Europapolitische Erwartungen der Freien Wohlfahrtspflege für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 folgende Erwartungen:

 

Kurzzusammenfassung


1. Auch für die Zeit nach 2020 soll sich die EU, orientiert an den von den Vereinten Nationen 2015 verabschiedeten nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs), konkrete politische Ziele setzen und neue Strategien für ein soziales Europa verwirklichen.

2. Die EU-Institutionen sollen sich zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten weiter für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte einsetzen. Beispielsweise durch einen Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme sollten europäische Mindeststandards gesetzt werden, die weniger leistungsfähige Mitgliedstaaten nicht überfordern, leistungsstarke Staaten aber nicht daran hindern, ein höheres Schutzniveau zu gewährleisten.

3. Die Armutsbekämpfung muss zum Kernthema gemacht werden. Dies bedeutet mehr als nur Arbeitsmarktpolitik. Ein integrierter Ansatz ist nötig.

4. Dienste von allgemeinem Interesse müssen qualitativ hochwertig sein. Die Europaabgeordneten sollen sich für die weitere Ausgestaltung des Europarechts einsetzen, damit diese Dienstleistungen entsprechend den mitgliedstaatlichen Traditionen und Grundlagen erbracht werden können und den Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlfreiheit zukommt, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse nutzen zu können.

5. Es braucht eine starke unabhängige Zivilgesellschaft und Engagementpolitik, um die EU näher an die Bürger/innen zu bringen. Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen besser in die Verhandlungsprozesse integriert werden. Sie müssen gestärkt werden und dürfen nicht an ihrer Arbeit, sei es in der Seenotrettung oder bei der Beratung von Flüchtlingen, gehindert werden.

6. In Zeiten eines spürbaren EU-Skeptizismus und erstarkender nationalistischer Strömungen müssen insbesondere soziale und inklusive Programme im EU-Haushalt gestärkt werden.

7. Die Freizügigkeit der EU-Bürger/innen gehört seit jeher zu den Grundpfeilern der EU. Das Freizügigkeitsrecht aller EU-Bürger/innen darf deshalb nicht in Frage gestellt, die Freizügigkeit nicht auf Erwerbstätige reduziert werden.

8. Die Gestaltung von Migration gehört zu den Aufgaben der EU. Eine weitere Harmonisierung der Regelungen der Arbeitsmigration muss auch künftig die Besonderheiten der jeweiligen Arbeitsmärkte und Sozialsysteme der Mitgliedstaaten berücksichtigen.