Tätigkeitsschwerpunkte: Aktive Mitgestaltung der Papiere zur sozialen Wirkungsmessung und zur Rolle der Daseinsvorsorge in Europa und Teilnahme an entspr. Hearings. Trotz heftiger Verwerfungen im Ausschuss und einem Kurswechsel bei den Arbeitgebern gelang es, die Forderung nach der Darstellung grundsätzlicher Daten zur Daseinsvorsorge in den NRP /Europ. Semester in den Text zu bringen und bis zur Abstimmung dort zu halten.
INT/721 Messung der sozialen Wirkung von Sozialunternehmen (Initiativstellungnahme)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Debatte über das Social Impact Measurement – die Messung der sozialen Wirkung – von Sozialunternehmen, unterstreicht jedoch, dass für diese komplexe Thematik mehr Zeit erforderlich ist. Zunächst sollte die Kommission eine Datenerhebung durchführen, um die Messung der sozialen Wirkung in den Mitgliedstaaten vergleichend analysieren zu können, gleichzeitig sollte dieses Thema im Zusammenhang mit der sozialen Dimension Europas näher untersucht werden.
Nach Auffassung des EWSA könnte ein ungeeignetes oder übereiltes Vorgehen dem Ziel der EU- Institutionen zuwiderlaufen, die Entwicklung und das Wachstum der Sozialwirtschaft zu fördern. Da dieser Wirtschaftsbereich in vielen Mitgliedstaaten ein Schattendasein führt, fordert der EWSA die Kommission auf, weiterer Sensibilisierung und der vollständigen Umsetzung der Agenda der Initiative für soziales Unternehmertum Vorrang zu geben.
Über das Social Impact Measurement sollen die sozialen Ergebnisse und die soziale Wirkung bestimmter Tätigkeiten eines Sozialunternehmens gemessen werden – nicht die Unternehmen selbst sind Gegenstand dieser Messung, auch wenn die Strukturen sozialwirtschaftlicher Unternehmen selbst zur sozialen Wertschöpfung beitragen. Dies ist ein laufender Prozess und integraler Bestandteil der Tätigkeit des Unternehmens sowie ein wichtiges strategisches Planungsinstrument. Der EWSA empfiehlt, dass die Kommission eher die gebräuchlichsten Grundsätze bekannt machen sollte, als eine neue Methodik zu entwickeln. Alle Messmethoden müssen ausgehend von den konkreten Zielen und Kernergebnissen des Sozialunternehmens entwickelt werden, dessen Tätigkeiten unterstützen, verhältnismäßig sein und dürfen soziale Innovation nicht ersticken.
Der EWSA sieht die Notwendigkeit spezifischer Verfahren für das Social Impact Measurement bei der EuFSU-Verordnung1 und dem EaSI-Programm2, weswegen er empfiehlt, die hierfür entwickelten Methoden als Vorreiter zu nutzen, genau zu verfolgen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Dadurch ist sicherzustellen, dass der Zugang von Sozialunternehmen zur Finanzierung mittels dieser
Instrumente nicht behindert wird. Es handelt sich insgesamt nicht um eine Thematik, die aus dem in Deutschland für die Sozialwirtschaft zentralen Verhältnis zwischen öffentlichem Kostenträger und Leistungserbringer erwachsen ist. Der konkrete Anlass scheint neben Qualitätsanfragen an die Umsetzung von EU-Programmen insbesondere die der Bedarf von Banken und Anlegern zu sein, soziale Investments EU-einheitlich beurteilen zu können. Der Bezug zu "Sozialunternehmen" beinhaltet alle Vielfalt und Definitionsschwierigkeiten, die nach wie vor mit diesem europapolitischen Begriff verbunden sind. Andererseits entlastet sie die Definitionsfrage durch Anforderungen an eine überprüfbare soziale Wirkung unabhängig von Fragen der Unternehmensform und der Gemeinnützigkeit.
1
Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum (EuFSU), COM(2011) 862 final.
2
Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), COM(2011) 609 final.
Wir auf der Straßburger Konferenz sichtbar wurde, wird die Kommission bei der Wirkungsmessung keinen Weg einschlagen, der zentralen Forderungen der BAGFW oder des EWSA zuwiderläuft.
TEN/515 Barrierefreiheit als Menschenrecht (Initiativstellungnahme)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert die EU-Organe auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (nachstehend: VN-Behindertenrechtskonvention) ein Menschenrecht an sich ist und seine volle Anwendung daher mittels rechtlicher und politischer Maßnahmen zur Schaffung der erforderlichen Bedingungen führen muss, um Menschen mit Behinderungen barrierefreien Zugang zu Lebensumgebungen und -aspekten aller Art zu ermöglichen. Sie ist für die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen und politischen Rechte sowie ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte von entscheidender Bedeutung. Barrierefreiheit kommt der ganzen Gesellschaft zugute.
Der EWSA ruft die Europäische Kommission auf, ihre vor Langem eingegangene Verpflichtung zu erfüllen und einen rechtlich bindenden europäischen Rechtsakt über die Zugänglichkeit vorzulegen.
Der EWSA appelliert an das Europäische Parlament und den Rat der EU, den aktuellen Vorschlag für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Internetportalen öffentlicher Stellen im Einklang mit der EWSA-Stellungnahme TEN/507 und den Vorschlägen des Europäischen Behindertenforums zum Abschluss zu bringen.
Der EWSA appelliert an die EU-Organe, sich darauf zu verständigen, obligatorische Ex-ante- Konditionalitäten zu Barrierefreiheit und Behinderung in die aktuelle Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds sowie in Instrumente für die Außenhilfe und sonstige Finanzinstrumente aufzunehmen.
Der EWSA fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren unter der Beteiligung von Verbänden zur Vertretung von Menschen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen.
Der EWSA wiederholt seine in früheren Stellungnahmen bekundete Bereitschaft, einen Lenkungsausschuss einzusetzen, um die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention zu überwachen.
SOC/482 Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren (Initiativstellungnahme)
Die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise und eines Teils ihrer Bewältigungsmaßnahmen und ein Mangel an Strukturreformen, Brüche im Konzept eines fairen europäischen Wettbewerbs zugunsten insbesondere von Großkonzernen und großen marktbeherrschenden Einzelhandelsunternehmen fördern neben Europaverdrossenheit Armut und Ausgrenzung Vorschub. Die Fragen nach einer größeren Solidarität und nach grundlegenden Werten des europäischen Besitzstands ist ein Hintergrund dieser Stellungnahme. In den Debatten um die EU- Lebensmittelhilfe für die Ärmsten war auch deutlich geworden, dass es kaum gemeinsame sozialplitische und sozialrechtliche Standards in Europa gibt. Diese Stellungnahme versucht Grundlagen der Existenzsicherung zu formulieren. Damit betrifft sie eine Frage, die in manchen Mitgliedstaaten seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten grundsätzlich beantwortet ist und für andere Staaten Neuland darstellt. Dem Papier gelingt es nicht durchweg den Zusammenhang mit einem gerechten Steuersystem, der Rolle korrupter Oberschichten und einer positiven Wirtschaftsentwicklung deutlich zu machen. Auch die sozialpolitische Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten wird noch nicht ausreichend von den Handlungsmöglichkeiten auf EU-Ebene abgegrenzt.
Im Wesentlichen
• ist der EWSA der Überzeugung, dass die Festlegung eines europäischen Mindesteinkommens zum wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt, zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte, zu einem Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen und sozialen Zielen und zu einer gerechten Verteilung von Ressourcen und Einkommen beitragen wird;
• betont der EWSA die drängende Notwendigkeit, ein angemessenes Mindesteinkommen in der Europäischen Union mithilfe einer Rahmenrichtlinie zu gewährleisten, wie dies der Ausschuss der Regionen und verschiedene Organisationen zur Armutsbekämpfung gefordert haben, und ruft die Europäische Kommission zu einem koordinierten Vorgehen gemäß der Entschließung des Europäischen Parlaments von 2011 auf;
• fordert der EWSA die Kommission auf, Finanzierungsmöglichkeiten für ein europäisches Mindesteinkommen zu prüfen und dabei den Schwerpunkt insbesondere auf die Perspektive der Schaffung eines geeigneten europäischen Fonds zu legen;
• verlangt der EWSA, mehr Maßnahmen zu ergreifen: 1) die weitere Verfolgung horizontaler Beschäftigungsziele, 2) die Festlegung von Zielen hinsichtlich der Herabsetzung der drei Indikatoren, die den zusammengesetzten Indikator Armut und soziale Ausgrenzung bilden, 3) die Festlegung von Zwischenzielen auf europäischer und nationaler Ebene für Gruppen, die ein höheres Armutsrisiko haben, sowie für arme Erwerbstätige, 4) eine Prüfung der Methode zur Berechnung des Armutsniveaus durch die Mitgliedstaaten und zur Festlegung ihrer nationalen Ziele und 5) die erneuerte Zusage der Mitgliedstaaten, damit durch die Bündelung der einzelstaatlichen Anstrengungen das Gesamtziel der Europäischen Union erreicht werden kann;
• fordert der EWSA die wirksame Abschätzung der sozialen Folgen der in den Nationalen Reformprogrammen (NRP) und den Nationalen Sozialberichten (NSB) enthaltenen Maßnahmen sowie des Maßnahmenpakets zur Sanierung der Finanzen;
• fordert der EWSA die Kommission auf, bei ihrer Bewertung der NRP und NSB im Bedarfsfall länderspezifische Empfehlungen zur sozialen Eingliederung vorzuschlagen;
• betont der EWSA, dass eine menschenwürdige Arbeit der beste Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung ist und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen des Pakts für Wachstum und Beschäftigung umzusetzen.
ECO/343 Statistische Erfassung von Freiwilligentätigkeit (Initiativstellungnahme)
In der Erwägung, dass Freiwilligenarbeit ein bedeutsamer Motor für integratives Wachstum, ein wichtiger Faktor für viele Bereiche der Wirtschafts- und Sozialpolitik und ein Forschungsgegenstand ist, der gegenwärtig unzureichend erfasst wird, ersucht der Ausschuss die Europäischen Kommission,
· die Bedingungen für die Einleitung methodischer Arbeiten und die Durchführung von Untersuchungen über die Freiwilligentätigkeit durch die Statistikämter der EU-Staaten zu schaffen, und für diese Arbeiten das von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) herausgegebene Handbuch zur Erfassung von Freiwilligenarbeit (Manual on the Measurement of Volunteer Work) sowie die bisherigen Erfahrungen der Länder zu nutzen, die gestützt auf dieses Handbuch bereits entsprechende Untersuchungen durchgeführt haben;
· in den nächsten Jahren eine einheitliche Methodik für die Erfassung von Freiwilligenarbeit auszuarbeiten und mithilfe einer entsprechenden EU-Verordnung für ihre Anwendung in den Mitgliedstaaten zu sorgen;
· kohärente Informationen, die das Resultat von Untersuchungen der Freiwilligenarbeit in den einzelnen Ländern und auf EU-Ebene sind, zu sammeln und verfügbar zu machen;
· auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten verbindliche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die es dem gemeinnützigen Sektor ermöglichen, öffentliche Beihilfen mit dem wirtschaftlichen Wert der Freiwilligentätigkeit zu kofinanzieren, der auf der Grundlage der im Einklang mit dieser Stellungnahme konzipierten Statistikinstrumenten ermittelt wird.
Der EWSA weist bei dieser Gelegenheit erneut auf die Notwendigkeit eines für Freiwilligentätigkeiten günstigen Umfelds und ihrer Unterstützung hin. Konkrete Vorschläge für ein günstiges Umfeld für Freiwilligentätigkeit wurden im Rahmen des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 ausgearbeitet.
INT/704 Investitionspaket für Innovationen
Der EWSA teilt die Auffassung, dass Partnerschaften zahlreiche Vorteile bieten und fordert einen langfristig sicheren Finanzrahmen und einen stabilen Regelungsrahmen für diese Initiativen, um die hochriskanten Aspekte, die sie auszeichnen, zu verringern.
Dies dürfte die Bereitstellung von mehr Gelder für Investitionen in Forschung und Innovationen ermöglichen, sofern sie flexibel, einfach und unbürokratisch, offen und transparent sind sowie einen Hebel für zusätzliche Finanzmittel darstellen und eine zunehmende Beteiligung kleiner Unternehmen, insbesondere in weniger begünstigten Regionen, bewirken.
Die Ziele müssen messbar sein und auf die Innovation und ihre Umwandlung in industrielle Ziele und in neue Arbeitsplätze ausgerichtet sein, und einer gemeinsamen mittel- bis langfristigen Vision entsprechen.
Bezüglich der institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) empfiehlt der EWSA, die Verfahren gegen Insider-Handel zu stärken, die Hebelwirkung aufzuwerten und sämtlichen Formen von Kleinunternehmen - einschließlich der Sozialwirtschaft - in den Programmen und Projekten mehr Raum zu geben sowie eine effektive Kommunikationspolitik zu verfolgen.
Hinsichtlich der öffentlich-öffentlichen Partnerschaften (P2P) plädiert der Ausschuss dafür, dass die europäischen Haushaltsmittel für Forschung und Innovation (F&I) zu einer ausgewogeneren Verteilung der EU-Mittel beitragen, wobei KMU mit hoher Technologieintensität stärker im Blickfeld stehen müssen.
Der EWSA fordert eine proaktive Kommunikationspolitik über die Entwicklung der zehn durchzuführenden Initiativen und empfiehlt,
- jährliche Konferenzen mit sämtlichen Interessenträgern der organisierten Zivilgesellschaft zu veranstalten,
- mehrsprachige praktische Leitfäden für eine intelligente Teilhabe an den verschiedenen
Partnerschaftsformen, die auf EU-Ebene bestehen,
- die Auslobung von EWSA-Preisen für wirtschaftliche und soziale Innovation.