Jahresbericht 2016 des Fachausschusses Kinder, Jugend, Familie und Frauen

Vorsitz: Norbert Struck, Der Paritätische

Vorsitz: Norbert Struck, Der Paritätische



Kinder- und Jugendhilfe

SGB VIII-Novelle

Für 2016 war ein Entwurf für eine Reform des SGB VIII angekündigt. Es kam allerdings in diesem Jahr nicht mehr zu einem Referatsentwurf. Allerdings kamen zwei inoffizielle Arbeitsentwürfe für diese Reform in die öffentliche Diskussion, die daraufhin heftig entbrannte. In einem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Kleindieck (BMFSFJ) am 11.10.2016 hatten die BAGFW-Verbände ihre klare Option für ein inklusiv ausgerichtetes SGB VIII vorgetragen, aber auch ihre kritischen Anliegen in Bezug auf die Reform gebündelt.

 

Reform des Kinder- und Jugendplans des Bundes

Mit der Veröffentlichung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), die zum 1.1.2017 in Kraft treten, wurde ein langer Prozess der Evaluation von KJP–Programmen und der Erarbeitung der neuen Richtlinien auf der Basis der Evaluationsergebnisse zu Ende gebracht. Die BAGFW war von Anfang an in diesen Erarbeitungsprozess intensiv eingebunden. Gegen Ende hin hatte sie um einen zeitnahen Abschluss des Reformprozesses gebeten, um einen reibungslosen Verlauf der Antragstellungen für 2017 zu gewährleisten. Mit der Reform sind neue Verfahrensprofile (Rahmenverträge, Jahresplanungsgespräche, Sachberichterstattungen,…) verbunden, die jetzt in der Praxis umgesetzt werden. Die BAGFW hat die neu entwickelten Richtlinien begrüßt.

 

Flüchtlingskinder

Das ganze Jahr über war die Diskussion um eine Reform des SGB VIII begleitet von Forderungen aus einzelnen Ländern, die Jugendhilfekosten für Flüchtlingskinder durch bundesrechtliche Maßnahmen zu Standardabsenkungen  zu begrenzen. Die BAGFW ist diesen Forderungen stets entgegengetreten. Zuletzt hat sie sich am 26. Oktober 2016 an einem – breit getragenen - Appell an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Rostock gegen einen Beschlussvorschlag aus Bayern beteiligt und sich gegen eine Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgesprochen und für die Fortsetzung von Unterstützungsleistungen über das 18. Lebensjahr hinaus. In dem Appell wurden auch noch einmal die Forderungen nach Schutzkonzepten, insbesondere auch für Frauen und Kinder in Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften unterstrichen. Hierfür hat sich die BAGFW auch im Rahmen einer Initiative von BMFSFJ und UNICEF intensiv engagiert, in der u.a. Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet und verabschiedet wurden.

 

Gespräche mit muslimischen Verbänden

Das zweite Gespräch der BAGFW mit muslimischen Verbänden am 7.3.2016 in Köln hatte einen Schwerpunkt beim Thema „Kinder- und Jugendhilfe“. Hieraus entwickelte sich die Initiative einer Einladung des Fachausschusses an die muslimischen Verbände zu einem Fachaustausch am 30. August 2016 in Berlin. Im Mittelpunkt standen die anstehenden SGB VIII-Reformen und Anforderungen nach Unterstützung, mit denen sich die Verbände durch eine Vielzahl von jungen Flüchtlingen und ihren Familien konfrontiert sehen.

 

Qualität in Kindertageseinrichtungen

Bereits Ende 2014 haben sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Communiqué "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" verständigt und damit den von den Verbänden der BAGFW wiederholt eingeforderten Qualitätsdialog in der Kindertagesbetreuung zwischen Bund, Ländern, Kommunen, freien und öffentlichen Trägern, Wissenschaft und Forschung sowie anderen Organisationen eingeleitet. Dieser Dialog wurde vom Fachausschuss auch 2016 intensiv begleitet sowie einzelne Fragestellungen, wie z. B. die Ausgestaltung und Umsetzung der verschiedenen Finanzierungsformen in der Kindertagesbetreuung und deren Auswirkungen auf die Qualität des Angebots in einem verbändeübergreifenden Workshop gemeinsam beraten. Mit dem am 15. November 2016 vorgelegten Zwischenbericht wurden nicht nur die bisherigen Ergebnisse des Dialoges zusammengefasst, sondern auch Handlungsschwerpunkte und –ziele identifiziert, die 2017 Eingang in Eckpunkten für ein Qualitätsentwicklungsgesetz finden sollen. Auch diesen Prozess wird der Fachausschuss in 2017 intensiv begleiten. 

Darüber hinaus hat der Fachausschuss über seine Unterarbeitsgruppe „Kita“ auch 2016 regelmäßige Treffen mit dem Referat Kindertagesbetreuung im BMFSFJ durchgeführt und hierüber den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die damit verbundenen verschiedenen Planungen, Einführungen und Umsetzungen von Bundesprogrammen aktiv begleitet.

 

Familien-, Frauen- und Gleichstellungspolitik

CEDAW-Schattenbericht

Der Fachausschuss hat die Erstellung des Alternativberichts zum kombinierten 7. und 8. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) begleitet und war über Vertreterr/innen der Mitgliedsverbände an verschiedenen AGs der Allianz zur Erstellung des Alternativberichts unter Federführung des Deutschen Frauenrates beteiligt. Mitte Dezember 2016 wurde der Alternativbericht der Bundesregierung übergeben. Der Alternativbericht setzt sich kritisch mit den Themen Bildung und Rollenstereotype, Erwerbsleben, Gender Budgeting und Teilhabe, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit und Internationales auseinander.

 

Reform des Sexualstrafrechts - gemeinsame Positionierung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte bereits 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt. Darin war eine Reform der §§ 177 ff. StGB vorgesehen, in welcher die sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen unter Strafe gestellt werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, bestehende Schutzlücken zu schließen.

Der Fachausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf intensiv beschäftigt und eine gemeinsame Positionierung erarbeitet. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass der bestehende Entwurf zwar einige der bestehenden Schutzlücken schließt, allerdings hinter den Forderungen aus der sogenannten Istanbul-Konvention zurück bleibt, nach der sich gemäß Art. 36 die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Dieses Ziel wurde durch den Reformvorschlag des BMJV nicht erreicht.

 

Kooperation mit der BZgA

Die kontinuierliche Kooperation des Fachausschusses mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde fortgesetzt. Als besonderes Projekt wurde die Zusammenarbeit zur Erstellung von trägerübergreifendem, bundesweitem Informationsmaterial für schwangere Frauen mit Fluchthintergrund und unsicherem Aufenthalt begonnen. Weitere Austauschthemen waren insbesondere für die Arbeit mit jungen Geflüchteten angemessene, nicht diskriminierende Übersetzungen für Informationsmaterialien und interreligiöse Dialoge.