Vorsitz: Claire Vogt, Deutscher Caritasverband
Das Jahr 2018 stand für den Fachausschuss Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung unter dem Zeichen des sozialen Arbeitsmarkts. Längerfristige Fördermöglichkeiten für Menschen, die über Jahre hinweg nicht mehr am Erwerbsleben teilgenommen haben, fordert die BAG FW schon lange. Mit dem Teilhabechancengesetz wurden einige der Forderungen nun aufgegriffen. Dazu gehört neben der Implementierung einer Regelförderung auch die Finanzierung über den sogen. Passiv-Aktiv-Transfer. Der Fachausschuss hat den Gesetzgebungsprozess intensiv und erfolgreich begleitet. Mit Stellungnahmen und in Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums und des Parlaments konnten einzelne Korrekturen erreicht werden, z.B. bei der Bemessung des Lohnkostenzuschusses. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes hat der Fachausschuss auf die Notwendigkeit hingewiesen, in der Debatte zu Herausforderungen der Digitalisierung und des Wandels des Arbeitsmarkts den Personenkreis des SGB II nicht aus dem Blick zu verlieren. Diese Gruppe ist bei Umschulungen und Weiterbildungen eklatant unterrepräsentiert. Die Bildungsinstrumente müssen im Hinblick auf die Bedürfnisse dieser Gruppe angepasst werden, z.B. sollten die Gruppen und die Lerneinheiten kleiner sein, Sprachförderung und sozialpädagogische Begleitung und das Lernen im Arbeitsumfeld ermöglicht werden. Die BAGFW hat die Unterstützung des BMAS für eine Korrektur im Gesetzgebungsverfahren erzielen können, mit der Pflegehelfer/-innen der Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung erleichtert wird.
Das jährliche Spitzengespräch der BAG FW mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Detlef Scheele, wurde für die SK II vorbereitet und begleitet. Gegenstand des Austauschs auf Fachebene waren in mehreren Terminen bei der BA aktuelle einkaufs- und fachrelevante Themen, z.B. die Förderung schwer erreichbarer junger Menschen nach § 16h SGB II, die Relevanz von Deutschkenntnissen für eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme, das Trägermanagement der BA und die kontinuierliche Mitarbeit im Arbeitskreis KURSNET.
Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt hat der Fachausschuss Forderungen zu einer Reform der Kosten der Unterkunft und Heizung für ALG II-Empfänger/innen benannt. Zum Teil müssen ALG II-Bezieher/innen diese Kosten aus dem Regelbedarf finanzieren, weil die Jobcenter unrealistische Grenzen ziehen. Die BAG FW fordert, dass die Angemessenheitsgrenze so ermittelt wird, dass die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung gedeckt werden. Die angemessene Wohnung muss für die Leistungsbezieher/innen tatsächlich verfügbar sein. Zum anderen bedarf es einer praktikablen Regelung im SGB II, die Rechtssicherheit für Leistungsbezieher/innen und Leistungsträger schafft.
Im zweiten Halbjahr 2018 begann die Evaluation der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Vertreterinnen der BAGFW wurden dazu vom beauftragten Institut interviewt. Der Fachausschuss hat mit der Erarbeitung eigener Reformvorschläge der AZAV begonnen, die nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse 2019 veröffentlicht werden sollen. Hierzu gab es mehrere Gespräche mit Praxisvertreter/innen der Verbände, die intensiv in den Prozess einbezogen sind.
AG Europäische Strukturfonds
Andreas Bartels: Diakonie Deutschland
Dem Fachausschuss zugeordnet ist die Arbeitsgruppe EU-Strukturfonds. Diese bündelt die Aktivitäten der BAGFW in Bezug auf die Ausgestaltung und Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds): ESF, EFRE und ELER. Mitglieder sind Vertreter der Landesligen der Freie Wohlfahrtspflege, in der Regel die Vertreter der Ligen in den Begleitausschüssen der Fonds, die Vertreter der BAGFW im Begleitausschuss des ESF-Bund sowie Vertreter der Fachausschüsse Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung sowie Europa.
Die AG ist 2018 zu zwei Sitzungen in Berlin zusammengekommen. Außerdem wurde auch wieder ein Workshop in Brüssel mit Vertretern der EU-Kommission, MdEP’s und Projektpartnern durchgeführt. Neben dem schon traditionellen Erfahrungsaustausch stand im vergangenen Jahr insbesondere die Frage der Zukunft der EU-Strukturfonds nach 2020 im Mittelpunkt. Dazu sind von Seiten der AG folgende Stellungnahmen und Arbeitspapiere erstellt worden: 02/2018: Inhaltliche und finanzielle Anforderungen an die Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds post 2020 und in 08/2018: Änderungsanträge zum ESF + und zur Dachverordnung der EU-Strukturfonds 2021-2027.
Auf dieser Grundlage wurden die europäischen und nationalen Lobbyaktivitäten durchgeführt. Mitglieder der AG haben an Gesprächen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Vertretern der EU-Kommission sowie an Partnergesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an Workshops und Informationsveranstaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft teilgenommen, bei denen die Positionen der BAGFW zur neuen Förderperiode ab 2021 erläutert wurden.
In den abgestimmten Berichten des Europäischen Parlaments zum ESF + und zur Dachverordnung konnten fast alle Änderungsvorschläge der BAGFW eingebracht werden, so dass die Rahmenbedingungen für die Fortführung eines eigenen ESF-Partnerschaftsprogramms und die Beteiligung an einer Fortsetzung des Programms für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) für die neue Förderperiode 2021-2027 erfolgreich verankert wurden.