Vorsitz: Claire Vogt, Deutscher Caritasverband
Der Fachausschuss “Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung“ hat sich auch 2017 mit aktuellen arbeitsmarktpolitischen Fragen befasst, insbesondere der Problematik der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit und notwendigen Reformen der Integrationsmaßnahmen. Auf dieser Grundlage wurde das jährliche Spitzengespräch der BAGFW mit dem Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Herrn Detlef Scheele, für die Sozialkommission II vorbereitet und begleitet. Auch der enge Kontakt zur Fachebene der Bundesagentur für Arbeit wurde gepflegt: Im Rahmen des jährlich stattfindenden fachlichen Austauschs wurden aktuelle Themen wie die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, Strategien zur Langzeitarbeitslosigkeit und Fördermöglichkeiten für Menschen mit einer Suchterkrankung diskutiert. Auf der Agenda des Fachausschusses steht regelmäßig auch der Austausch zu einkaufs- und fachrelevanten Themen. Die BAGFW ist darüber hinaus im Arbeitskreis „KURSNET Anbieterbewertung“ vertreten, der die Einführung und Umsetzung eines Systems der Anbieterbewertung der BA fachlich begleitet. Der Abbau der nach wie vor hohen Zahl an Langzeitarbeitslosen, die sich im verfestigten Leistungsbezug befinden, erfordert eine intensive und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Betreuung in den Jobcentern sowie einen Ausbau der Fördermaßnahmen. Dazu müssen die Eingliederungsmittel der Jobcenter aufgestockt und eine Umwidmung in das Verwaltungsbudget ausgeschlossen werden. Diese Forderung hat die BAGFW in einem Schreiben an die Fraktionen des neu gewählten Parlaments gerichtet. Im Vorfeld der Wahlen formulierte der Fachausschuss Forderungen zur Arbeitsmarktpolitik und zu einer auskömmlichen Grundsicherung.
Im Frühjahr 2017 nahm die BAGFW zum Nationalen Reformprogramm (NRP 2017) der Bundesregierung Stellung. Ebenfalls im europäischen Kontext erfolgte die Stellungnahme zur Novellierung der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Der Fachausschuss übermittelte dazu eine Einschätzung zur Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in grenzüberschreitenden Fällen.