Jahresbericht 2020 der Sozialkommission I
Die Sozialkommission I bearbeitet Themen aus den Bereichen Altenhilfe und Pflege, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen und Themen der Betreuung und der Betreuungsvereine. Der Ausschuss Qualitätsmanagement arbeitet fachübergreifend als Querschnittsausschuss in Zuordnung zur Sozialkommission I.
Selbstverständlich waren zahlreiche Themen der SK I durch das Pandemiegeschehen bestimmt, da die SK I gemeinsam mit den ihr zugeordneten Fachausschüssen die ersten Ansprechpartner für die Vorlagen, Initiativen, Gesetze und Verordnungen, insbesondere aus dem BMG, waren. Die SK I arbeitete nur zu Beginn des Jahres in Präsenzform, danach nur noch in Videokonferenzen. Überwiegend schlugen die pandemiebedingten Themen zunächst in den stationären Einrichtungen und Diensten auf, galt es doch, die besonders vulnerablen Gruppen vor dem Virus zu schützen. Ob Bevölkerungsschutzgesetz, Impfverordnungen, Testverordnung, Öffnung von Pflegeheimen oder Lockerungen von Besuchsregelungen sowie die Pflegeprämie für die Pflegekräfte – regelmäßig war die SK I eingebunden und positionierte sich zu den Vorhaben aus dem BMG.
Die SK I arbeitete weiter an dem bereits im letzten Jahr begonnenen Schwerpunktthema Prävention und Gesundheitsförderung. Die BAGFW ist ein wesentlicher Akteur in den verschiedenen Settings und Lebenswelten, die im Präventionsgesetz angesprochen werden. Sie macht sich dafür stark, hier als wesentlicher Player mitzugestalten. Die Verankerung von präventiven Angeboten vor Ort kann seit dem In-Kraft-Treten des Präventionsgesetzes nicht zufriedenstellen. In einem internen Workshop der SK I mit dem Fachausschuss Gesundheit wurden die Möglichkeiten und Potentiale der Verbände zum Thema Prävention herausgearbeitet. In einem nächsten Schritt sollen diese Potentiale weiteren Akteuren dargelegt werden mit dem Ziel, zu einer produktiven Zusammenarbeit zu kommen. Den Auftakt bildete der Austausch mit einem Vertreter eines Krankenkassenverbandes, weitere sollen folgen. Auch wird eine Fachveranstaltung anvisiert. Die BAGFW erarbeitete auch ein Papier zur Präventionspolitik in der Corona-Pandemie.
Zu Beginn des Jahres begann die SK I mit der Beratung der Selbstverwaltungsstrukturen im SGB V und den unterschiedlichen Beteiligungsrechten der Verbände. Coronabedingt wurde das Thema erst zum Ende des Jahres wieder aufgenommen und soll in 2021 unter Hinzuziehung von rechtlicher Expertise weiter intensiviert werden.
In der einmal im Jahr stattfindenden gemeinsamen Sitzung mit der SK II wurde das ESF-Programm „Stärkung der Teilhabe Älterer“ des BMFSFJ beraten und bewertet. Projekte aus diesem Programm sollen Wege aus der Einsamkeit und Isolation im Alter aufzeigen. Förderschwerpunkt ist die Stärkung der Sozialen Teilhabe älterer Menschen durch die Inanspruchnahme von aufsuchenden Beratungs-, Begleitungs- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten. Auch wird auf die begleitende Unterstützung älterer Menschen beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die nachberufliche Phase sowie in die Rente abgezielt. Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft und der bevorstehenden Verrentung der Babyboomer-Generation ist dies ein wichtiges Programm zur Linderung von Einsamkeit im Alter.
Auch im Zusammenhang mit der Pandemie hatte sich die SK I mit dem Thema „Triage“ zu befassen, das insbesondere für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen an Bedeutung gewinnt. Hier geht es um die Frage, wer bei einer Ressourcenknappheit in Zeiten der Pandemie behandelt wird oder nicht.
Im Fachbereich Behindertenpolitik lag der Arbeitsschwerpunkt erneut auf Umsetzungsfragen nach dem Inkrafttreten des BTHG, das stufenweise in Kraft tritt. Die Implementierung der Neuregelungen und die Umsetzungsfragen nach dem Inkrafttreten des BTHG sind in der Corona-Krise indes ins Stocken geraten. Die Verhandlungen über die Rahmenempfehlungen nach § 131 SGB IX, die die BAGFW mit der BAGüS begann, wurden im Berichtsjahr nicht fortgesetzt. Die „Eckpunkte für Empfehlungen zu Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 Abs. 3 SGB IX“, die im Jahr 2018 mit der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger erarbeitet wurde, bilden damit den letzten Stand zu diesem Thema ab.
In 2020 brachte das BMJV das lange erwartete und intensiv vorbereitete Gesetzesvorhaben der Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts auf den Weg, das in 2021 zum Abschluss kommen und 2022 in Kraft treten soll. Die BAGFW hat dazu umfänglich Stellung genommen, sind unter ihrem Dach doch ca. 600 Betreuungsvereine, sowie ca. 140 vormundschaftsführende Vereine aktiv. In den Arbeitsfeldern Altenhilfe, Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe mit ihren zahlreichen Diensten und Einrichtungen erfahren Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung. Die BAGFW begrüßte den Entwurf. Viele zentrale Aspekte, Gesprächsergebnisse und Forderungen aus dem Diskussionsprozess zum Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wurden aufgegriffen. Auch wurde erstmals erreicht, dass die Expertise der BAGFW in vier Arbeitsgruppen des BMJV einbezogen wurde.
Zum Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens. befasst sich die SK I mit der Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur; die BAGFW ist im Gematik-Beirat vertreten. Einzelverbandlich werden zahlreiche Projekte durchgeführt, mit dem Ziel, die Betreuung und Versorgung durch digitale Anwendungen und Vernetzungen zu unterstützen. Die Veranstaltungsreihe „sozialraum digital“ der BAGFW gemeinsam mit anderen Akteuren wird ebenfalls in der SK I begleitet.