Vorsitz: Claudia Scheytt, Der Paritätische
Im Zentrum der Arbeit des Fachausschusses Behindertenpolitik standen zwei zentrale Themen, die auch im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode verankert sind:
- Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und die damit verbundene Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans sowie
- Reformen wie das Bundesteilhabegesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz und das dritte Pflegestärkungsgesetz.
Aufgabe des Fachausschusses war es daher, sich mit diversen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zu befassen und einen Fach- und Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung von Verbandspositionen innerhalb der BAGFW-Verbände sicherzustellen. Darüber hinaus wurden Stellungnahmen erarbeitet:
- zum Entwurf einer Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen,
- zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) in der Fassung vom 20.04.2016
- zum Entwurf der Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ der BAR
Zentrales Anliegen der BAGFW war und ist es, bei den in 2016 umgesetzten Reformen spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Hierfür war es notwendig, dass sich die BAGFW nicht nur intern mit den Themen befasst, sondern übergreifend mit weiteren Akteuren der Behindertenpolitik kooperierte, um die aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultierende Menschenrechtsperspektive in die wesentlichen Gesetzgebungen der Bundesregierung einzubringen, z. B. dem Bundesteilhabegesetz, dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans.
Für die Umsetzung dieser Aufgaben wurden neben den regulären vierteljährlichen Beratungen insgesamt acht zusätzliche Beratungen durchgeführt, um den Fach- und Erfahrungsaustausch sicherzustellen.
Ausblick
Die aus der UN-Behindertenrechtskonvention ableitbaren Leitprinzipien Inklusion, Barrierefreiheit, Nicht-Diskriminierung und Partizipation sind gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die gemeinsam – im Zusammenspiel zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft – bewältigt werden können. Das Thema Inklusion verbindet. 2017 sind zum einen eine Vielzahl der in 2016 getroffenen Regelungen umzusetzen, wie z. B. das Bundesteilhabegesetz, das stufenweise in Kraft treten wird. Zum anderen stehen weitere Vorhaben der Bundesregierung an, z. B. die Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts und der damit verbundene Zuständigkeitswechsel für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die Versorgungsmedizin-Verordnung aber auch der Teilhabebericht für Menschen mit Behinderung der Bundesregierung (gem. SGB IX), zu denen sich die BAGFW verständigen wird. Die Mitglieder des Fachausschusses Behindertenpolitik stehen als Ansprechpartner/-innen für Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung.