Vorsitz: Anna Droste-Franke, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
Fortsetzung des Gemeinsamen Monitorings –
Auftaktveranstaltung am 14. November 2014 in Berlin
Die Monitoring-Gespräche der Bundesregierung mit den Wohlfahrtsverbänden wurden auch in dieser Legislaturperiode in bewährter und konstruktiver Weise weitergeführt. Bereits in den zu Jahresbeginn geführten politischen Antrittsgesprächen verständigten sich die BAGFW und die Bundesregierung gemeinsam auf die Fortführung der Sozialmonitoring-Gespräche.
Wie in den vergangenen Legislaturperioden tauschten sich die Bundesregierung und die Wohlfahrtsverbände über nicht intendierte Auswirkungen der Gesetzgebung im Sozial- und Gesundheitsbereich auf Menschen in Armut und in prekären Lebenslagen aus. Die BAGFW hat die Bundesregierung auf Probleme und Rückmeldungen aus der Praxis hingewiesen und verschiedene Lösungsansätze vorgestellt. Die Lösungsmöglichkeiten wurden von der Bundesregierung erörtert.
Gleichzeitig feierte der im Jahr 2004 begonnene Monitoring-Prozess unter Beteiligung des Bundeskanzleramts, des BMAS, des BMG, des BMF, des BMBF, des BMFSFJ, des BMI und der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen.
Unter der Federführung der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, BMAS, fand am 14. November 2014 in Berlin die Auftaktveranstaltung des Gemeinsamen Monitorings der Bundesregierung mit den Wohlfahrtsverbänden zur 18. Legislaturperiode statt. Sowohl die Freie Wohlfahrtspflege als auch die Bundesregierung betonten, dass sie diese besondere Form des wechselseitigen Austauschs und der Vertraulichkeit schätzen. Als Anknüpfungspunkt an den Monitoring-Prozess im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode verwiesen die Beteiligten auf die Ankündigung der Bundesregierung, „die Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinander systematisch aufarbeiten und besser miteinander verzahnen sowie Sicherungs- und Förderungslücken vermeiden zu wollen.“
Im Zuge des Auftaktgesprächs im November verständigten sich die Pressestelle des BMAS und die BAGFW auf eine gemeinsame Pressemeldung, die zum Gegenstand hatte, dass Bundesregierung und Wohlfahrtsverbände auch in dieser Legislaturperiode den vertrauensvollen Dialog wieder aufgenommen haben. Inhaltlich nahmen die Beteiligten in dem Auftaktgespräch u. a. eine erste Rückschau auf die Anfang des Jahres angestoßenen und zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Vorhaben der Bundesregierung vor (so z. B. das RV-Leistungsverbesserungsgesetz) und befassten sich mit den Auswirkungen des BVerfG-Urteils zu den Regelbedarfen vom 23. Juli 2014 auf die Kostenübernahme für notwendige Sehhilfen (Az.: 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) sowie den Konsequenzen der BSG-Rechtsprechung auf den SGB II-Anspruch von Personen in stationären Einrichtungen vom 5. Juni 2014 (B 4 AS 32113 R).
Parallel dazu einigten sich Bundesregierung und Wohlfahrtsverbände auf ein neues Monitoringgespräch, das voraussichtlich vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 stattfinden soll.