Leitbild der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer

Die bundesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein Angebot der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge und Zugewanderte. Sie ist eng verzahnt mit anderen Beratungsdiensten und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.

Die bundesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein Angebot der Freien Wohlfahrtspflege für Flüchtlinge und Zugewanderte. Sie ist eng verzahnt mit anderen Beratungsdiensten und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.

Mit der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege insbesondere rechtmäßig und voraussichtlich auf Dauer in Deutschland lebende bzw. in Deutschland geborene Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Angehörigen im Sinne der Förderrichtlinien des Bundes dabei, ihre Teilhabechancen in rechtlicher, sozialer, ökonomischer, politischer und kultureller Hinsicht wahrzunehmen und die Gesellschaft gemeinsam zu gestalten. Die Freie Wohlfahrtspflege versteht sich als Akteur im Gemeinwesen und Sozialraum, in Quartieren, Städten und Regionen.

Hierfür gibt sich die Freie Wohlfahrtspflege folgende Leitsätze:

 

  • Die Migrationsarbeit der Freien Wohlfahrtspflege ist den berufsethischen Grundsätzen der Sozialen Arbeit verpflichtet. Sie betreibt Soziale Arbeit als eine Menschenrechtsprofession. In diesem Sinne unterstützt sie staatliches Handeln, Menschenrechte zu schützen und „unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten“, wie es im Sozialpakt der Vereinten Nationen heißt, „die volle Verwirklichung der Rechte zu erreichen“.
  • Der interkulturelle Austausch ist Teil des Angebots der MBE für eine demokratische, werteorientierte und weltoffene Gesellschaft. Er dient einem dialogorientierten, respektvollen Aushandlungsprozess zwischen den Menschen auf gleicher Augenhöhe. Alle  Menschen werden in ihrer  Vielfältigkeit wahrgenommen und geschätzt.Die MBE wirkt auf eine Teilhabe an unserer Gesellschaft auf der Basis der Wertvorstellungen des Grundgesetzes hin.
  • Die Arbeit mit den Ratsuchenden wird vom Gedanken des Empowerment und der Teilhabe an der Gesellschaft geleitet. In diesem Sinne versteht sie sich als grundsätzlich solidarisch mit den Nutzenden.
  • Beratung ist immer freiwillig. Sie wird für die Ratsuchenden unentgeltlich, unabhängig und ergebnisoffen angeboten. In der Beratung erhobene Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz. Die Beratung ist für die Ratsuchenden immer transparent.
  • Form und Intensität der Beratung orientieren sich an den Bedürfnissen der Ratsuchenden. Für die Beratung wird nach Möglichkeit das Instrument des Case Managements verwendet, in dessen Rahmen freiwillige Fördervereinbarungen abgeschlossen werden können.
  • Die Arbeit mit den Ratsuchenden und den Regeldiensten und Behörden sind gleichrangige und aufeinander bezogene Aufgaben. Das in der Beratung angewandte Case Management hat auch den Anspruch, einzelfallübergreifend Einfluss auf die strategische und politische Ebene des Sozialraums zu nehmen.
  • Ziel der Netzwerkarbeit im Sozialraum ist auch die Stärkung der Kapazitäten der Kommunen in der Einwanderungsgesellschaft und dabei besonders der Förderung der Anerkennungs- und Willkommenskultur. Voraussetzung für gelingende Teilhabe ist die Akzeptanz von Einwanderung sowie von gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt in den Institutionen und den gesellschaftlichen Haltungen.
  • Die Arbeit der MBE wird von sozialpädagogisch bzw. sozialarbeiterisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.

 

Die Verbände sind bestrebt, das Angebot der bestehenden Beratungsstandorte bedarfsgerecht und flächendeckend auszubauen, in Ballungsräumen wie im ländlichen Raum.