Jahresbericht 2019 der Sozialkommission I
Die Sozialkommission I bearbeitet Themen aus den Bereichen Altenhilfe und Pflege, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen und Themen der Betreuungsvereine. Der Ausschuss Qualitätsmanagement arbeitet fachübergreifend als Querschnittsausschuss in Zuordnung zur Sozialkommission I.
Aus den zahlreichen Themen des letzten Berichtsjahres hat sich als ein Schwerpunktthema von besonderer Bedeutung für die BAGFW das Arbeitsfeld Prävention und Gesundheitsförderung herausgebildet. Seit Jahren führt die BAGFW einen intensiven Austausch mit dem GKV-Spitzenverband, um Vorhaben zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Blick zu nehmen. In diesem Kontext steht auch das Projekt der BAGFW-Verbände mit dem GKV-Spitzenverband und der BZgA zur Integration der Gesundheitsförderung und Prävention in die QM-Systeme der Wohlfahrtsverbände, hier speziell der Kindertageseinrichtungen. Dieses Vorhaben wurde gemeinsam mit der SK II beraten und 2019 mit der Vorstellung der Ergebnisse vorerst zum Abschluss gebracht.
Die BAGFW ist ein wesentlicher Akteur in den verschiedenen Settings bzw. Lebenswelten, die im Präventionsgesetz angesprochen werden und möchte auch als solcher wahrgenommen werden. In einem internen Workshop der SK I mit Mitgliedern des Fachausschusses Gesundheitswesen diskutierte sie Möglichkeiten und Wege mit dem Ziel, die BAGFW zum Thema Prävention zu einem stärker wahrgenommenen Player zu machen und einen roten Faden für die weitere Arbeit zu entwickeln. Die Potenziale der Freien Wohlfahrtspflege sowohl bei Stakeholdern als auch bei politischen Gesprächspartnern und in den eigenen Reihen werden nicht genügend wahrgenommen. Die zukünftige Rolle der BAGFW und die daraus abzuleitenden Maßnahmen werden auch in 2020 einen Schwerpunkt in den Beratungen der SK I bilden. Insbesondere das von dem Fachausschuss Gesundheitswesen erarbeitete Papier „Potenziale der Freien Wohlfahrtspflege zur Umsetzung des Präventionsgesetzes“ wird dazu als Grundlage dienen.
Die SK I begleitete zudem die Arbeiten in der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht der BAGFW. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege tragen bundesweit mit ihren Betreuungsvereinen dazu bei, den Inhalt des Betreuungsgesetzes in die rechtliche soziale und gesellschaftliche Wirklichkeit umzusetzen. Den gesetzlich verankerten Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung zu stärken, ist hierbei wichtiges Anliegen. In 2019 fand der alle zwei Jahre geplante Fachtag für die Betreuungsvereine in Kassel statt, dessen Vorbereitung und Konzeption die SK I begleitete. Die langjährigen Bemühungen der BAGFW um eine Anpassung der seit 2005 nicht mehr erhöhten Betreuervergütungen konnten in 2019 erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.
Die im Sommer 2018 von den drei Bundesministerien BMG, BMFSFJ und BMAS gestartete Konzertierte Aktion Pflege (KAP) fand im Sommer 2019 mit der Vorlage der Ergebnisse einen wichtigen Planungsabschluss. Die Ziele und konkreten Maßnahmen der KAP wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden. Die BAGFW bzw. die Einzelverbände waren in den Arbeitsgruppen der KAP mit mehreren Personen vertreten und begleiteten den weiteren Umsetzungsprozess. Zahlreiche Maßnahmenpakete sind nun in einem engen Zeitplan in Abstimmung mit dem BMG anzustoßen bzw. umzusetzen. Die Umsetzungsebene ist hierfür der Fachausschuss Altenhilfe der BAGFW.
Wesentliches pflegepolitisches Thema im Berichtsjahr war die Einführung der Qualitätsdarstellung anhand der Ergebnisindikatoren. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich seit 2007 aktiv für einen Systemwechsel in der Qualitätsprüfung und -darstellung eingesetzt, bei dem die Ergebnisqualität in den Fokus gerückt wird. Im Jahr 2008 startete das Modellvorhaben und endete im Jahr 2011. Mit dem PSG II sind die letzten gesetzlichen Grundlagen für den Systemwechsel auf Basis des von der BAGFW initiierten Modellprojekts „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ geschaffen worden (am 1. Oktober mit der bundesweiten Erprobungsphase die erste Stufe der Umsetzung - Erhebung von Indikatoren - und am 1. November durch die QPR die zweite Stufe). Die Verbände der BAGFW haben diesen Prozess über Jahre intensiv begleitet. Dazu gehörte die Ausbildung von Bundesmultiplikatoren (inzwischen über 400 Personen), die Erstellung von Materialien, die Durchführung von Infoveranstaltungen und Schulungen. Das neue Verfahren der Qualitätserhebung verzahnt Elemente interner Qualitätssicherung mit externer Qualitätssicherung, schließt an das neue Strukturmodell der Pflegedokumentation (Ein-STEP-System zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) an und leitet damit eine Neuausrichtung der Pflege insgesamt ein.
Die SK I befasste sich zudem intensiv mit der neuen Leistung und den Vergütungsstrukturen des § 132g SGB V Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase. Die Vereinbarung dazu wurde im Dezember 2017 abgeschlossen und trat im Januar 2018 in Kraft. In der Vereinbarung selbst wurde festgehalten, die Vergütungsstruktur zu evaluieren. Die SK I beriet Möglichkeiten in dieser wichtigen Frage zu einer grundsätzlichen Einigung zu gelangen.
Im Fachbereich Behindertenpolitik lag der Schwerpunkt erwartungsgemäß auf Umsetzungsfragen nach dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Das BTHG tritt stufenweise in Kraft; die Implementierung der Neuregelung war zu begleiten und zu gestalten. In zahlreichen Gesprächen mit dem BMAS, mit dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene, mit den behindertenpolitischen Sprecher/innen wurden neben den BTHG-Umsetzungsfragen auch weitere Gesetzesvorhaben diskutiert und Praxisfragen erläutert.
Kontinuierliche Aufgabe der Sozialkommission ist es zudem, Stellungnahmen bzw. Positionspapiere aus den Fachausschüssen freizugeben und zu finalisieren, politische Gespräche vor- und nachzubereiten und die gemeinsame Lobbyarbeit abzustimmen.