Vorsitz: Sandra Baeskow, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe Verwertungsgesellschaften
Die Arbeits- bzw. Verhandlungsgruppe „Verwertungsgesellschaften“ ist von der Finanzkommission der BAGFW zur Verhandlung von BAGFW-Gesamtverträgen mit Verwertungsgesellschaften eingesetzt. Dies schließt die Prüfung der zugrundeliegenden (urheber-)rechtlichen Lizenzsachverhalte und deren praktische Relevanz für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege ein und setzt diese voraus.
In Deutschland gibt es derzeit 13 Verwertungsgesellschaften, welche treuhänderisch für Urheber oder Inhaber sog. verwandter Schutzrechte unterschiedliche Rechte, insbesondere das Recht auf angemessene Vergütung, geltend machen. Sie stehen unter der staatlichen Aufsicht des Deutschen Marken- und Patentamtes. Gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.
Für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind derzeit vor allem die GEMA, VG Media, GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und die VG Wort relevant.
Die BAGFW-Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften räumen den Verbänden der BAGFW und deren Einrichtungen Sonderkonditionen auf die verhandelten Lizenzsachverhalte ein.
Jahresbericht 2014
Das Jahr 2014 war thematisch geprägt von den Verhandlungen der BAGFW-Arbeitsgruppe mit der VG Media, die zum Abschluss eines neuen Gesamtvertrages ab 01.01.2015 für den Bereich „Altenhilfe und ähnliche Einrichtungen“ führten. Gegenüber dem bis 31.12.2014 abgeschlossenen Gesamtvertrag aus dem Jahr 2010 konnten für die Zeit ab 01.01.2015 einige Vergünstigungen für die Einrichtungen verhandelt werden.
Die VG Media nimmt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von mehr als 150 privaten Fernseh- und Rundfunksendeunternehmen - z.B. die Sender Sat.1 und RTL aber auch Klassik Radio u. a. – wahr. Auf dieser Grundlage beansprucht sie eine Vergütung für die Weitersendung von Programmsignalen zu einzelnen Zimmern und - soweit in den Zimmern zudem Empfangsgeräte von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden - für die Öffentliche Wiedergabe von Sendungen und geschützten Werken durch die Zuführung der Sendesignale an die Geräte.
Der neue Gesamtvertrag trägt den Besonderheiten der gemeinnützigen Altenhilfe gegenüber anderen Lizenz-Nutzern (z.B. der Wohnungswirtschaft, Hotels etc.) nun bereits etwas mehr Rechnung als der Vorgänger-Vertrag, wenngleich einige grundsätzliche rechtliche Bedenken im Hinblick auf einen Teil der von der VG Media geltend gemachten Ansprüche der weiteren Prüfung unterliegen.
Für die Verhandlungsargumentation konnten jedoch Aspekte aus der zwischenzeitlich erfolgten europäischen Rechtsprechung herangezogen werden, auch wenn eine (abschließende) höchstrichterliche Entscheidung für den Sektor Altenhilfe aktuell nicht absehbar und damit unmittelbar einzubeziehen ist.
Mit Blick auf die gewünschte Rechtssicherheit für die Einrichtungen, sieht die BAGFW in dem getätigten Gesamtvertragsabschluss einen Verhandlungserfolg. Die BAGFW bzw. die Spitzenverbände verfolgen die Thematik jedoch auch während der neuen Vertragslaufzeit fortlaufend weiter und setzen sich weiterhin für die Interessen der Einrichtungen ein.
Über die wesentlichen Vertragsinhalte sowie die Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesamtvertrag wurde in einem von der Verhandlungsgruppe erstellten BAGFW-Rundschreiben gesondert informiert.
Die Neuverhandlung des Gesamtvertrages erforderte eine intensive Kommunikation der Verhandlungsgruppe intern und gegenüber der VG Media. So erfolgten diverse rechtliche Analysen, Stellungnahmen und die Prüfung von Vertragsentwürfen. Es fanden hierzu regelmäßig und in kurzen Abständen BAGFW-interne Arbeitstreffen und Telefonkonferenzen sowie Verhandlungstermine mit der VG Media statt.
Neben dem primären VG-Media-Verhandlungsgeschehen wurden in 2014 auch aktuelle Anliegen betreffend den BAGFW-Gesamtvertrag mit der GEMA beraten und Lösungen zugeführt.