Jahresbericht des Fachausschusses Vergaberecht

Vorsitz: Werner Hesse, Der Paritätische

Vorsitz: Werner Hesse, Der PARITÄTISCHE


Sowohl die Auftrags-Richtlinie wie die Konzessions-Richtlinie der EU wurden am 26. Februar 2014 beschlossen und am 28. März 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie müssen bis 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Durch intensive Lobbyarbeit in Brüssel und im Bundeswirtschaftsministerium konnte zweierlei erreicht werden:
 

  • In den Erwägungsgründen ist festgehalten, dass Zulassungs- und Vertragssysteme, die zum sozialrechtlichen Dreieck führen, weder öffentlicher Auftrag noch Konzession im Sinne der Richtlinien sind.
  • Darüber hinaus betonen beide Richtlinien im Normtext, dass die Mitgliedstaaten frei sind, wie sie ihre Systeme der sozialen Sicherheit gestalten wollen.


Das bedeutet, dass es keine Ausweitung des Anwendungsbereiches des Vergaberechts gibt, wie vor Ort gern behauptet wird. Mitglieder sollten im Zweifelsfall die Bundesverbände informieren und ihre Beratung nutzen.

Für soziale Dienstleistungen, soweit sie unter das Vergaberecht fallen (wie z. B. Arbeitsmarktdienstleistungen), sehen die Richtlinien vereinfachte Verfahren vor, die das hiesige Wirtschaftsministerium auch nutzen will.

Der Fachausschuss „Vergaberecht“ steht in engem Austausch mit dem Wirtschaftsministerium zur Umsetzung in nationales Recht. Basis ist die BAGFW-Stellungnahme vom 24. Juni 2014. Das Wirtschaftsministerium hat Ende 2014 Eckpunkte vorgelegt. Für Frühjahr 2015 ist ein Referentenentwurf angekündigt.