Jahresbericht 2019 des Fachausschusses Kinder, Jugend, Familie und Frauen
Der Fachausschuss Kinder, Jugend, Familie und Frauen hat Bezugs- und Anknüpfungspunkte aus dem Koalitionsvertrag für die Arbeit der BAGFW identifiziert, die die strategische Schwerpunktsetzung bei der Arbeitsplanung in den Kommissionen und Fachausschüssen beeinflusste.
Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des BAGFW-Fachausschusses lag im Berichtsjahr 2019 auf der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII. Der Fachausschuss wie auch die UAG Kita haben sich im Berichtsjahr darüber hinaus mit den grundlegenden Themen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe befasst.
Im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“], einem breit angelegten intensiven Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des SGB VIII, hatte die BAGFW Ansatzpunkte, um sich fachlich - maßgeblich über den Fachausschuss Kinder, Jugend, Familie und Frauen - in die Debatte einzubringen.
Im zentralen Gremium, der AG beim BMFSFJ unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks, war die BAGFW mit zwei Sitzen plus Stellvertretung sowie über die Strukturen der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit zwei weiteren Sitzen plus Stellvertretung vertreten und konnte den Prozess eng begleiten. Zu den vier inhaltlichen Sitzungen der AG wurden im Vorfeld durch das BMFSFJ Arbeitspapiere zu den Themenfeldern veröffentlicht, die durch die AG-Mitglieder kommentiert werden konnten. Die eingegangenen Kommentierungen werden vom BMFSFJ ausgewertet und in den Gesetzentwicklungsprozess einbezogen.
Die BAGFW hat in einer Begleitgruppe für den Prozess, bestehend aus den durch die BAGFW mandatierten Mitgliedern der AG, insgesamt drei gemeinsame Kommentierungen zu den Arbeitspapieren realisiert und in den Prozess eingebracht. Die Kommentierung zum Arbeitspapier „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“ entstand in Kooperation mit dem BAGFW-Fachausschuss Behindertenpolitik.
Vertreten war die BAGFW im Rahmen des Dialogprozesses ebenfalls mit einem Sitz in der UAG „Quantifizierung und Statistik“, die sich insbesondere mit den finanziellen Auswirkungen verschiedener Szenarien in einem weiterzuentwickelnden SGB VIII befasst hat.
Im Vorfeld zur letzten inhaltlichen AG-Sitzung zum Themenfeld „Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen“ hat die BAGFW den breit rezipierten und von über 450 Institutionen und Personen mitgezeichneten Appell „Exklusion beenden: Kinder‐ und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“ als Erstunterzeichner unterstützt und damit ihre Forderung nach Verankerung der Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Behinderung im SGB VIII erneut bekräftigt.
Aufmerksam verfolgt hat der Fachausschuss auch die wissenschaftliche Begleitung im Rahmen des Dialogprozesses und das Forschungsdesign hinsichtlich der Befragung von betroffenen Kindern und Jugendlichen kritisch hinterfragt.
Auch eine jenseits des Dialogprozesses angestrebte Änderung des § 94 SGB VIII zur Kostenheranziehung in stationärer Unterbringung hat der Fachausschuss als abzusehende Verschlechterung für Kinder und Jugendliche in stationären Hilfen zur Erziehung kritisiert.
Die stetige Verbesserung des Kinderschutzes ist ein formuliertes Anliegen der BAGFW. Das Thema Kinderschutz wurde im Berichtsjahr 2019 nicht nur im Rahmen der SGB VIII-Modernisierung erörtert, sondern schlug sich auch in einem konkreten Gesetzentwurf nieder. Künftig wird das Cybergrooming, das gezielte Anbahnen von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen im Internet nach § 176 Absatz 6 StGB auch schon beim untauglichen Versuch einer irrigen Kontaktaufnahme zu einem Kind unter Strafe gestellt. Dies hat die BAGFW als Verbesserung des Kinderschutzes im Internet bewertet und den Gesetzentwurf begrüßt.