10 gute Gründe für die Notwendigkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des NBA ermöglicht im Gegensatz zum heutigen Verfahren, erstmalig den systematischen Blick auf die Fähigkeiten und Ressourcen pflegebedürftiger Menschen bis zu deren Lebensende.

1.    Paradigmenwechsel erforderlich

 

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des NBA ermög- licht im Gegensatz zum heutigen Verfahren, erstmalig den systematischen Blick auf die Fähigkeiten und Ressourcen pflegebedürftiger Menschen bis zu deren Lebensende.

 

 

2.    Neues Begutachtungsassessment (NBA) einführen

 

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) ist die logische Ableitung aus ei- nem neuen, ressourcenorientierten Verständnis von Pflegebedürftigkeit. Mit seinen  Modulen und Unterkategorien können erstmals Aussagen zum Grad der Selbstständigkeit bei Aktivitäten und in Bezug auf Fähigkeiten getroffen werden.

 

 

3.    Verbesserung bei der Kinderbegutachtung

 

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des NBA schützt Kinder und Familien vor belastender Bürokratie durch Vereinfachung des Begutachtungsverfahrens und schafft durch höhere Genauigkeit bei der Be- gutachtung mehr Transparenz und Verlässlichkeit.

 

 

4.    Prävention und Rehabilitation durch Ressourcenansatz fördern

 

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriffs und das NBA lenken den Blick darauf, was ein pflegebedürftiger Mensch (noch) kann, wo seine Fähigkeiten und Ressourcen liegen, wie seine Selbstständigkeit erhalten oder wieder herge- stellt werden kann und damit auf das bisher in der Pflege weitestgehend brach liegende Präventions- und Rehabilitationspotenzial.

 

 

5.    Ein positives Altersbild fördern

 

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBA implizieren ein positives Menschenbild, indem sie den Blick auf die Potenziale alter Menschen lenken trotz und gerade bei Pflegebedürftigkeit und damit von der lebenslangen Entwicklungsmöglichkeit des Menschen ausgehen.

 

 

6.    Systematische Ungerechtigkeiten beseitigen

 

Die Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens und Pflegebedürftig- keitsbegriffs beseitigen die bestehenden Ungleichbehandlungen von soma- tisch und kognitiv beeinträchtigten Personen grundsätzlich und nachhaltig.


 

 

 

 

7.    Bürokratie abbauen, Kosten stabilisieren

 

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs führt mittelfristig zu einer nachhaltigen Verringerung des Bürokratieaufwands und damit zur Er- reichung einer höheren Kosteneffizienz und Nutzerorientierung.

 

 

8.    Wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und neue Fachlichkeit

 

Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bildet eine wesent- liche Grundlage für eine pflegewissenschaftliche Weiterentwicklung der ge- setzlichen Pflegeversicherung hin zu einem teilhabe-, präventions- und nut- zerorientierten Leistungssystem. Dies wird eine neue Fachlichkeit in der Pfle- ge befördern.

 

 

9.    Ressourcenorientierung dient der Steigerung der Attraktivität des Pfle- geberufs

 

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist potenzial- und nicht mehr defizit- orientiert. Hierdurch wird die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert und die Zufriedenheit der Berufsangehörigen und der pflegebedürftigen Men- schen gefördert.

 

 

10. Neue Ausrichtung der Angebotsstruktur

 

Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schafft die Grund- lagen für individuellere Leistungsangebote für pflegebedürftige Menschen und/ oder ihre Angehörigen und damit für eine freiere Ausgestaltung der Pflegesituation. Damit fördert er die Anreize für Akteure, neue Angebote zu entwickeln und vorzuhalten.

 

 

Fazit:

 

Die hier aufgeführten Begründungen machen deutlich: Wer einen Paradigmen- wechsel in der Pflege will und damit eine menschenwürdigere, individuell pas- sendere und effizientere Ausgestaltung von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen für pflegebedürftige Menschen und ihrer Angehörigen, wird die Notwendigkeit der Einführung eines neuen und zeitgemäßen Begutachtungsinstruments aner- kennen müssen. Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung ist es Zeit ihre impliziten Fehlsteuerungen zu beseitigen und ihre Inhalte an die An- forderungen der Zukunft anzupassen.