Jahresbericht 2020 des Fachausschusses Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung
Der Fachausschuss bearbeitet das ganze Themenspektrum der mit der Grundsicherung und der Arbeitsförderung zusammenhängenden Fachfragen.
Die Arbeit des Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung war im Jahr 2020 deutlich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Durch Lockdowns kam es zu Beschränkungen bei arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen. Die Form und der Umfang der Teilnahme durch Leistungsberechtigte musste genauso geklärt werden, wie die Finanzierung unterbrochener Maßnahmen und möglicher Zusatzkosten bei digitaler Maßnahmedurchführung bzw. Umsetzung unter erhöhten Hygieneauflagen. Im Bereich der geförderten Beschäftigung kam es zur kurzfristigen Freisetzung von Beschäftigten. Aber auch die Erreichbarkeit von Jobcentern insgesamt war zunächst ungeklärt. Aufgrund der Schließung der Ämter waren viele Jobcenter nur noch digital oder telefonisch erreichbar, was für die Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Schwierigkeiten mit sich brachte, z.B. aufgrund sprachlicher oder technischer Barrieren.
Die BAGFW pflegte einen ständigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), bei dem diese Probleme angesprochen und Lösungen reflektiert werden konnten. Auf gesetzlicher Ebene leistete das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Trägern der Arbeitsförderung, die ihre Förderleistungen pandemiebedingt gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erbringen konnten. Leistungsverbesserungen bei den Regelungen für das Kurzarbeitergeld brachten eine Entlastung für viele Beschäftigte. Die vereinfachte Antragstellung in der Grundsicherung ermöglichte es Betroffenen, unkompliziert an entsprechende Hilfen zu kommen. Probleme bei der Erreichbarkeit wurden von manchen Jobcentern sehr engagiert gelöst und der Zugang über digitale Wege, Hotlines, Notfallsprechstunden, aber auch auf unkonventionellem Wege wie etwa durch Beratungsspaziergänge ermöglicht. Andere Jobcenter taten sich mit alternativen Zugangsmöglichkeiten deutlich schwerer. Insgesamt haben die Arbeitslosen- und Sozialberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in erheblichem Umfang zusätzliche Unterstützungsarbeit geleistet, um erschwerte Zugänge und Kontakte zu den Ämtern überwinden zu helfen. Der kurze Draht der BAGFW zur BA, dem Ministerium und den Leistungsträgern half hier deutlich, wiederholte Probleme zu adressieren und zu vermindern. Aus Sicht der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmeträger bestehen weiterhin starke Defizite bei der Finanzierung pandemiebedingter Zusatzkosten aufgrund geringerer Teilnehmerzahlen und digitaler Zugänge, die in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genauer dargelegt wurden. Auch andauernde Probleme der Erreichbarkeit von Jobcentern waren Gegenstand eines Schreibens der BAGFW an den BA-Vorstand zum Jahresende.
Vor Beginn der Pandemie war die Ausweitung der geförderten Beschäftigung entsprechend der (befristeten) Regelungen nach § 16 i SGB II ein zentrales Anliegen der Fachausschussarbeit. Mit diesem Instrument tritt neben das längerfristige Ziel einer Vermittlung von Langzeit-Leistungsbeziehenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die entsprechende Vorbereitung dieser Möglichkeit durch Beschäftigungsmaßnahmen eine eigenständige Wertigkeit von Erwerbstätigkeit im Sinne sozialer Teilhabe. Umfragen der Wohlfahrtsverbände zeigen, dass diese Maßnahmen sich sehr positiv auf die Betroffenen und ihr Umfeld auswirken. Die bisher befristeten Regelungen sollten deshalb auch über diese Legislaturperiode hinaus beibehalten werden. Der Information und dem fachlichen Austausch mit Fachabgeordneten des Bundestags diente ein parlamentarisches Frühstück zum Thema am 5. März mit Darstellung entsprechender Befragungsergebnisse. Hieran und an den dadurch intensivierten Fachaustausch kann auch die weitere Lobbyarbeit im Folgejahr anlässlich der dann anstehenden Evaluation der Maßnahmen gut anknüpfen.
Ergänzend zu den arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen des Bundes spielen die EU-Programme über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP) eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen eine stärkere Teilhabeorientierung als primär auf arbeitsmarktpolitische Ziele konzentrierte Programme und nehmen persönliche Probleme von Erwerbslosen und Einkommensarmen sowie besonders förderungsbedürftigen Personengruppen wie z.B. Wohnungslosen, Alleinerziehenden und Migrant/innen zusätzlich in den Blick. Anlässlich der Haushaltsverhandlungen auf EU-Ebene war die Zukunft dieser Programme zunächst teilweise gefährdet. Durch eine intensive Informationsarbeit in Richtung EU-Parlament und -Kommission konnte durch die AG Strukturfonds der BAGFW die besondere Wertigkeit der Programme deutlich gemacht und ihre Fortschreibung in einem entsprechenden Umfang erreicht werden. Unklarheiten bestehen bezüglich der höheren Eigenmittel, die künftig eingebracht werden müssen. Hierzu wurden entsprechende Hinweise an die Bundesregierung gegeben, damit Härten insbesondere für gemeinnützige Organisationen gemildert werden, die entsprechende Eigenmittel aufgrund haushalterischer Schwierigkeiten nur begrenzt aufbringen können. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Programme wird ein Schwerpunktthema im Folgejahr werden.
In intensiver Kooperation mit dem Fachausschuss Migration setzte sich der Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung mit einer Arbeitshilfe der BA zum Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger/innen auseinander. Unter Anerkennung der Notwendigkeit, Leistungsmissbrauch zu verhindern, gab die BAGFW deutliche Hinweise auf Textstellen, die als diskriminierend wahrgenommen oder aber im Sinne eines Generalverdachts gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen verstanden werden können. Zusätzlich holte die BAGFW Rückmeldungen der Migrationsberatungsstellen der Verbände ein, um negative Erfahrungen von Zugewanderten mit leistungsgewährenden Stellen für existenzsichernde Leistungen zu bündeln und bessere Formen des Umgangs und eine rechtssichere Leistungsgewährung einzufordern.
Gegenstand eines intensiven fachlichen Austausches zwischen den Wohlfahrtsverbänden waren die Neuregelungen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch II sowie der Regelbedarfe in der Grundsicherung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Sanktionen vom November 2019 wurde von der Bundesregierung durch eine Übergangsregelung umgesetzt, die Sanktionen deutlich begrenzt und eine Gleichbehandlung aller Leistungsberechtigten unabhängig vom Alter klargestellt. Dies wurde einhellig begrüßt. Schon das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde durch eine gute fachliche Zusammenarbeit der Verbände begleitet. Hier, wie auch bei den Regelbedarfen, kam es aufgrund der vielfältigen und sich ergänzenden Positionierungen der Verbände zu keiner eigenständigen BAGFW-Gesamtpositionierung. Auch bei den Regelbedarfen wurden die fachlichen und methodischen Problematiken in einem guten Zusammenspiel so thematisiert, dass die einzelverbandlichen Kritiken ineinandergriffen und dabei das ganze Spektrum der fachlichen Arbeit der Einzelverbände zum Thema deutlich wurde.