Die europäischen Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit gewinnen an Substanz. Die Europäische Kommission hatte am 5. Dezember 2012 das Jugendbeschäftigungspaket vorgelegt, welches u. a. einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie enthält. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 7. und 8. Februar 2013 angeregt, eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzuführen inklusive einer Jugendgarantie für den Zeitraum 2014-2020 mit Mitteln in Höhe von 6 Mrd. €.
Die Jugendgarantie sieht vor, dass EU-Bürger/innen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss einer formellen Ausbildung oder bei Arbeitslosigkeit ein Angebot für eine neue Stelle, eine Weiterbildung, ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz erhalten. Da die Beschäftigungsquote junger Menschen in Europa national und vor allem regional sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, werden nur Regionen gefördert, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25 Prozent lag. Deutschland wird demnach von der Jugendgarantie nicht profitieren. Zur Umsetzung des Programmes sind 6 Milliarden € im Ratsentwurf des EU-Haushalts für die Jahre 2014-2020 vorgesehen, die paritätisch aus dem Europäischen Sozialfonds und aus einer eigenen Haushaltslinie kommen sollen. Die 3
Milliarden € aus dem ESF für die Jugendgarantie werden nicht vorab abgezogen. Stattdessen wird bei Verwendung der ESF-Gelder für die Jugendgarantie dies mit dem nationalen ESF Anteil verrechnet. Deutschland wird demnach innerhalb des ESF keine Nachteile dadurch erfahren, dass die Jugendgarantie in Deutschland nicht zur Anwendung kommt.
Die Europäische Kommission hat am 12.03.2013 die Umsetzung beschleunigt, indem sie eine Mitteilung zur „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ veröffentlicht hat sowie einen Vorschlag zur Änderung der ESF-Verordnung. In ihrer Mitteilung geht die Kommission darauf ein, dass die Umsetzung der Maßnahmen je nach nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten ausgestaltet wird. Allerdings soll die Planung der Initiative innerhalb der
ESF-Strukturen geschehen (Stichwort ESF-Begleitausschuss). Das Europäische Parlament hat die Einführung einer Jugendgarantie in seiner nicht-legislativen Entschließung vom
16.01.2013 begrüßt. Derzeit stemmen sich französische Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf Grund schlechter nationaler Erfahrungen gegen eine Umsetzung der Jugendgarantie innerhalb der ESF-Strukturen, allerdings hat das Europäische Parlament bei der Verabschiedung der Beschäftigungsinitiative keine Legislativkompetenzen. In ihrer Mitteilung zur Beschäftigungsinitiative hat die Kommission erneut betont, dass der ESF- Anteil an der Kohäsionspolitik von derzeit 22% auf mindestens 25 % steigen soll, um die neuen Aufgaben erfüllen zu können.
In dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der ESF-Verordnung werden weitere technische Details bezüglich der Umsetzung festgelegt. Die Kommission schlägt u.a. in einem neuen Kapitel IIIa der ESF-Verordnung vor, die Beschäftigungsinitiative nicht bei der Berechnung der thematischen Konzentrationen von Art. 4 zu berücksichtigen. Außerdem ist für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative eine oder mehrere der folgenden drei Formen notwendig:
- Ein eigenes operationelles Programm (OP),
- eine eigene Prioritätsachse innerhalb eines OPs und / oder
- ein eigener Teil einer Prioritätsachse.
Weiterhin ist spätestens ein Jahr nach der Implementierung der Jugend- beschäftigungsinitiative eine Evaluation vorgesehen sowie regelmäßige Evaluierungen anhand von Indikatoren während der Programmlaufzeit. Die von den Mitgliedstaaten verwendeten Mittel der Beschäftigungsinitiative können bei der Zuweisung der technischen Hilfe, welche durch den jeweiligen Mitgliedstaat erfolgt, mitberücksichtigt werden.