Jahresbericht 2020 des Fachausschusses Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Vorsitz: Verena Werthmüller, DRK

Wesentliche Beratungsgegenstände des Fachausschusses aus dem Jahr 2020


Die Beratungen des Fachausschusses waren 2020 stark durch die Pandemiesituation geprägt, so dass das eigentlich für 2020 erwartete große Thema – Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Folgen – unerwartet überlagert und in den Hintergrund gedrängt wurde. Großen Raum nahmen Praxisthemen, z.B. der Schutz der Betroffenen vor einer Infektion und Fragen der Versorgung der Betroffenen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schutzmaterialien ein. Parallel wurden insbesondere in der ersten Jahreshälfte Fragen der Aufrechterhaltung der Unterstützungsleistungen in der Pandemie diskutiert: Wie müssen Leistungen verändert und angepasst werden, wie kann die Finanzierung aufrechterhalten werden? Wer übernimmt Zusatzkosten für Schutzmaterial?

Gegen Jahresende kamen Themen wie Testungen und Impfung hinzu. Die Umsetzung des BTHG wurde auch unter diesen erschwerten Bedingungen in den Ländern fortgesetzt und vom Fachausschuss in seinen Diskussionen begleitet. Weitere Themen waren Assistenz im Krankenhaus, die Einführung eines Budgets für Ausbildung sowie der vom BMAS initiierte Prozess zur Reform des Entgeltsystems in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Hinzu kam als Schnittstellenthema die Mitberatung des Fachausschusses Kinder, Jugend, Frauen und Familie bei dem Reformprozess des SGB VIII.

Der Fachausschuss traf sich 2020 zu einer regulären Sitzung, vier weitere Sitzungen wurden als Videoformate umgesetzt, hinzu kamen mehrere Sondertermine, bei denen per Video aktuelle Informationen zur Pandemie ausgetauscht, Gremiensitzungen vorbereitet oder Stellungnahmen und Papiere abgestimmt wurden.

 

1. Pandemie und Aufrechterhaltung der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen


Das Jahr 2020 war ab März durchgehend durch die Pandemiesituation geprägt. Dabei nahm die Diskussion wie einerseits der Schutz der Betroffenen gewährleistet werden kann und andererseits die notwendigen Unterstützungsleistungen möglichst fortgeführt werden können, großen Raum ein. Im Frühling wurden die Interessen der Betroffenen bei den Pandemieplänen eingebracht; ab dem Sommer wurde immer wieder thematisiert, dass es neben den hochaltrigen Menschen in der Pflege auch weitere sehr vulnerable Gruppen im Bereich von Menschen mit Behinderungen gibt, die z.B. unter einer Vorerkrankung leiden und bisher von den Maßnahmen des BMG und der Länder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dies wurde sowohl in die Diskussionen um die Impf- und Testverordnungen wie auch bei weiteren pandemierelevanten (unter-)gesetzlichen Regelungen eingebracht. Der Fachausschuss beschäftigte sich zudem mit dem Thema Triage und den Empfehlungen der Fachgesellschaften und des Deutschen Ethikrates.

Durchgehende Themen waren die Frage der Refinanzierung Covid-19-bezogener Mehraufwendungen sowie der Ausgleich von Mindereinnahmen aufgrund der Pandemie. Insbesondere Fragen der leistungsrechtlichen Gestaltung der Pandemiesituation, die in den Ländern zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, und Fragen der wirtschaftlichen Belastung der Einrichtungen durch die Pandemie, da etwa die Rettungsschirme und sonstige Angebote nicht oder nicht ausreichend für soziale Einrichtungen geeignet waren, wurden dabei besprochen. Auch die Frage, wie die Werkstattentgelte der in WfbM beschäftigten behinderten Menschen trotz der Schließungen und Einnahmeausfälle aufgrund der Pandemie weiterhin auf einem annähernd gleichen Niveau gehalten werden können, damit sich ihre Lebenssituation nicht verschlechtert, wurde eingehend diskutiert.

 

2. Fortsetzung des Umsetzungsprozesses des Bundesteilhabegesetzes


Zum 01.01.2020 trat der entscheidende leistungsrechtliche Teil des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Daher waren die ersten drei Monate und wäre eigentlich das gesamte Jahr von Diskussionen über Praxisprobleme und Lücken im Gesetz gekennzeichnet gewesen. Da alle Bundesländer noch bis Ende 2021/22 mit Übergangsregelungen arbeiten, sollte das Jahr 2020 genutzt werden, um wichtige noch offene leistungsrechtliche Fragen der Eingliederungshilfe in den Ländern zu diskutieren und zu regeln.

Tatsächlich konnten und mussten auch 2020 trotz der Pandemie die Themen weiter vorangetrieben werden, wenn auch nicht in dem erwarteten Umfang: Wichtige Themen, die im Fachausschuss diskutiert wurden, waren die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises und die Umsetzung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB); der Fachausschuss hat sich zudem in seiner Sitzung im Februar 2020 sehr intensiv mit dem Thema Wirkung und der Frage der Wirksamkeit, wie sie durch das BTHG aufgekommen ist, beschäftigt.

Der Fachausschuss hat den Umsetzungsprozess zum BTHG auch im Rahmen der vom BMAS dazu eingerichteten Arbeitsgruppen und Beiräte in den Begleitprojekten eng begleitet. Beim Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG wurde der FA durch Dr. Elisabeth Fix, bei den Fachgesprächen zu §99 Leistungsberechtigter Personenkreise durch Roland Rosenow und Martina Menzel, im Beirat des BMAS zur EUTB durch Anja Alexandersson, im Beirat zur modellhaften Erprobung des BTHG in den Ländern durch Verena Werthmüller, im Beirat rehapro durch Cordula Schuh und im Beirat zur Wirkungsprognose durch Thomas Bibisidis vertreten. 

 

3. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Der Beirat für die Belange behinderter Menschen, in dem die BAGFW durch Cordula Schuh und Carola Pohlen vertreten ist, hat auch 2020 vielfältige Projekte aus dem Ausgleichsfonds gefördert.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Fortführung des Nationalen Aktionsplans 2.0 (NAP 2.0) und durch Erarbeitung seiner Fortschreibung vorangetrieben. Die BAGFW war bei fünf Sitzungen des Ausschusses zum NAP im BMAS durch Frau Werthmüller vertreten.

 

4. Reform des SGB VIII und zukünftige Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Zuordnungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen


Der Fachausschuss Behindertenpolitik hat 2020 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Fachausschuss Kinder- und Jugendhilfe (Mitglieder waren Anja Alexandersson, Martina Menzel und Cordula Schuh) eine BAGFW-Position zu den Vorschlägen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Reform des SGB VIII erarbeitet und den Diskussionsprozess eng begleitet.

 

5. Entwicklungen im Bereich der Teilhabe an Ausbildung, am Arbeitsleben und Beschäftigung


Der Fachausschuss hat sich 2020 in seinen Beratungen insbesondere mit dem Prozess zur Reform des Entgeltsystems in WfbM und dem Budget für Ausbildung befasst. Die BAGFW war bei einem digitalen Fachgespräch des BMAS zum Budget für Ausbildung durch Karin Bumann und Verena Werthmüller und in der AG zur Reform des Entgeltsystems in WfbM durch Dr. Sigrid Grohmann und Verena Werthmüller vertreten.

 

6. Assistenz im Krankenhaus


Immer noch ungeklärt ist die Frage, wie der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen während eines Krankenhausaufenthaltes gewährleistet werden kann und wer Kostenträger dafür ist. Bei zwei Fachgesprächen des BMAS zur Assistenz im Krankenhaus wurde der Fachausschuss durch Dr. Elisabeth Fix und Fabian Schwarz vertreten.