Berlin, 2. Juni 2017 Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, die Präsidenten und Vorsitzenden der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie weitere Vertreter der Bundesregierung haben sich heute zum letzten Sozialmonitoringgespräch dieser Legislaturperiode getroffen. Gemeinsam schauen sie auf eine konstruktive Zusammenarbeit zurück.
Das gemeinsame Sozialmonitoring der Bundesregierung und der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wird seit 2004 durchgeführt. Ziel des Sozialmonitorings ist es, unbeabsichtigte und unerwünschte Auswirkungen bereits verabschiedeter Sozialgesetze in den Blick zu nehmen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Gabriele Lösekrug-Möller zieht eine positive Bilanz: „Auch in der vergangenen Legislaturperiode hat sich wieder gezeigt, dass das gemeinsame Sozialmonitoring mit der BAGFW ein geeignetes Instrument ist, um auf unbeabsichtigte Folgen der Sozialgesetzgebung hinzuweisen und im Sinne einer lernenden Gesetzgebung Problemlösungen zu finden.“
Auch Anette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit (BMG), würdigt den bisherigen Austausch: „Die BAGFW ist für das Bundesministerium für Gesundheit und für die Bundesregierung ein verlässlicher Partner. Als wichtiger Ansprechpartner in allen wichtigen sozial- gesundheitspolitischen Fragen trägt sie die Interessen benachteiligter Gruppen in den gesellschaftlichen und politischen Dialog.“
Aufgabe der Freien Wohlfahrtspflege ist es, die Auswirkungen von Reformen der Sozialpolitik auf alle Menschen zu beobachten und der Bundesregierung Fehlentwicklungen und Umsetzungsprobleme zu berichten. Besonders wichtig ist den Verbänden der BAGFW in diesem Zusammenhang die Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die besonders von den Auswirkungen der Gesetzgebung betroffen sind. Von Seiten der Bundesregierung waren unter Federführung der Parlamentarische Staatssekretärin Lösekrug-Möller Vertreter der betroffenen Ressorts an den Gesprächen beteiligt.
Themen des letzten Sozialmonitoringgesprächs waren z.B. wie sich das dritte Pflegestärkungsgesetz auf Menschen mit einem Pflegegrad unterhalb von 2 in stationären Pflegeeinrichtungen auswirkt und der Krankenversicherungsschutz von anerkannten Flüchtlingen in der Übergangsphase vom AsylbLG zum SGB II.
„Gerade im Bereich der Sozialgesetzgebung können Menschen in besonderen Lebenslagen von solchen Folgen jedoch extrem hart getroffen werden. Daher ist es wichtig strukturell dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetzgebung in diesen Punkten weiter entwickelt wird. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Sozialmonitoring ein geeignetes Mittel hierfür ist.“, resümiert Dr. Peter Neher, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).