Positionierungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu aktuellen Themen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern

Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wird öffentlich intensiv diskutiert. Der geplante Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren wirft zahlreiche Fragen zu Quantität und Qualität verlässlicher Angebote auf.

Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern wird öffentlich intensiv diskutiert. Der geplante Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren wirft zahlreiche Fragen zu Quantität und Qualität verlässlicher Angebote auf. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen an die konzeptionelle Gestaltung der pädagogischen Arbeit. Strukturelle Fragen bedürfen dringend einer Klärung, wenn die Ziele Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder erreicht werden sollen.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege positioniert sich zu den aus ihrer Sicht wesentlichen Themen, die in der politischen und fachlichen Debatte geklärt werden müssen.

 

 

1.    Kindertagespflege

 

Kindertagespflege muss mittelfristig zu einem Berufsfeld mit anerkannten Qualifikationsstrukturen und einem entsprechenden Vergütungssystem ausgebaut und weiterentwickelt werden. Nur unter diesen Bedingungen sind die hochgesteckten Ziele beim Ausbau der Betreuung durch Kindertagespflege zu erreichen.

 

Bis 2013 soll in Deutschland für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Gut ein Drittel dieser zusätzlichen Plätze soll in der Kindertagespflege entstehen. Mit der Umsetzung des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) wurde die Kindertagespflege gleichrangig mit den Kindertageseinrichtungen als Teil eines qualifizierten, vielfältigen und integrierten Systems der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern verankert. Kindertagespflege ist ihrem Anspruch nach ein Angebot frühkindlicher Bildung, in dem die sprachlich-kognitive, körperliche und die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern gefördert wird. Um die Qualität der Kindertagespflege zu gewährleisten ist die Qualifizierung von Tagespflegepersonen notwendig. Aufbauend auf einer Grundqualifikation, z. B. nach dem DJI Curriculum, sollten Tagespflegepersonen regelmäßige Fort- und Weiterbildungen angeboten und ermöglicht werden. Diese Grundqualifikation sollte unabhängig von der tatsächlichen Betreuungsdauer des Kindes gegeben sein.

 

 

Zudem sind Rahmenbedingungen zu schaffen, auf deren Basis ein qualifiziertes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder gewährleistet werden kann. Hierzu zählt auch eine Begrenzung der in Kindertagespflege von einer Tagespflegeperson betreuten Kinder. Eine Begrenzung von fünf Kindern je Tagespflegeperson hält die BAGFW aus fachlicher Sicht für geboten. Bei einer höheren Anzahl von Kindern besteht die Gefahr, dass die Tagespflegeperson dem Anspruch, qualifizierte Erziehungs- und Bildungsarbeit zu leisten, nicht mehr gerecht werden kann.

 

Mit der Festschreibung der Gleichrangigkeit von Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ist zudem ein erster Schritt auf dem Weg zur Etablierung eines neuen Berufsfeldes getan worden. Damit wird auch die Frage einer leistungsgerechten Vergütung zu klären sein. Die Vergütung von Kindertagespflegepersonen muss sich an vergleichbaren Berufsgruppen und Qualifikationen orientieren.

 

 

2.     Rechtsanspruch

 

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren sichert über den bisherigen begrenzten Zugang hinaus den Anspruch von Kindern auf Erziehung, Bildung und Betreuung und spiegelt konsequent die Bedeutung und die Chancen frühkindlicher Bildung wider. Dabei muss allen Kindern, unabhängig von der Familiensituation und dem Bildungsstatus der Eltern ein qualitativ hochwertiges Angebot zur Verfügung stehen. Das Angebot muss sich in der zeitlichen Ausgestaltung an den individuellen Bedürfnissen von Kindern orientieren und ihre Lebenslagen angemessen berücksichtigen.

 

Der Rechtsanspruch unterstützt das Recht auf Erziehung, Bildung und Betreuung für alle Kinder und trägt dazu bei, dass Kinder aus unterschiedlichen Milieus gleiche Start- und Teilhabechancen bekommen. Er ist ein wichtiger Schritt, Familien größere Spielräume bei der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Interessen zu eröffnen und ist so ein wichtiger Beitrag für die Entwicklung familienfreundlicher Kommunen.

 

Der Rechtsanspruch gewährleistet eine Angebotsstruktur entsprechend dem ermittelten Bedarf.

 

Nach den Erfahrungen mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der lediglich einen Halbtagsplatz sichert, sind die Kriterien für einen Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr an den individuellen Bedürfnissen des Kindes auszurichten. Auch Kinder von Eltern, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen können.

 

Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Ausbaus schafft Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs. Dieser Schritt muss nun konsequent von den Ländern durch entsprechende Gegenfinanzierungen gesichert werden. Die BAGFW wird diesen Prozess in Kooperation mit ihren Landes- und Mitgliedsverbänden konstruktiv begleiten.

 

 

3.    Beitragsfreiheit

 

Damit es allen Kindern möglich ist, Angebote für Erziehung, Bildung und Betreuung zu nutzen, müssen diese mittelfristig beitragsfrei angeboten werden. Für den Fall, dass eine generelle Abschaffung der Gebühren zeitnah nicht zu realisieren ist, plädiert die BAGFW dafür, das erste Jahr der institutionellen Betreuung beitragsfrei zu gestalten.

 

Angesichts der großen finanziellen Herausforderung für den Ausbau haben Investitionen in den institutionellen Ausbau von Quantität und Qualität in Kindertageseinrichtungen Vorrang vor Beitragsfreiheit.   

 

Wissenschaftliche Befunde unterstreichen die besondere Bedeutung frühkindlicher Kindertagesbetreuung für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Aus diesen geht deutlich hervor, dass der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie in den ersten Lebensjahren gelegt wird. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass ein dauerhafter, auf mindestens drei Jahre angelegter Besuch einer Kindertageseinrichtung eine gute Voraussetzung für die Aneignung und den Erwerb grundlegender Kompetenzen ist. Die hiermit verbundene Bedeutung der Kindertageseinrichtung als Bildungsinstitution wird bereits im Strukturplan für das Deutsche Bildungswesen von 1970 (Deutscher Bildungsrat, 1970) betont.

 

Um allen Kindern den Zugang zu den Bildungsleistungen der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und um mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, sind diese beitragsfrei zu gestalten. Gebühren führen dazu, dass Kindern aus sozial benachteiligten Familien grundlegende Chancen für eine gelingende Bildungsbiografie vorenthalten werden. Die notwendige und generelle Abschaffung der Gebühren trägt, wie Erfahrungen in Kommunen, die die Beitragsfreiheit bereits haben, zeigen, dazu bei, dass alle Kinder unabhängig von ihrem familiären Hintergrund die Bildungsleistungen der Kindertagesbetreuung nutzen.

 

Beitragsfreiheit trägt zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei, weil Familien mit Kindern nicht mehr belastet werden als Paare ohne Kinder.

 

Die BAGFW spricht sich dafür aus, Beitragsfreiheit als mittelfristiges Ziel umzusetzen und prioritär den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Angebote zu verbessern.

 

 

4.       Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen

 

Die BAGFW fordert eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Dabei ist es dringend erforderlich, die Kinderzahlen in den Gruppen zu senken, den pädagogischen Fachkräften mindestens 20 Prozent ihrer Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung ihrer Arbeit zur Verfügung zu stellen und das Qualifikationsprofil von Erzieherinnen und Erziehern zu verbessern.  

 

Eine stärkere Gewichtung des Bildungsauftrags von Kindertageseinrichtungen und eine damit verbundene optimale Förderung von Kindern setzen voraus, dass die pädagogischen Fachkräfte über ausreichende Zeitbudgets für eine erfolgreiche Umsetzung ihrer Bildungsarbeit verfügen. Bei der Berechnung dieser Zeitbudgets ist zu berücksichtigen, dass die pädagogischen Fachkräfte zur Umsetzung ihrer Bildungsarbeit ausreichend Zeit zur Entwicklung, Evaluation und Fortschreibung ihrer Konzeptionen, für die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit sowie für die Beobachtung und Dokumentation der Lern- und Entwicklungsprozesse der Kinder benötigen. Ebenso erforderlich sind ausreichend Zeitbudgets für den Aufbau Familien unterstützender Netzwerke sowie für die Stärkung der erzieherischen Kompetenz von Eltern. Um die daraus resultierenden Zeitbudgets sicherzustellen, ist es dringend erforderlich, den Fachkraft-Kinder-Schlüssel zu senken. Die vor über 13 Jahren vorgelegte Empfehlung des Europäischen Netzwerkes für Kinderbetreuung, der zu Folge dieser Schlüssel bei 1:8 liegen sollte, wird heute vielfach noch überschritten. Angesichts der Anforderungen, die an die pädagogischen Fachkräfte gestellt werden, ist in diesem Zusammenhang eine Verfügungszeit zur Vor- und Nachbereitung der vielfältigen Angebote von mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit notwendig.

 

Die Rahmenbedingungen sind mit Blick auf die Integration von Kindern mit Behinderungen deutlich zu verbessern.

 

Damit die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen den erhöhten Anforderungen und den komplexen Aufgaben auch in Zukunft gerecht werden können, brauchen sie zusätzliche und zum Teil neue Qualifikationen. Neben theoretischen Kenntnissen in wissenschaftlichen Bezugsdisziplinen als Grundlage ihrer Handlungs- und Reflexionskompetenz, einem breiten methodisch-didaktischem Wissen sind künftig verstärkt Kompetenzen im Bereich der Beobachtung, Diagnostik, der wissenschaftlichen Reflexion und der Dokumentation von Bildungsverläufen erforderlich. Um den Erwerb dieser zusätzlichen Qualifikationen gewährleisten zu können, ist eine grundlegende Reform der Ausbildung notwendig, die sich sowohl auf Fachschulen, wie auch auf die im Aufbau befindenden Studiengänge der Frühpädagogik beziehen.

 

 

5.     Kindergartenpflicht

 

Die BAGFW lehnt die Forderung nach einer Kindergartenpflicht ab. 

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zu förderst ihnen obliegende Pflicht", so der Artikel 6 im Grundgesetz. Eine Kita-Pflicht würde eine Rechtsdiskussion auslösen, die weder dem Bildungsangebot der Kinder weiterhelfen, noch die Eltern von einem Kindergartenbesuch überzeugen würde. Vielmehr ist es notwendig, Voraussetzungen zu schaffen, die den Besuch einer Kindertageseinrichtung erleichtern beziehungsweise fördern. Dazu gehören neben der beitragsfreien Kinderbetreuung, insbesondere um den Zugang von benachteiligten Kindern zu erleichtern, eine offensivere Werbung für die Bildungsleistungen von Kindertageseinrichtungen sowie der Abbau von Hemmnissen beispielsweise durch eine frühe Begleitung betroffener Familien durch Fachkräfte der sozialen Arbeit. Deshalb sind flexible Öffnungszeiten, ein bedarfsdeckendes Angebot an Ganztagsplätzen, eine gute Personalausstattung und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher wichtige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes. Für Eltern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, die möglicherweise Vorbehalte gegenüber Erziehung, Bildung und Betreuung außerhalb des Elternhauses haben, können interkulturell kompetente Kindertageseinrichtungen mit einer entsprechenden Informationspolitik besondere Anreize bieten.

Schon jetzt werden Tageseinrichtungen für Kinder von mehr als 90 Prozent der über Vierjährigen besucht.  Die Umstellung von einem freiwilligen Angebot auf ein ordnungspolitisches Zwangsinstrument lässt sich vor dem Hintergrund dieser Zahlen nicht rechtfertigen. Alternativ könnten Anreizsysteme wie Beitragsfreiheit und kostenlose Mahlzeiten diejenigen erreichen, die auch im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besuchen.

 

 

6.     Vorgezogene Schulpflicht

 

Eine generelle Vorverlagerung des Schuleintrittsalters auf 5 Jahre oder gar die Möglichkeit der Einschulung mit 4 Jahren bewertet die BAGFW kritisch.

 

Im Zuge der PISA Debatte, durch die Einführung von Bildungsplänen in den Bundesländern aber auch auf dem Hintergrund neurobiologischer Erkenntnisse sind in den letzten Jahren die Bildungsleistungen von Tageseinrichtungen intensiv aus verschiedener Perspektive diskutiert worden. Bei aller Unterschiedlichkeit der vorliegenden Beiträge finden sich keine wissenschaftlich fundierten Forderungen nach früherer Einschulung, auch finden sich derzeit keine eindeutigen Belege für einen besseren Schulerfolg durch frühere Einschulung. Dies kann auch nicht aus den PISA-Ergebnissen hergeleitet werden. So werden in Finnland alle und in Schweden fast alle Kinder mit 7 Jahren eingeschult. Der Kern des Problems ist die hohe soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems. Hier gilt es mit früher und gezielter Förderung von bildungsfernen Familien und ihren Kindern anzusetzen - in Kindertageseinrichtungen und Schule.

 

 

7.       Sprachförderung

 

Sprachliche Kompetenz von Kindern ist ein entscheidender Faktor um Bildungschancen realisieren zu können. Dies setzt voraus, dass Sprachförderung integraler Bestandteil des pädagogischen Alltags in Kindertageseinrichtungen ist. Die BAGFW lehnt isolierte Sprachförderprogramme, Sprachstandsmessungen und Testverfahren ab. Sie regt eine länderübergreifende Verständigung über Grundlagen ganzheitlicher Sprachförderung an.

 

Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, die Arbeit und Konzepte in ihren Einrichtungen stärker und durchgängig auf die Themen Sprachentwicklung und Sprachförderung unter Berücksichtigung von Mehrsprachigkeit, Deutsch als Zweitsprache und interkulturelle Pädagogik auszurichten.

 

Mit Sorge beobachtet die BAGFW allerdings die Tendenz zu Sprachstandsmessungen und Testverfahren bereits bei vierjährigen Kindern sowie die stundenplanmäßig verordnete Durchführung von Sprachförderprogrammen, die nicht in die konzeptionelle Ausrichtung von Kindertageseinrichtungen passen. Sie führen zu frühzeitigen Prüfungssituationen, die Angst und Druck bei Kindern und Eltern verstärken und damit unnötigerweise einen Leistungs- und Selektionsansatz bereits in der frühkindlichen Pädagogik einführen.

 

Ganzheitliche Ansätze, die sowohl kindliche Entwicklungsprozesse als auch pädagogische Konzepte und die Umsetzung von Bildungsplänen berücksichtigen, sollten zur Grundlage für Sprachförderung werden. Sie sichern eher eine altersangemessene Entwicklung und Förderung kindlicher Sprache.

 

 

8.    Fachberatung / Fachdienste

 

Ein quantitativ gut ausgebautes und qualifiziertes Netz von Fachberatung und Fachdiensten ist unverzichtbar, um dem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsanspruch von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege gerecht zu werden. Deshalb ist es erforderlich, die Finanzierung von Fachberatung und Fachdiensten als integralen Bestandteil des gesamten Systems der Kinderbetreuung sicherzustellen.

 

Fachberatung und Fachdienste in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind ein wichtiges Instrument zur Gestaltung von Bildungsprozessen, von Struktur- und Organisationsveränderungen und zur Qualitätssicherung und -entwicklung.

 

Sie sind ein wesentlicher Baustein zur Implementierung von Bildungsplänen, -ver-einbarungen und -empfehlungen der Länder. Sie tragen mit ihren umfangreichen Fortbildungsangeboten wesentlich zur  Qualifizierung der Fachkräfte bei.

 

Fachberatung und Fachdienste bilden in diesem Prozess eine Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Interessen von Kindern und Eltern, den Einrichtungen, den Trägern, der Politik und der Verwaltung. Sie stehen damit als Mittler für die qualitative Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

 

Nach Ansicht der BAGFW ist ein Ausbau von Fachberatung und Fachdiensten dringend geboten. Sie ist notwendig, damit die anstehenden Aufgaben, die auch durch den forcierten Ausbau bei der Betreuung bestimmt werden, fachkompetent umgesetzt und begleitet werden können. Fachberatung und Fachdienste sind als fester Bestandteil des Systems der Kinderbetreuung zu verstehen. Damit sollte auch ihre Finanzierung systemgerecht verortet werden.

 

 

9.    Betreuungsgeld

 

Die BAGFW lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes in der Konstruktion als Ersatzleistung für die Nicht-Inanspruchnahme von öffentlicher Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege ab.

 

Die BAGFW wendet sich gegen ein Betreuungsgeld, das Eltern nur dann gewährt werden soll, wenn sie auf die Inanspruchnahme einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung für ihr Kind verzichten.

 

Grundsätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Rahmenbedingungen, die ihnen eine eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen eine Erwerbsarbeit ermöglichen. Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot gehört zu diesen Bedingungen und ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Es besteht die Gefahr, dass das Betreuungsgeld als Anreiz für arme Eltern wirkt, ihre Kinder nicht in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege fördern und betreuen lassen. Die BAGFW lehnt das Betreuungsgeld als Ersatzleistung für die Nichtinanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege ab, damit alle Kinder uneingeschränkt die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten der Kinderbetreuung erhalten können.

 

Zudem ist das Betreuungsgeld in der diskutierten Form und Höhe nicht dazu geeignet, das Existenzminimum der betreuenden Eltern zu decken. Die BAGFW regt an, stattdessen eine Ausweitung der Anspruchsdauer des Elterngeldes als Sockelleistung für alle Eltern während der gesetzlichen Elternzeit ins Auge zu fassen.

 

 

 

Verabschiedet durch den Fachausschuss Kinder, Jugend, Familie und Frauen und freigegeben durch die Sozialkommission II der BAG FW.