Vergaberecht bei Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III: Qualität von Aus- und Weiterbildung muss gesichert sein

Ein breites Bündnis aus Akteur/innen des Bereiches der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung weist heute in Berlin nachdrücklich auf die Notwendigkeit von Veränderungen im Vergaberecht von Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III hin.

Berlin, 18. März 2015. Ein breites Bündnis aus Akteur/innen des Bereiches der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung weist heute in Berlin nachdrücklich auf die Notwendigkeit von Veränderungen im Vergaberecht von Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III hin. Während eines Experten/innen-gespräches mit den arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen als auch mit Vertreter/innen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft beklagten sie den Qualitätsverlust der Angebote durch das bisherige Verfahren.

„Die Reform des Vergaberechts muss genutzt werden, um u.a. zu angemessenen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsanbieter zu kommen und die Qualität ihrer Arbeit in den Vordergrund zu stellen,“ betonte Werner Hesse, Vorsitzender des Fachausschusses Vergaberecht in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).

Das Bündnis brachte im Experten/innengespräch die aktuellen Probleme in diesem Dienstleistungssektor ein.

Hintergrundinformationen
Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen, z.B. Baumaßnahmen. Es handelt sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.

Das Bündnis besteht neben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie BAG Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband e.V. (BBB), Deutschem Verein für öffentliche und private Fürsorge, Evangelischem Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e. V. (EFAS) und dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.