Stellungnahme der BAGFW zum Europäischen Solidaritätskorps (ESK)

Die EU-Kommission hatte im Herbst 2016 erklärt, ein Solidaritätskorps einzurichten, mit dem junge Menschen an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im EU-Ausland teilnehmen können, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen.


Ausgangslage


Die EU-Kommission hatte im Herbst 2016 erklärt, ein Solidaritätskorps einzurichten, mit dem junge Menschen an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im EU-Ausland teilnehmen können, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen.

Am 07. Dezember 2016 fiel der Startschuss für das Solidaritätskorps. Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren können sich seitdem auf dem Portal des Solidaritätskorps registrieren. Damit wird ein Pool junger Menschen erstellt, auf die Organisationen zurückgreifen können, wenn sie Solidaritäts-Projekte umsetzen. Die registrierten Teilnehmenden des Korps können von Organisationen entweder für einen Freiwilligendienst (z.B. im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes in Erasmus+) oder für einen Arbeits-, Praktikums- oder Ausbildungsplatz rekrutiert werden. Die ersten Teilnehmenden sollen ab Juni 2017 zu den Projekten stoßen.

Zur Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps sind in verschiedenen europäischen Programmen spezielle Ausschreibungen angekündigt. Das Solidaritätskorps wurde in die Programmleitfäden europäischer Programme wie Erasmus+ und Europa für Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Erste Ausschreibungen, wie beispielsweise im Europäischen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Umsetzung des berufsbezogenen Bereiches des Solidaritätskorps, wurden veröffentlicht.

Bewertung

Mit dem Solidaritätskorps ist das Thema „Jugend“ ganz oben auf die politische Agenda der EU gesetzt worden (vgl. auch das Arbeitsprogramm der Kommission 2017). Die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, in deren Kontext die Schaffung eines Europäischen Solidaritätskorps zu sehen ist, ist ein erklärtes und priorisiertes Ziel der EU. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt grundsätzlich solche Maßnahmen und Ansätze. Die BAGFW begrüßt deshalb die Idee der Europäischen Kommission, die Solidarität in der EU zu stärken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Jungen Menschen mehr Möglichkeiten für prägende, positive europäische Erfahrungen zu eröffnen und ihr Engagement zu fördern, ist für die Zukunft Europas von herausragender Bedeutung. Wenn noch mehr junge Menschen die Sprachen und Kulturen ihrer Nachbarn besser kennen und verstehen lernen können, dient dies nicht nur dem sozialen Zusammenhalt, sondern auch der guten Entwicklung der EU. Um solche Maßnahmen wirkungsvoll zu entwickeln, ist allerdings eine differenzierte Betrachtung der Situationen und Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten erforderlich. So gibt es gerade in Deutschland ein etabliertes Angebot von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten, die schon jetzt durch Europäische Förderprogramme sinnvoll ergänzt werden. Kennzeichnend für alle geregelten Formen von Freiwilligendienste ist der Lern- und Bildungscharakter. Als Sozialisationsinstanz für junge Menschen haben Freiwilligendienste deshalb einen besonderen eigenen Wert, mit dem sie deutlich von Maßnahmen der Arbeits- bzw. Beschäftigungsförderung abgegrenzt sind. Mit dem Europäischen Solidaritätskorps wird diese Abgrenzung aufgehoben.

Die BAGFW bemängelt, dass der Europäische Solidaritätskorps ohne die Mitarbeit von zivilgesellschaftlichen Vertreter(inne)n und im Eilverfahren ausgearbeitet worden ist. Die

BAGFW sieht die große Gefahr, dass die für die Finanzierung etablierter und bewährter Programme erforderlichen Mittel, beispielsweise des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) im Rahmen von Erasmus +, abgezogen werden und nicht mehr nachfragegerecht zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich begrüßt wird, dass mit dem Europäischen Solidaritätskorps verschiedene Maßnahmen eingeführt oder ausgebaut werden sollen, die u. a. von Deutschland bereits im Bereich Erasmus +/EFD lange gefordert wurden (z.B. Vorbereitungs- und Ausreiseseminare). Es ist jedoch unbedingt zu vermeiden, mit der Realisierung des Europäischen Solidaritätskorps neben dem EFD unnötige Parallelstrukturen mit unterschiedlichen Standards zu entwickeln. Alle von der Kommission unter Qualitätsstandards genannten Elemente gibt es bereits heute im EFD (Einführungstraining, Zwischenauswertung, Rückkehr-Event). Diese Elemente könnten erweitert, angepasst bzw. vollständig übernommen werden. Die Angebote für junge Menschen müssen übersichtlich und wiedererkennbar bleiben. Nach Auffassung der BAGFW muss die Marke EFD erhalten bleiben und der EFD im Programm Erasmus+ gestärkt, weiterentwickelt und administrativ vereinfacht werden. Der EFD hat sich seit zwei Jahrzehnten als feste Marke etabliert. Auf diesem Erfolg gilt es auch weiterhin aufzubauen.

Zusammenfassung des Textes

Die BAGFW unterstützt grundsätzlich die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und begrüßt die Stärkung der Solidarität in der EU. Jungen Menschen mehr europäische Erfahrungen zu eröffnen, ist für die Zukunft Europas unverzichtbar. Allerdings ist bei der Einrichtung des ESK eine differenzierte Betrachtung der Situationen in den Mitgliedsstaaten erforderlich. Es gibt ein etabliertes Angebot von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten, die durch EU-Programme ergänzt werden. Als Sozialisationsinstanz grenzen sich Freiwilligendienste von Maßnahmen der Arbeits- bzw. Beschäftigungsförderung ab. Die BAGFW bemängelt, dass mit dem ESK diese wichtige Abgrenzung aufgehoben wird. Sie bemängelt außerdem die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit und das Eilverfahren Weiterhin sieht sie die Gefahr, dass dabei Mittel bewährter Programme abgezogen werden. Begrüßt wird, dass mit dem ESK lange geforderte Maßnahmen eingeführt werden sollen (z.B. Vorbereitungs- und Ausreiseseminare); dabei sind Parallelstrukturen zu vermeiden und der EFD auszubauen und zu stärken.