Seit Mitte der neunziger Jahre hatten sich die einzelnen Einrichtungen zunächst noch unkoordiniert auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen des SGB XI um Formen der Qualitätssicherung bemüht. Qualitätssicherung galt jedoch als Aufgabe der jeweiligen Einrichtung, auf eine zentrale Lenkung bzw. Steuerung wurde weitestgehend verzichtet.
Ein Aufsatz von Thomas Kaspar
Frankfurt, September 2005