Jahresbericht 2019 des Fachausschusses Vergaberecht
Der Fachausschuss Vergaberecht hat 2019 insgesamt 9 Sitzungen durchgeführt. Soweit dabei die Vor- und Nacharbeit des Kooperations-Fachtags (s. nachstehend) auf der Agenda standen, nahmen an diesen Sitzungen auch Vertreter der Kooperationspartner und der Geschäftsstelle der BAGFW teil.
Aus der Tätigkeit des Ausschusses sind folgende Arbeitsschwerpunkte zu berichten:
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sozialgerichtstag und
Deutschen Verein
BAGFW, DSGT und DV führten am 20. September 2019 eine erste gemeinsame Fachtagung zum Thema „Ausschreibungen sozialer Dienstleistungen mit Schwerpunkt Abgrenzung Sozialrecht und Vergaberecht“ in Berlin durch. Diese stieß auf großes Interesse innerhalb und außerhalb der beteiligten Verbände und war mit über 80 Teilnehmern voll ausgebucht. Die Referenten des Fachtags kamen aus der Wissenschaft, der anwaltlichen Praxis und der Kommunalpolitik und deckten damit alle für die Wohlfahrtspflege relevanten Perspektiven des Vergaberechts ab. Dokumentation des Fachtags hier.
Fazit der Tagung: Vergabeverfahren haben, soweit sie zulässigerweise zum Einsatz kommen, dienenden Charakter. Die Entscheidung für ihre Durchführung ist eine sozialpolitische Frage. Bei ihrer Beantwortung geht es weniger um Wirtschaftlichkeit als solche sondern um Aspekte der Wettbewerbs-, Preis- und Qualitätssteuerung. Um den Gefahren eines ungesteuerten Preiswettbewerbs entgegenzuwirken und sowohl die Qualität der Arbeit und die Verfügbarkeit von qualifiziertem Fachpersonal sicherzustellen, bedarf es über die bislang erfolgte Gegensteuerung mit gesetzlichen Mindestlöhnen auch weiterer Steuerungselemente, um bei der Anwendung von Vergabeverfahren einen förderlichen Qualitätswettbewerb sicherstellen zu können.
Für das kommende Jahr ist eine Vertiefung der erfolgreich begonnenen Kooperation zwischen der BAGFW und dem Deutschen Sozialgerichtstag sowie dem Deutschen Verein vorgesehen.
EU Vertragsverletzungsverfahren wegen § 127 Abs.1 SGB V (aktueller Stand)
Im Juli 2019 hat die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission bzgl. der Neuregelung in § 127 Abs. 1 SGB V ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Den Vorwurf der Vertragsverletzung stützt sie auf den Ausschluss von Vergabeverfahren als mögliches Verfahren zur Vertragsanbahnung.
Der FA Vergaberecht hat auf verschiedenen Wegen versucht, sich in dieses Verfahren einzubringen. Im Ergebnis hat das für dieses Verfahren federführende Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass die Bundesregierung in Verhandlungen mit der GD Binnenmarkt getreten ist und mit Rücksicht auf den laufenden Dialog keine Aussagen über dessen Stand und Richtung treffen kann. Ob es als Ergebnis des Verfahrens zu einer neuerlichen Änderung von § 127 SGB V kommt, bleibt abzuwarten.
Stellungnahmen bzw. Prüfungen und Bewertungen
Im Laufe des Jahres hat der FA unterschiedliche Regelungsvorhaben auf ihre mögliche Relevanz für die Freie Wohlfahrtspflege hin geprüft und aus verschiedenen Gründen von gemeinsamen Stellungnahmen abgesehen.
Sonstiges
Der FA Vergaberecht hat sich mit Schreiben vom 02. April 2019 an die LIGA Mecklenburg-Vorpommern zur Problematik Interessenbekundungsverfahren in der Eingliederungshilfe gewendet. Die Intervention über die LIGA war erfolgreich. Eine Ausschreibung und damit eine Vergabe ist nicht erfolgt. Die Stadt Rostock hat mit den interessierten Leistungsträgern jeweils eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.