Finanzierung einer bundesgeförderten, qualifizierten und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (§ 12a Asylgesetz)

Finanzierung einer bundesgeförderten, qualifizierten und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

(§ 12a Asylgesetz)

 

Die in § 12 a AsylG gesetzlich verankerte unabhängige Asylverfahrensberatung ist in zwei Phasen unterteilt. Die individuelle Beratung in Phase 2 kann dabei durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder durch Wohlfahrtsverbände durchgeführt werden.

Die Unabhängigkeit der Asylverfahrensberatung ist nach Auffassung der in der BAGFW zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nur dann gewährleistet, wenn sie von freien Trägern durchgeführt wird und eine klare Trennung zum BAMF als anhörende und entscheidende Instanz im Asylverfahren besteht. Die Beteiligung der Wohlfahrtsverbände ist somit erforderlich, um ein faires Asylverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sicherzustellen.

Um ein solches Angebot zu etablieren, bedarf es einer Finanzierung, die keinen Projektcharakter hat und den tatsächlichen Bedarfen entspricht.

Die Wohlfahrtsverbände haben kalkuliert, dass für eine bundesweite flächendeckende, unabhängige und qualifizierte Asylverfahrensberatung jährlich mittelfristig ca. 59,1 Mio. EUR notwendig sind. Folgende Parameter wurden herangezogen:

 

  • Es wird von insgesamt 150.000 Personen ausgegangen, die 2020 einen Asylantrag in Deutschland stellen werden.[1] Die Erfahrung zeigt, dass unter den Antragstellenden häufig Familien sind, die zum Teil gemeinsam beraten werden können. Daher sind ca. 60.000 Schutzsuchende (40%)[2] von den potentiell zu beratenden Personen abzuziehen. Es bleibt eine Summe von 90.000 zu beratenden Asylantragsstellenden.
  • Die Beratung erfolgt bedarfsgerecht, was insbesondere eine sorgfältige Anhörungsvorbereitung beinhaltet. Es sollte somit kein höherer Beratungs-schlüssel als 180 zu beratenden Personen pro Vollzeitkraft und Jahr angesetzt werden.
  • Bei 90.000 Beratungsfällen und einem Beratungsschlüssel von max. 1:180 bedarf es 500 Vollzeitstellen. Angelehnt an die MBE ist mit 80.000 EUR für Personal(gemein-)kosten und Sachkosten pro Vollzeitstelle zu rechnen, insg. 40 Mio. EUR. Die Eingruppierung hat dabei entsprechend der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Beratungstätigkeit zu erfolgen.
  • Mindestens während einem Viertel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle ist eine Sprachmittlung durch eine qualifizierte Fachkraft erforderlich. Es wird ein Stundenlohn von 70 EUR angesetzt. Bei 200 Arbeitstagen und 2 Stunden Sprachmittlung pro Vollzeitstelle ergeben sich Kosten von 14 Mio. EUR.
  • Hinzu kommen Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie Supervision und Weiterbildung der Beratungskräfte, Supervision und juristische Anleitung durch Volljuristinnen und -juristen. Hierfür werden 4.500 EUR pro Vollzeitstelle angesetzt. Es ergeben sich Kosten von 2,3 Mio. EUR.
  • Darüber hinaus bedarf es der koordinierenden Fachbegleitung durch die Verbände. Zu den bereits berechneten Kosten von 56,3 Mio. EUR werden zu diesem Zweck 5 %, also 2,8 Mio. EUR, Overhead-Kosten addiert.  

 

Insgesamt ergeben sich somit Kosten von 59,1 Mio. EUR.

 

Durch die MBE und andere Formen der Beratung haben die Verbände jahrelange Erfahrung im Aufbau und der Unterhaltung von Beratungsstrukturen. Insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels in der Sozialen Arbeit wird es im ersten Jahr jedoch nicht möglich sein, die volle Leistungsfähigkeit herzustellen, so dass sich ein stufenweiser Aufbau anbietet:

2020:  30 Mio. EUR für 250 Vollzeitstellen

2021:  45 Mio. EUR für 375 Vollzeitstellen

2022: 59,1 Mio. EUR für 500 Vollzeitstellen

 

Die Berechnung berücksichtigt die anteiligen Kosten pro Vollzeitstelle sowie die 5% Overhead-Kosten für die koordinierende Fachbegleitung durch die Verbände.

Bestehende Landesprogramme sollten von Förderung der bundesweiten Asylverfahrensberatung unberührt bleiben und sind ggf. fachlich abzugrenzen.   

 

 

Berlin, 27.09.2019

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.

Dr. Gerhard Timm
Geschäftsführer

 

 

Kontakt:

Nadja Saborowski (N.Saborowski@drk.de)

Inga Matthes (I.Matthes@drk.de)

 


[1] Die Bundesregierung geht nach jetzigem Stand für das laufende Jahr 2019 mit einer Zuwanderung von 140.000 bis 150.000 Personen insgesamt aus, s. die Antwort der Bundesregierung (10/12878) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12291), siehe:

 https://www.bundestag.de/presse/hib/657340-657340

[2] Vgl. hierzu die Zahlen des BAMF aus dem Jahr 2018: 185.853 Antragssteller, davon 71.472 (38 %) unter 16 Jahren, siehe: Das Bundesamt in Zahlen 2018, S. 13, 24.

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2018.html?nn=1694460