Aufgrund der Regelungen des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) wurden Richtlinien über die Durchführung der Prüfung der in ambulanten Betreuungsdiensten erbrachten Leistungen und deren Qualität nach §112a SGB XI notwendig. Diese hat der GKV-SV unter Beteiligung des MDS und des Prüfdienstes des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. beschlossen.