Der vorliegende Entwurf einer Gemeinsamen Empfehlung über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten beschreibt vorrangig in den §§ 1-4 Sozialdienste und ihre Rollen und Aufgaben und widmet sich im § 5 dem eigentlichen Thema, nämlich der Zusammenarbeit der Rehaträger mit den Sozialdiensten. Die im § 5 dargelegten Empfehlungen bleiben in der Regel unverbindlich.
Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist es bedauerlich, dass die Gemeinsame Empfehlung „Sozialdienste“ an keiner Stelle der Empfehlung über die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindeststandards hinausgeht, wobei insbesondere verbindliche Aussagen zur Finanzierung von Sozialdiensten vollständig fehlen.