Vorsitz: Werner Hesse, Der Paritätische
Auch das Jahr 2015 war geprägt von der durch EU-Richtlinien angestoßenen Modernisierung des Vergaberechtes. Es wurden mehrere ad hoc-Sitzungen durchgeführt, in denen Stellungnahmen zum Referentenentwurf und später dann zum Regierungsentwurf eines Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes formuliert wurden.
Es konnte in der Begründung des Gesetzes verankert werden, dass das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis kein Auftragsverhältnis ist und damit nicht dem Vergaberecht unterliegt. Bedauerlicherweise wurde die Klarstellung nicht aufgenommen, dass diese Aussage nicht nur für das sozialhilferechtliche sondern generell auch für das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis gilt. Zu diesem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teils nicht ganz verständliche Bewertungen abgegeben. Hieraus ergibt sich im Anschluss an das Rechtsetzungsverfahren noch ein deutlicher Informations- und Aufklärungsbedarf über die Reichweite des Vergaberechtes.
Ab Oktober 2015 befasste sich der Fachausschuss mit verschiedenen Fassungen der Rechtsverordnung zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz. Auch hier wurden Stellungnahmen formuliert und Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium geführt. Eine abschließende Bewertung ist erst möglich, wenn der Rechtsetzungsprozess im April 2016 beendet sein wird.
Außerdem fanden verschiedene Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und verschiedenen Akteuren im Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen statt mit dem Ziel, geeignete Qualitätskriterien für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen zu entwickeln.