Vorsitz: Werner Hesse, Der Paritätische
Politische Positionierungen:
Anfang September hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung den letzten Baustein der Vergaberechtsreform vorgelegt. Nach deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (noch ausstehend) soll diese Unterschwellenvergabeordnung Bund und Ländern als Vorlage für ihr jeweiliges Unterschwellenvergaberecht zur Verfügung stehen. Ob und vor allem in welchem Umfang sie die Vorlage übernehmen, bleibt den Gebietskörperschaften überlassen. An der vom BMWi am 10. Oktober durchgeführten Verbändeanhörung hat sich die BAGFW mit einer Stellungnahme und persönlich beteiligt.
Zudem hat sich der Fachausschuss Vergaberecht mit einem Schreiben bezüglich der Umsetzung von § 118 GWB (Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge) an Staatssekretär Albrecht im BMAS gewendet. Ziel dieses Schreibens ist die Einbeziehung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen wie etwa Inklusionsbetrieben in die Regelung und die Möglichkeit zur bevorzugten Auftragsvergabe.
Darüber hinaus beobachtet der Fachausschuss auch andere Bereiche, auf denen vergaberechtsrelevante Regelungen getroffen werden. Derzeit betrifft dies insbesondere die Gesundheitspolitik. Sog. „hauseigenen“ Vergabeverfahren zur Vergabe von Modellvorhaben nach § 63 und Selektivverträgen nach § 140a sind bereits eingeführt. Weitere Modifikationen und die Öffnung für Wunsch- und Auswahlmöglichkeiten sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vor. Ein weiterer Bereich, in dem spezifische Regelungen für die selektive und damit exklusive Auswahl von Leistungserbringern möglich werden könnten, ist die in Aussicht gestellte SGB VIII-Reform. Die diesbezüglichen Überlegungen hat der Fachausschuss begleitet und sich am 18.4.2016 an einem von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) ausgerichteten Workshop zu diesen Fragen beteiligt.
Analyse wegweisender vergaberechtlicher Gerichtsentscheidungen:
Zur fachlichen Arbeit des Fachausschusses gehört auch die Auswertung relevanter vergaberechtlicher Gerichtsentscheidungen. Besondere Aufmerksamkeit verdient im zurückliegenden Berichtszeitraum die Entscheidung des EuGH vom 02.06.2016 - C-410/14 (Falk Pharma), mit der dieser den Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 13. August 2014 – VII-Verg 13/14 (Open House) aufgriff. EuGH und der Vergabesenat des OLG Düsseldorf stimmen darin überein, dass neben der Entgeltlichkeit des Vertrages auch die Exklusivität der Auswahlentscheidung ein konstitutives Element des öffentlichen Auftrags ist, der dann die Anwendung von Vergaberecht nach sich zieht. Dieses Element ist wichtig für das zunehmende Interesse von Kommunen, im Rahmen sozialräumlicher Arbeit bestimmte Anbieter selektiv auszuwählen und dann mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in einem Quartier zu betrauen.
Austausch mit Bundesagentur für Arbeit (Abteilung Einkauf):
Im zurückliegenden Berichtszeitraum haben die Fachausschüsse Vergaberecht und Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung vertreten jeweils durch ein Mitglied zusammen mit weiteren Verbänden, verdi und der GEW (sog. Bündnis für Arbeit) den Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit und deren Einkaufsabteilung fortgesetzt (3 Gesprächstermine). In diesem Rahmen kam es zu einem Austausch über die sinnvolle Ausgestaltung der Kriterien für die Erfolgswertung bei früheren Maßnahmen (§ 65 Abs. 5 VgV) sowie einem Austausch über mögliche Korrekturen der bei der Zuschlagsentscheidung angewendeten Bewertungsmethoden (sog. erweiterte Richtwertmethode). Darüber hinaus verschaffte der Austausch frühzeitige Informationen über das geplante sog. Lieferantenmanagement der Bundesagentur für Arbeit.