Das Pflegeberufegesetz ist ab dem nächsten Jahr die Grundlage für die neue generalistische Pflegeausbildung. Diese erfordert, dass die Auszubildenden alle Leistungsbereiche der Pflege kennenlernen. Hierzu müssen die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen diverse Verträge schließen. „Um diese Herausforderung so einfach, praxisnah und einheitlich wie möglich zu gestalten, stellen der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die Wohlfahrtsverbände gemeinsam entwickelte Musterverträge zur Verfügung. Damit versetzen wir die Träger der Ausbildung in die Lage, die erforderlichen Kooperationsverträge zu schließen und erfolgreich auszubilden“, sagt Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.
Entwickelt wurden die Verträge auf der Grundlage der Musterverträge der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Federführung des bpa-Justiziariates zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Neben konkreten Anwendungs- und Umsetzungshinweisen sind Kommentare zum besseren Verständnis enthalten. „Diese gemeinsame Aktion soll die Ausbildungsträger unterstützen, möglichst viele Auszubildende zu gewinnen, ohne sich mit komplizierten Regelungen auseinandersetzen zu müssen”, so Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW.
“Wir freuen uns über diese geglückte Kooperation im Interesse der Ausbildungsträger und unserer Mitglieder.Ohne diese pragmatische Lösung und Umsetzung würden sich viele Ausbildungsträger ab 2020 im Regelungsdschungel verirren. Die maßgeblichen Verbände der Pflege haben Handlungsfähigkeit bewiesen und eine wesentliche Hürde für die Praxis ausgeräumt”, so Tews und Timm.
Aktuell werden die durch jeden Ausbildungsträger auf seine Bedarfe hin anpassbaren Musterverträge durch die Wohlfahrtsverbände und ihre Untergliederungen sowie die Landesgruppen des bpa an die Mitglieder umverteilt. Damit erhält jeder dieser Ausbildungsträger die auf seine Bedürfnisse hin anpassbaren Musterverträge für alle erforderlichen Kooperationsbeziehungen.
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