Beitrag der BAGFW zum Partnerschaftsprinzip in den EU-Strukturfonds

In der neuen Förderperiode 2014-2020 soll der partnerschaftliche Ansatz bei der Vorbereitung und Programmierung der Operationellen Programme verbessert werden. Es ist erklärte Absicht der Europäischen Kommission, die Rolle der Nichtregierungsorganisationen zu stärken.

Hintergrund

 

In der neuen Förderperiode 2014-2020 soll der partnerschaftliche Ansatz bei der Vorbereitung und Programmierung der Operationellen Programme verbessert werden. Es ist erklärte Absicht der Europäischen Kommission, die Rolle der Nichtregierungsorganisationen zu stärken.

 

Die BAGFW begrüßt und unterstützt diese Zielsetzung. Sie hebt die Rolle hervor, die die zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Verwirklichung der Europa 2020

Ziele, insbesondere bei der sozialen Eingliederung und der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, spielen. Sie verweist auf den Beitrag, den die Sozialwirtschaft – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Herausforderungen - bei der Schaffung von Arbeitsplätzen leisten kann.

 

Bereits in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 wurde im Rahmen des OP des Bundes der partnerschaftliche Ansatz bei der Vorbereitung und Programmierung verwirklicht. Auch im laufenden Prozess der Programmumsetzung wird dieser partnerschaftliche Ansatz weiter verfolgt.

 

Auf der Ebene der Umsetzung wird zwischen horizontaler und vertikaler

Partnerschaft unterschieden.

 

Dabei meint horizontale Partnerschaft die intensive Beteiligung von Partnern auf der Ebene der Förderprogrammentwicklung und –umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei je nach Programm spezifische Partner ausgewählt werden und auch die Form der Beteiligung unterschiedlich ausgestaltet ist.

 

In diesem Kontext ist für Deutschland auch das ESF-Partnerschaftsprogramm

„‚rückenwind‘ – Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft“ zwischen BAGFW und

BMAS entwickelt und umgesetzt worden.

 

Die Einbindung der Partner erfolgt im Rahmen von fachlichem Austausch und Beratung über der Beteiligung an Themenbildung und Veranstaltungen bis zur Mitgliedschaft in Beiräten und Lenkungsausschüssen.

 

Für die Umsetzung des Programms ‚rückenwind‘ wurde eine eigene Regiestelle bei der BAGFW eingerichtet, die die Beratung der Antragsteller, die inhaltliche Bewertung der eingehenden Interessenbekundungen und die Sekretariatsfunktion der Steuerungsgruppe übernimmt und darüber hinaus für ein umfassendes Projektmonitoring der 132 bewilligten Projektvorhaben zuständig ist.

 

Auf der Grundlage des Artikels 5.3 der ESF-VO werden in der laufenden Förderperiode neben ‚rückenwind‘ noch 3 weitere Partnerschaftsprogramme (‚weiter bilden‘ – ‚gleichstellen‘ – ‚Berufsbildung ohne Grenzen‘) mit einem Umfang von insgesamt 300 Millionen € an ESF- und Bundesmitteln umgesetzt (ca. 6 % aller ESF- Mittel).

 

Mit vertikaler Partnerschaft wird die Einbeziehung von lokalen oder regionalen

Partnern auf der Projektebene bezeichnet.

 

Im Sinne einer vertikalen Partnerschaft waren die Zuwendungsempfänger weiterhin verpflichtet, den partnerschaftlichen Programmansatz im Sinne eines integrierten fachübergreifenden Handelns auf der Projektebene durch die Einbeziehung und Kooperation mit relevanten lokalen/regionalen Partnern zu verwirklichen bzw. fortzuführen.

 

Als ein weiteres Element des partnerschaftlichen Ansatzes wurde für die Laufzeit des deutschen OP ein Begleitausschuss eingerichtet. Der Begleitausschuss begleitet

die effektive und ordnungsgemäße Umsetzung des Programms und übernimmt die in der Allgemeinen VO genannten Aufgaben. Im Begleitausschuss sind u.a. die programmumsetzenden Bundesressorts vertreten, Sozialpartner, Wohlfahrts-,

Umwelt-, Frauenverbände und Nichtregierungsorganisationen. Die BAGFW stellt zurzeit zwei Mitglieder im ESF-Begleitausschuss. In 2011 fanden zwei Begleitausschüsse statt.

 

Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft

 

Da der partnerschaftliche Ansatz nicht in allen Mitgliedstaaten gleichwertig angewendet wird (neben Deutschland ist hier nur noch Spanien zu nennen, das ebenfalls ein eigenes ESF-Programm für Nichtregierungsorganisationen implementiert hat), hat sich die Europäische Kommission dazu entschlossen, als Arbeits- und Diskussionsunterlage „Elemente eines europäischen Verhaltenskodex für die Partnerschaft“ für die Planung der neuen Förderperiode herauszugeben (am

24.04.2012).

 

Der Verhaltenskodex legt die Regeln für die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und der Programme fest, die die offene und transparente Vorbereitung und Umsetzung, das Monitoring und die Evaluierung der Programme umfasst, und beschreibt die Aufgaben und die Arbeit im Monitoringausschuss.

 

Darüber hinaus werden Vorschläge für den Kapazitätsaufbau von Partnern gemacht (gezielte Workshops, Schulungen, Koordinierungs- und Vernetzungsstrukturen und gemeinsame Maßnahmen), um sich angemessen an der Entwicklung der Partnerschaftsvereinbarungen und den Programmen beteiligen zu können.

 

 

Die BAGFW hat mit der Ausgestaltung des Partnerschaftsprinzips bereits in der Förderperiode 2007-2013 gute Erfahrungen sammeln können und sieht in dem von der Kommission vorgelegten ‚Verhaltenskodex für die Partnerschaft‘ eine Stärkung der Umsetzung der sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 durch eine partnerschaftliche Ausrichtung und Realisierung der Strukturpolitik.

 

Die BAGFW setzt sich für einen bindenden Charakter des Verhaltenskodex für die neue Förderperiode ein, indem dieser – vergleichbar mit der verbindlichen Wirkung des Gemeinsamen Strategischen Rahmens - als Anhang der Allgemeinen Verordnung beigefügt wird. Damit wird gewährleistet, dass alle relevanten Partner - insbesondere auch Nichtregierungsorganisationen - in ganz Europa angemessen an der Umsetzung der EU-Strukturfonds für die neue Förderperiode 2014-2020 beteiligt werden.

 

Die BAGFW fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich für die

partnerschaftliche Umsetzung der sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa

2020 einzusetzen, indem der von der Kommission vorgelegte Verhaltenskodex für die Partnerschaft als ein verbindliches Instrument bei der Erarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung für die neue Förderperiode erklärt wird und somit Nichtregierungsorganisationen aktiv daran mitwirken können.