Jahresbericht 2020 des Arbeitsstabs Sozialmonitoring

Vorsitz: Kerstin Uelze, DRK

Der Arbeitsstab Sozialmonitoring bereitet die regelmäßigen Gespräche der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit den Verbandsspitzen der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vor. In den Gesprächen werden Probleme der aktuellen Sozialgesetzgebung thematisiert und gemeinsam Lösungsoptionen diskutiert.

Im Kalenderjahr 2020 gab es zwei Treffen – einmal am 28. Januar sowie am 17. Dezember 2020.

 

28. Januar 2020


Insgesamt elf Themen haben die BAGFW-Verbände eingebracht – darunter gleich mehrere Themen mit Fragen zu den Bestimmungen von Kindergeld- und Kinderzuschlagsbezug. Von besonderem Interesse war darüber hinaus auch die Frage der (finanziellen) Unterstützung von Schwangeren im Grundsicherungsbezug. Im Rahmen dieses Themas kritisierte die BAGFW die mögliche Sanktionierung von Schwangeren im Grundsicherungsbezug bei unvollständiger Mitwirkung im Antragsprozess, die aus ihrer Sicht eine Unverhältnismäßigkeit darstelle. Das BMAS reagierte hierauf zwar grundsätzlich mit Verständnis und versicherte, die Jobcenter im Umgang mit schwangeren Leistungsbeziehenden sensibilisieren zu wollen. Bezüglich der seitens der BAGFW kritisierten „Aufrechnung“ von Erstausstattungsbedarfen bei der Stiftung Mutter-/Kind und den Bedarfen im SGB II-Bezug erklärte das BMAS, diese Problematik im Bund-Länder-Ausschuss thematisieren zu wollen.

Hinsichtlich von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderungen kritisierte die BAGFW, dass viele Geflüchtete mit Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis diesen nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung immer wieder erneuern lassen müssten, wodurch Versorgungslücken und massiver Verwaltungsaufwand für die Betroffenen entstünde. Das BMAS erklärte, dass Thema in dieser Form (noch) nicht bekannt sei und bat um Rückmeldungen aus der Praxis der Beratungsstellen, um dem Sachverhalt nachgehen zu können.

Ein Erfolg konnte bei der Haftung junger Volljähriger in einer Bedarfsgemeinschaft für Schulden im Grundsicherungsbezug aus Zeiten der Minderjährigkeit erzielt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat nach der BAGFW-Problemanzeige ein Musterschreiben erarbeitet, das den Jobcentern zur Kommunikation mit Jugendlichen vor Eintritt in die Volljährigkeit zur Verfügung gestellt wurde. Hiermit sollen Jugendlichen mit Beginn 2021 explizit auf die bestehenden Verbindlichkeiten und auf ihre Rechte beim Eintritt in die Volljährigkeit hingewiesen, so dass ein schuldenfreier Beginn in die Volljährigkeit ermöglicht wird.

 

17. Januar 2020


Die BAGFW-Verbände brachten insgesamt 16 Problemanzeigen aus ihren Gliederungen in den Austausch mit der Bundesregierung ein. Die Themen deckten von der Behindertenhilfe über die Migrationsberatung bis zu familienpolitischen Fragen und Regelungen der Gesundheitsversorgung alle Bereiche der Sozialpolitik ab und thematisierten insbesondere auch verschärfte Probleme aufgrund der Corona-Pandemie.

Als besonders dringlich wurde das Problem der fehlenden Rechtssicherheit bei der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten thematisiert. Die BAGFW trat für eine klare gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für alle betroffenen Schülerinnen und Schülern in den Sozialleistungssystemen ein. Das BMAS erklärte unter Verweis auf die Rechtssystematik, dass eine doppelte Gewährung von Bedarfen sowohl im Regelbedarf als auch im BuT-Leistungskatalog nicht möglich sei. Stattdessen sei dem drängenden Bedarf in der Corona-Pandemie zudem durch das Sofortausstattungsprogramm im Zuge des Digitalpakts begegnet worden. Für dessen flächendeckende und passgenaue Umsetzung seien vor Ort jedoch die Länder und Kommunen zuständig. Es wurde vereinbart, eine ausstehende Evaluation zum Mittelabruf zur Verfügung zu stellen und zu dem Thema weiterhin im Austausch zu bleiben.

Bezüglich der kritisierten intransparenten Verrechnung von Grundsicherung und familienbezogenen Leistungen griff das BMAS die Position der BAGFW-Verbände auf und erklärte, die für betroffene Familien nicht nachvollziehbare Praxis der Leistungsverrechnung gegenüber den Familienkassen thematisieren zu wollen. Für möglichst passgenaue Ansprachen bat das BMAS die BAGFW-Verbände um Übermittlung von Praxisfällen aus den Beratungsstellen, um bei widerrechtlichem Verhalten der Behörden aufsichtlich tätig werden zu können und dringend erforderliche Änderungen für die zukünftige Handhabung solcher Fälle erreichen zu können.