Vorsitz: Sieglind Scholl, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
Die Arbeitsgruppe hat im Berichtszeitraum dreimal getagt. Weitere Abstimmungen erfolgten elektronisch. Die Arbeitsgruppe befasste sich mit einer Vielzahl von Themen im Kontext der Arbeit der Betreuungsvereine und beantwortete Anfragen des BMJV. Besonders hervorzuheben sind:
Positionspapier für eine Änderung im Betreuungswesen (Vergütung der Betreuungsvereine)
Die 2005 eingeführte pauschale Vergütung für die Führung von rechtlichen Betreuungen wurde seitdem nicht mehr erhöht. In der Praxis zeigt sich, dass dieses Finanzierungsmodell die tatsächlichen Kosten nicht mehr deckt und die Vereine zunehmend defizitär arbeiten. Das führt zu einer kontinuierlich fortschreitenden Schwächung der Vereine und mittelfristig erheblichen Problemen für das gesamte Betreuungswesen. Einige Träger haben den Betreuungsbereich aufgeben müssen. Andere haben sich zwischenzeitlich mit der Erhöhung der Fallzahlen pro Mitarbeiter geholfen. Das geht zu Lasten der Betreuten und steht nicht im Einklang mit den Zielen des Betreuungsrechts. Aus diesem Grund hat die AG Betreuungsrecht ein Positionspapier mit einem konkret bezifferten Erhöhungsbetrag erarbeitet und mit Praxisbeispielen versehen ausgewählten Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie dem BMJV zugeleitet. Inzwischen haben erste Gespräche stattgefunden.
Evaluation des Betreuungsrechts
Im Zusammenhang mit der Forderung nach der Erhöhung der Vergütungspauschalen beabsichtigt das BMJV zunächst eine Evaluation u. a. der Situation der Betreuungsvereine durchzuführen. Hierzu wurde die BAGFW vom BMJV gebeten, relevante Fragestellungen mitzuteilen, die bei der Evaluation unbedingt Berücksichtigung finden sollten. Die AG Betreuungsrecht hat einen Fragenkatalog erarbeitet und mit der Bitte um Einrichtung eines begleitenden Beirats an das BMJV übermittelt. Ein Beirat wird nach der Rückmeldung des BMJV eingerichtet werden.
Transparency Deutschland (TD)
TD hat eine Studie zu Transparenzmängeln, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung vorgelegt. Die AG Betreuungsrecht hat für den das Betreuungsrecht betreffenden Teil eine umfassende fachliche Bewertung vorgenommen und dabei umfängliche methodische Mängel sowie fehlende Kenntnis der Strukturen und Rechtsgrundlagen im Betreuungswesen bei den Autoren festgestellt. Über die Ergebnisse der Bewertung hat ein Gespräch mit TD unter Beteiligung eines Mitglieds der AG Betreuungsrecht stattgefunden, ohne dass es bei TD zu einer Einsicht in die Fehlerhaftigkeit der Studie gekommen ist.
Qualität im Betreuungswesen
Über § 1897 Abs. 1 BGB hinaus werden keine allgemeingültigen Qualitätskriterien und Anforderungen an die ehrenamtlichen oder berufsmäßigen rechtlichen Betreuer formuliert. Die BAGFW und andere Verbände fordern deshalb seit längerem gesetzliche Regelungen zur Qualifizierung der Betreuer. Das BMJV sieht in der Qualitätssicherung ein wichtiges Ziel. Aus diesem Grund ist das Thema Qualität im Rahmen eines zweitägigen „ergebnisoffenen Gesprächskreises“ beim BMJV aus verschiedenen Perspektiven unter Beteiligung von Vertretern der AG Betreuungsrecht erörtert worden, um auszuloten, inwiefern dieses Ziel mit untergesetzlichen Maßnahmen erreicht werden könne. Gesetzliche Änderungen schließt das BMJV derzeit aus.
Vorbereitung Fachtag im Oktober 2015
Für den alle zwei Jahre stattfindenden Fachtag hat die AG Betreuungsrecht ein erstes inhaltliches Konzept erarbeitet.