BAGFW beteiligt sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Anwendung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Beihilfenrecht (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)
Es geht um die Bewertung und Verlängerung der aktuellen Verordnung zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt. U.a. spricht sich die BAGFW dafür aus, dass die aktuellen Beihilfeintensitäten unbedingt beibehalten und nicht abgesenkt werden sollten.