Jahresbericht 2016 der Arbeitsgruppe Verwertungsgesellschaften

Vorsitz: Gertrud Tacke, Der Paritätische

Vorsitz: Gertrud Tacke, Der Paritätische


Aufgabenstellung der AG „Verwertungsgesellschaften“

Die Arbeits- bzw. Verhandlungsgruppe „Verwertungsgesellschaften“ ist von der Finanzkommission der BAGFW zur Verhandlung von BAGFW-Gesamtverträgen mit Verwertungsgesellschaften eingesetzt. Dies schließt die Prüfung der zugrundeliegenden (urheber-)rechtlichen Lizenzsachverhalte und deren praktische Relevanz für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege ein und setzt diese voraus. 

In Deutschland gibt es derzeit 13 Verwertungsgesellschaften, welche treuhänderisch für Urheber oder Inhaber sog. verwandter Schutzrechte unterschiedliche Rechte, insbesondere das Recht auf angemessene Vergütung, geltend machen. Sie stehen unter der staatlichen Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.

Für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind derzeit vor allem die GEMA, VG Media, GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und die VG Wort relevant.

Die BAGFW-Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften räumen den Verbänden der BAGFW und deren Einrichtungen Sonderkonditionen auf die verhandelten Lizenzsachverhalte ein.

Die VG Media nimmt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von mehr als 150 privaten Fernseh- und Rundfunksendeunternehmen - z.B. die Sender Sat.1 und RTL aber auch Klassik Radio u. a. – wahr. Auf dieser Grundlage beansprucht sie eine Vergütung für die Weitersendung von Programmsignalen zu einzelnen Zimmern und - soweit in den Zimmern zudem Empfangsgeräte von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden - für die Öffentliche Wiedergabe von Sendungen und geschützten Werken durch die Zuführung der Sendesignale an die Geräte (2. Gesamtvertrag vom 3.12.2014, Laufzeit 31.12.2018).

Über diese neue Vereinbarung wurde per Rundschreiben informiert, sowie die BAGFW-Arbeitshilfe auf den 1.1.2015 aktualisiert und online zur Verfügung gestellt.  

Die VG Media kassiert derzeit zu einem 2015 neu geltend gemachten Lizenzsachverhalt (sog. Kl. Wiedergaberecht) seit einiger Zeit eine Vergütung. Dieser ist nach wie vor rechtlich dem Grunde und der Höhe nach umstritten. Die BAGFW hatte hierzu deshalb keine vertragliche Vereinbarung getroffen. Das Auskunftsverfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Prüfung des DPMA dieses Tarifes ging letztlich ins Leere. Es darf nur bezogen auf den Verfahrensstand Auskunft erteilt werden. Die BAGFW hat von einer gesamtvertraglichen Vereinbarung abgesehen, um die aufsichtsrechtliche Prüfung abzuwarten. Dieses aufsichtsrechtliche Verfahren befindet sich aktuell im verwaltungsgerichtlichen Streit, der in 1. Instanz zugunsten der VG Media ausgegangen ist. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, weshalb unklar ist, ob das DPMA Rechtsmittel einlegt. Eine abschließende Beurteilung kann daher erst im Folgejahr erfolgen.

Die GEMA nimmt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahr, also die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützter Musik. Nach Inkrafttreten des Verwertungsgesellschaftengesetzes hat die GEMA die Gesamtverträge mit der BAGFW, außerdem Gesamtverbände der AWO und des DRK zum Bereich Veranstaltungen gekündigt und zu neuen Verhandlungen aufgefordert, da diese aus Transparenzgründen eine neue Gestaltung bekommen sollten. Aus Sicht der BAGFW ergab sich aus einer verstärkten europäischen Rechtsprechung und 2015 ergangener nationaler Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Neubewertung der Öffentlichkeit von Musikwiedergaben in Aufenthaltsräumen und auch im Bereich der Weitersendung von Musik in Verteileranlagen. Gleichzeitig wurde durch die BAGFW das Ziel angestrebt, die gesamtvertraglichen Vereinbarungen auf sämtliche urheberrechtlichen Nutzungen zu erstrecken. Im Dezember konnte ein solcher Vertrag geschlossen werden. Ein Teil des Vertrages enthält derzeit noch „Übergangsvereinbarungen“, (Wiedergabe in Aufenthaltsräumen und Weitersendung), weil hier derzeit noch deutlich Bewegung in der Rechtsklärung ist.     

Die BAGFW bzw. die Spitzenverbände verfolgen die Thematik während der neuen Vertragslaufzeit fortlaufend weiter und setzen sich weiterhin für die Interessen der Einrichtungen ein.

Die Verhandlungsgruppe nutzt für ihre Arbeit häufig Telefonkonferenzen, gelegentlich Arbeitstreffen, in denen der Handlungsbedarf erörtert wird, Sachlagen rechtlich analysiert, Vertragsentwürfe bearbeitet werden. So erfolgten diverse rechtliche Analysen, Stellungnahmen und die Prüfung von Vertragsentwürfen. Die Verhandlungen werden gemeinsam als Gruppe geführt.