Vorsitz: Dr. Claudia Wohlleber, Diakonie Deutschland
Der Fachausschuss hat im Jahr 2014 drei Mal getagt. An der letzten Sitzung im Jahr 2014 nahmen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater teil, die die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beraten.
Der Fachausschuss befasste sich im Jahr 2014 mit einer Vielzahl gemeinnützigkeitsrechtlicher bzw. steuerrechtlicher Fragen. Gegenstand der Beratungen im Fachausschuss waren u.a. die Umsetzung der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. Dezember 2013 zur Elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 5b EStG (E-Bilanz) bei steuerbegünstigten Körperschaften, das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Auswirkungen verschiedener Urteile des BFH auf die Arbeit der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.
Im Rahmen seiner Arbeit erarbeitete der Fachausschuss des Weiteren Reformvorschläge zur Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Dritten Sektor. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Aktivitäten zu nennen:
Bündnis für Gemeinnützigkeit
Die BAGFW ist im Bündnis für Gemeinnützigkeit vertreten. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit erarbeitet schon seit Jahren Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und bringt diese in den politischen Prozess ein. Auch im Jahr 2014 wurde die Übersicht „Rechtspolitische Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement“ unter maßgeblicher Beteiligung des Fachausschusses Gemeinnützigkeit und Steuern überarbeitet und ergänzt.
Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer sowie über Reformen zu einem einfacheren und effizienteren Mehrwertsteuersystem
Die Europäische Kommission führte eine Konsultation über die Zukunft der Mehrwertsteuer durch. Der Fachausschuss Gemeinnützigkeit und Steuern der BAGFW hat sich an dem Verfahren beteiligt und zum Konsultationspapier „Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ Stellung genommen. Die BAGFW fordert in der Stellungnahme u.a. für eine Beibehaltung der derzeitigen Steuerbefreiungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie der reduzierten Mehrwertsteuersätze insbesondere auf Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und gesundheitliche Bedarfe.
Argumentationshilfe zur Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes bei Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Die Inanspruchnahme des reduzierten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG von derzeit 7 % legen die Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen von Integrationsbetrieben und Werkstätten für Menschen mit Behinderung zunehmend restriktiver aus. Vor diesem Hintergrund hat der Fachausschuss Gemeinnützigkeit und Steuern eine Argumentationshilfe erstellt, die es den betroffenen Trägern erleichtern soll, ihre Interessen durchzusetzen.
Neufassung von § 4 Nr. 18 UStG
Das BMF ist bestrebt, die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Bereich der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit (§ 4 Nr. 18 UStG) neu zu fassen und an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anzupassen. Eine richtlinienkonforme Ausgestaltung des § 4 Nr. 18 UStG wird auch von Seiten der Freien Wohlfahrtspflege seit vielen Jahren gefordert. Der Fachausschuss Gemeinnützigkeit und Steuern der BAGFW hat sich zu ersten Vorstellungen des BMF positioniert und eine Stellungnahme zur Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Bereich der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit (§ 4 Nr. 18 UStG) erarbeitet.