Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern in ihren Anträgen die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt diese Forderung ausdrücklich. Folgende Position bezieht die BAGFW hierbei:
Um die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einordnen und bewerten zu können, ist aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein Blick auf die Gesetzesänderungen und Reformen der vergangenen Jahre notwendig.
Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge mit der jeweils hälftigen Finanzierung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde 1951 eingeführt und hatte bis zur Einführung eines von den Versicherten zu tragenden Sonderbeitrags in Höhe von 0,9% im Jahr 2005 Bestand. Mit dem GKV-Wettbe-werbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist im Jahr 2009 ein allgemeiner Beitragssatz für alle Krankenkassen sowie der Gesundheitsfonds eingeführt worden. Zudem erhielten die Kassen die Möglichkeit pauschale und einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu erheben, insofern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die Finanzierung nicht sicherstellten. Mit dem GKV-FQWG im Jahr 2014 wurde die Beitragsgestaltung nochmals modifiziert, indem Zusatzbeiträge seit dem Jahr 2015 einkommensabhängig erhoben werden bei einer gleichzeitigen Senkung des allgemeinen Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent sowie einer Festschreibung des Arbeitgeberbeitragssatzes auf 7,3 Prozent.
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* Die vorliegende Stellungnahme und die daraus abgeleiteten mündlich vorgebrachten Standpunkte sind nicht zwingend Konsens unter allen in der BAGFW organisierten Verbänden. Das Deutsche Rote Kreuz behält sich vor, abweichende Einschätzungen zu vertreten.
Für das Jahr 2016 wird auf Basis der für das Jahr 2016 erwarteten Differenz von Einnahmen und Ausgaben der GKV (14 Mrd. Euro) ein erhöhter durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1,1 Prozent prognostiziert. Hintergrund sind die im Vergleich zu den Einnahmen stärker wachsenden Ausgaben der Krankenkassen. Somit erhöht sich der alleine von den Versicherten zu tragende durchschnittliche Zusatzbeitrag im Vergleich zum Jahr 2015 um 0,2 Prozentpunkte. Nach Angaben der Bundesregierung vom Januar 2016 sind auf Basis der Mitgliederzahlen von Dezember 2015 rund 44 Millionen Mitglieder in 77 Krankenkassen von einem Anstieg des Zusatzbeitrages zum 01.01.2016 betroffen. Der durchschnittlich zu zahlende Zusatzbeitrag auf Basis der vom GKV-Schätzerkreis im Herbst 2015 für das Jahr 2016 prognostizierten beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) beträgt zum 01.01.2016 im Durchschnitt 21 Euro im Monat. Auch für die kommenden Jahre ist angesichts zu finan-zierender Strukturreformen, einer älter werdenden Gesellschaft sowie des medizinischen Fortschritts mit einem weiteren Abbau der Reserven und steigenden Zusatzbeiträgen zu rechnen. Der GKV-Spitzenverband geht unter Fortschreibung des strukturellen Defizits und Berücksichtigung zu finanzierender Reformen davon aus, dass die durchschnittlichen Zusatzbeiträge schon bis ins Jahr 2019 auf 1,8 Prozent ansteigen könnten.[1] Dies entspräche einer Verdoppelung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages im Vergleich zum Jahr 2015. Unterbleiben wirksame Reformmaßnahmen, die auf eine Senkung der Beitragsbelastung ausgerichtet sind, so wird die Finanzierungslast für die Versicherten weiter steigen.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird in den Anträgen der GRÜNEN und der LINKEN die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung gefordert.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich für die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein, die zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird.
Steigende Ausgaben, die durch den demographischen Wandel, den medizinischen Fortschritt oder Leistungsverbesserungen bedingt sind, dürfen die versicherten Arbeitnehmer nicht einseitig und unbegrenzt belasten.
Diese Mehrbelastung, die laut Prognosen in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird, führt zu einer Aushöhlung des solidarischen Krankenversicherungsschutzes, der ein konstitutives Element des deutschen Sozialstaates darstellt. Zudem profitieren auch die Arbeitgeber von der gesundheitlichen Versorgung und Gesunderhaltung der Arbeitnehmer.
Mit den Zusatzbeiträgen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung konnte der Preis-Leistungs-Wettbewerb im Rahmen der GKV zwar gestärkt werden. Untersuchungen zur Beitragssatzwahrnehmung und Wechselbereitschaft der Mitglieder in der GKV zeigen, dass die Dominanz des Preiswettbewerbs durch den Übergang von den einkommensunabhängigen zu einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen reduziert werden konnte. Leistungs- und Versorgungsangebote werden mittlerweile häufiger als Grund für den Kassenwechsel benannt.[2] Ein intensiverer Kassenwettbewerb darf jedoch nicht dazu führen, dass die Kassenbeiträge sich weiter auseinander entwickeln, vor allem, da die Spreizung der Beiträge insbesondere durch die Reduktion von Service- und Satzungsleistungen oder der Genehmigungspraxis von Gesundheitsleistungen bedingt ist. Wenn günstigere Beiträge mit geringeren Leistungen einhergehen, werden gerade Personen mit geringeren Finanzmitteln gezwungen sein, den Wettbewerbsdruck mit einer schlechteren Versorgung zu „bezahlen“. Gerade diese Personen sind jedoch häufig auch gesundheitlich benachteiligt.
Daher muss sichergestellt sein, dass ein Wettbewerb der Krankenkassen untereinander und zwischen den Leistungserbringern innerhalb einer an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten und politisch verantworteten Sicherstellung zu erfolgen hat. Zielsetzung muss dabei die Verbesserung der Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung sein.
Aus den genannten Gründen spricht sich die BAGFW dafür aus, dass die gesetzlich verankerten GKV-Leistungen paritätisch finanziert werden.
Die paritätische Finanzierung des Gesundheitswesens muss bezogen auf die lohnbezogenen Anteile der Versicherungsbeiträge wieder hergestellt werden. Dazu muss das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags – aktuell liegt dieser bei 7,3 Prozent – aufgehoben werden. Wir sehen dies als einen ersten Schritt in die richtige Richtung an. Die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern muss bei gleichzeitiger Beibehaltung der qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung erfolgen, die ein wesentliches Kennzeichen des deutschen Gesundheitswesens ist. Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes ist zudem so zu bemessen, dass eine qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Versorgung weiterhin gewährleistet ist.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des medizinisch–tech-nischen Fortschritts bedarf es zur Sicherung der Tragfähigkeit der GKV jedoch umfassender Reformen:
- Angesichts eines kontinuierlich sinkenden Anteils der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen, sollten im Hinblick auf die Verteilungsgerechtigkeit auch weitere Einkommensarten (orientiert am steuerlichen Einkommensbegriff) in die Beitragsbemessung einfließen. Derzeit werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich an der Höhe der Löhne und Gehälter der Versicherten bemessen und gezahlt. Aufgrund der gewachsenen Bedeutung anderer Einkommensarten, vor allem von Kapitalerträgen wie beispielsweise Zinsen und Aktiengewinnen, wird die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Versicherten in der Höhe der Beiträge nicht mehr angemessen abgebildet. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege soll geprüft werden, wie künftig alle Einkommensarten bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden können.
- Auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze kann dazu beitragen, die Finanzierung der Gesundheitskosten nachhaltiger abzusichern und stärker am Gebot der Verteilungsgerechtigkeit auszurichten.
Zum 01.01.2016 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei 4.237,50 Euro monatlich bzw. bei 50.850,- Euro pro Jahr. Die Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden somit nicht zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.
Mit einer Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage würde die Finanzierung des Gesundheitswesens auf ein breiteres und somit stabileres Fundament gestellt. Zu einem solidarischen Gesundheitswesen gehört auch, dass besonders einkommensstarke Personengruppen nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkasse beitragen, ohne dass sie dabei übermäßig belastet werden.
Aus diesem Grund ist aus unserer Sicht die Beitragsbemessungsgrenze mindestens auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben. Dies bedeutet für die westlichen Bundesländer aktuell eine Anhebung auf 6.200 Euro monatlich bzw. 74.400 Euro pro Jahr und für die östlichen Bundesländer eine Anhebung auf 5.400 Euro monatlich bzw. 64.800 Euro pro Jahr.
Letztlich bedarf es zur Stärkung der Solidarität, Verteilungsgerechtigkeit und Tragfähigkeit der Krankenversicherung eines einheitlichen Versicherungssystems mit einer risikounabhängigen Prämienbemessung und einheitlichen Rahmenbedingungen für alle Anbieter.
Forderungen
Die BAGFW tritt dafür ein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in der GKV über die paritätische Finanzierung des allgemeinen Beitragssatzes abgedeckt sein sollen. Für die Anpassung des paritätisch finanzierten allgemeinen Beitragssatzes sind entsprechende Verfahren zu entwickeln.
Für die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Stärkung der solidarischen Finanzierung ist aus Sicht der BAGFW der Wechsel zu einer paritätischen Beitragsfinanzierung nicht hinreichend. Hierzu sind weitergehende Maßnahmen notwendig wie die Einbindung weiterer Einkommensarten in die Finanzierung, die Anhebung der Einkommensgrenzen und die adäquate Finanzierung allgemeiner Aufgaben über Steuern.
Die paritätische Finanzierung des allgemeinen Beitragssatzes ist aus Sicht der BAGFW ein Schritt in die richtige Richtung. Die Solidarität, Verteilungsgerechtigkeit und Tragfähigkeit der Krankenversicherung muss jedoch letztlich durch Reform-maßnahmen in Richtung eines einheitlichen Versicherungssystems gestärkt und gesichert werden.
[1] www.welt.de/politik/deutschland/article151202854/Krankenkassen-rechnen-mit-Verdopplung-der-Zusatzbeitraege.html
[2] Zok, Klaus (2016): Beitragssatzwahrnehmung und Wechselbereitschaft in der GKV; in: WidO-monitor (2016): 13(1):1-12