dass die eingeholten Stellungnahmen zur Strategischen Sozialberichterstattung veröffentlicht werden. Sinnvoll wäre es, dies im Anhang des veröffentlichten Dokuments zu tun. Eine Alternative wäre zumindest eine Verlinkung im Internet.

 

4)     Schwerpunkte setzen bei der Bildung von benachteiligten Menschen, Maßnahmen für Flüchtlinge, bei der Bekämpfung von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit - zukünftige Herausforderungen benennen

 

Nach den Vorgaben zur Strategischen Sozialberichterstattung sollen Reformen in bestimmten Bereichen während des Berichtszeitraums aufgezeigt werden. Hier sind schon jetzt einige Reformen zu nennen, wie zum Beispiel das Versorgungsstärkungsgesetz oder die „Assistierte Ausbildung“ als Regelinstrument. Bezüglich der Berichterstattung setzt sich die BAGFW dafür ein, Schwerpunkte bei Maßnahmen zu setzen, die zur Anhebung des Bildungsniveaus benachteiligter Gruppen dienen (z. B. Stand „Assistierte Ausbildung“, Stand „Inklusionsinitiative Ausbildung und Beschäftigung“). Auch der Stand des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und der „Perspektive Wiedereinstieg“ sind von Interesse. Die Wohlfahrtsverbände plädieren dafür, es hierbei nicht bei der reinen Aufzählung und Beschreibung unterschiedlicher Programme und Gesetzesinitiativen zu belassen, sondern darzulegen, auf welche potentiellen Gesamtzielgruppen die neuen Maßnahmen abzielen und wie viele Personen hiervon erreicht werden konnten. In den genannten Bereichen sollte zudem nicht nur über Maßnahmen berichtet werden, sondern auch Herausforderungen benannt werden.

 

Darüber hinaus sieht die BAGFW einen Schwerpunkt bei Maßnahmen für Flüchtlinge und Geduldete. Der Bericht sollte ausführlich darlegen, inwieweit die Bundesregierung ihre Versorgungs- und Integrationsangebote angesichts der steigenden Anzahl der Flüchtlinge auf den Gebieten des Wohnens, der Sicherung des Lebensunterhalts, beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sowie der Bildung und Integration auf dem Arbeitsmarkt ausrichtet. Über die Umsetzung des Konzepts „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ zum Abbau der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit, sollte nach Ansicht der BAGFW schwerpunktmäßig berichtet werden. Dabei sollte nicht nur über die Umsetzung der neuen Bundesprograme, sondern auch über die angestrebten strukturellen Veränderungen, etwa bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Jobcenter oder bei der verbesserten institutionenübergreifenden Gesundheitsförderung, ausführlich berichtet werden.

 

So sieht die BAGFW z. B. auch die Verhinderung von Altersarmut, die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit und die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes als wichtige Herausforderungen der kommenden Jahre an.

 

Ergänzend weist die BAGFW darauf hin, dass Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Inklusion und der Armutsbekämpfung nicht nur als arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verstanden werden können. Eine Verbesserung der sozialen Teilhabemöglichkeiten und der sozialen Situation von Personengruppen, die aufgrund umfassender Vermittlungshemmnisse trotzdem absehbar lange im Leistungsbezug verweilen werden, hat eine eigene Wertigkeit und Fachlichkeit, auf die im Bericht mit eingegangen werden sollte. Diese kann nicht nur durch arbeitsmarktpolitische Indikatoren erfasst werden.

 

 

 

5)     Berichterstattung über Armut und soziale Ausgrenzung auch im Rahmen des Nationalen Reformprogramms

 

Die Wohlfahrtsverbände sehen in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung weiterhin eine der drängendsten gesellschaftlichen Aufgaben und plädieren für einen eigenen Berichtschwerpunkt hierzu. In den vergangenen Jahren wurde in den Nationalen Reformprogrammen bei den Ausarbeitungen zum Thema Armut und soziale Ausgrenzung häufig auf die Strategische Sozialberichterstattung verwiesen. Die BAGFW ist der Ansicht, dass auch im Nationalen Reformprogramm ausführlich über das Thema berichtet werden muss. Dieses erhält größere politische Aufmerksamkeit und Verbindlichkeit.