Jahresbericht 2019 des Arbeitsstabs Sozialmonitoring
Der Arbeitsstab Monitoring bereitet die regelmäßigen Gespräche der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit den Verbandsspitzen der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vor. In den Gesprächen werden Probleme der aktuellen Sozialgesetzgebung thematisiert und gemeinsam Lösungen besprochen.
Im Kalenderjahr 2019 hat das Treffen am 6. Juni 2019 stattgefunden. Schwerpunktthema war der Bereich des Wohnens, eines der drängendsten gesellschaftlichen Probleme. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege problematisierte in diesem Zusammenhang das sogenannte Kostensenkungsverfahren und die zunehmende Wohnungslosigkeit von Familien. Ferner wurde das BMAS auf die Probleme einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung aufmerksam gemacht, die sich bei Ehepartnern im Leistungsbezug des SGB II ergeben. Als vierten Punkt des Schwerpunktthemas wurden die Probleme der fehlenden Übernahme von Wohnungssicherungsdarlehen im SGB II-Bezug erörtert, die u.a. deshalb bestehen, weil die mieterschützenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sich nur auf die außerordentlichen Kündigungen, nicht jedoch auf die zeitgleich erhobenen ordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzuges erstrecken. Ein entsprechender Lösungsvorschlag im Rahmen der Mietschutzgesetze in der 19. Legislaturperiode konnte sich jedoch mangels Einigkeit der Regierungsparteien nicht durchsetzen, sodass aus Sicht der BAGFW weiterhin Handlungsbedarf besteht. Auch das Thema Barrierefreier Wohnraum wurde besprochen.
Die BAGFW wies auf die Versorgungslücken bei der Hilfe zur Pflege für Menschen mit den ehemaligen Pflegestufen 0 und 1 hin, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergeben. Zu diesem Thema hat es im Nachgang des Monitoringgespräches einen fachlichen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der BAGFW und dem BMAS gegeben. Im Ergebnis wird das BMAS das Thema auf der Konferenz der obersten Landessozialbehörden (KOLS) im Frühjahr 2020 mit den Ländern besprechen, um eine gesetzeskonforme Umsetzung zu gewährleisten.
Eines der weiteren Themen, die aus der Beratungspraxis der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an die Bundesregierung heran getragen worden sind, waren Probleme der Familienversicherung, die sich dann ergeben, wenn Kinder einen anderen Nachnamen als ihr versicherter Elternteil haben und zum Nachweis der Elternschaft keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann. Das BMG hat zugesagt, diese Hinweise mit in die Gespräche mit der GKV zu nehmen und sich für eine Änderung der Einheitlichen Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung (Fami-Meldegrundsätze) ausgesprochen.
Auch hinsichtlich der Probleme, die sich bei der praktischen Umsetzung der Fahrtkostenregelung nach § 60 SGB V für Krankenversicherte ergeben, hat das BMG ein Schreiben an die Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden zugesagt, dass § 60 SGB V umzusetzen sei.