Berlin, 27. April 2015 – Mit einer erhöhten Lebenserwartung geht eine deutliche Zunahme von Multimorbidität, Mobilitätseinschränkungen und Demenzerkrankungen von älteren Menschen einher. „Bei der Pflege dieser Menschen müssen die Professionen intensiver zusammenarbeiten. Der Koordination der Versorgungsangebote kommt dabei eine besondere Rolle zu“, betonte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann. Dabei ist wichtig, auch die besondere Situation der pflegenden Angehörigen mit in den Blick zu nehmen.
„Die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen ist deutlich schlechter, als die des Bevölkerungs-durchschnitts. Diese Patienten gehören zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen, denn sie können häufig keine eigenverantwortliche Mundhygiene durchführen, haben Schwierigkeiten, eine Praxis aufzusuchen oder sind bei der Behandlung nicht kooperationsfähig. Die Zahnärzteschaft will diesen Menschen helfen und setzt dabei bewusst auf Lösungen in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, anderen Berufsgruppen, den Pflegebedürftigen selbst, ihren Angehörigen und der Politik“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Die demografischen Veränderungen erfordern neue Kompetenzen aller an der Versorgung beteiligten Gesundheitsfachberufe. So haben sich auch die Pflegeberufe in den letzten Jahren zunehmend qualifiziert und diversifiziert. Prof. Rolf Rosenbrock, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)betonte: „Die gesundheitliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen erfordert ein koordiniertes und kooperatives Zusammenarbeiten von Pflege und Ärzten und innovative Ansätze, wie die Zusammenarbeit von Ärzten in Praxisverbünden oder den Einsatz von Telemedizin und Telecare. Pflegekräfte übernehmen schon heute eine wichtige Rolle in der gesundheitlichen Versorgung. Es gilt, neue Formen der Zusammenarbeit zu erproben.“
Einig waren sich die Vertreter von KBV, KZBV und BAGFW, dass die bisherigen Gesetzesänderungen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung einseitig auf die Versorgung von Bewohnern stationärer Altenhilfeeinrichtungen zielen. Gezielte Versorgungsverbesserungen für ältere pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld sind jedoch ebenso dringend erforderlich.