Heute werden Handlungsempfehlungen zur Verwirklichung der Rechte sterbender Menschen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Maßnahmenkatalog ist das Ergebnis eines mehrjährigen intensiven und produktiven Diskussionsprozesses der Charta für die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zur Nationalen Strategie. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) war gemeinsam mit mehr als 50 Verbänden und Institutionen aktiv daran beteiligt.
Entwickelt wurden Vorschläge, wie die Versorgung sterbender Menschen, wo immer sie in Deutschland leben, verbessert werden kann. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen darüber hinaus wichtige Aspekte der Sterbebegleitung, die noch in den Blick genommen werden müssen.
Brigitte Döcker, Vorsitzende der Sozialkommission I und Mitglied der Mitgliederversammlung der BAGFW (AWO), betont: „Der Gesetzgeber hat bisher versäumt, insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Begleitung und Versorgung sterbender Menschen finanziell und personell besser auszustatten. Dies ist unbedingt nötig, um sterbenden Menschen dort eine gute und qualifizierte Palliativversorgung und hospizliche Begleitung zu ermöglichen.“
Doch es bedarf noch weiterer Veränderungen. Ambulante Pflegedienste begleiten sterbende Menschen in der letzten Lebensphase zu Hause und tun dies vielfach unentgeltlich. Sie müssen diese erforderlichen Leistungen anerkannt bekommen und abrechnen dürfen. Dazu muss das Leistungsverzeichnis der häuslichen Krankenpflege deutlich erweitert werden.
Und als Drittes müssen Menschen, die für ihre letzte Lebensphase vorsorgen wollen, gut informiert und beraten werden, damit ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf ihr Lebensende auch zum Tragen kommen können. Dazu muss die Beratung zur Patientenverfügung und anderen Vorsorgedokumenten auch für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, ausgebaut und insgesamt regional koordiniert werden.