Vorsitz: Claudia Zinke, Der Paritätische
Im Zentrum der Arbeit des Fachausschusses Behindertenpolitik standen zwei zentrale Themen des Koalitionsvertrages der 18. Legislaturperiode:
Die geplante Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die damit verbundene Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland und die damit verbundene Staatenprüfung
Aufgabe des Fachausschusses war es daher sich nicht nur intern mit den Themen zu befassen, sondern auch BAGFW übergreifend mit weiteren Akteuren der Behindertenpolitik zu kooperieren, um die aus der UN-Behindertenrechtskonvention resultierende Menschenrechtsperspektive in geplante Reformvorhaben der Bundesregierung einzubringen, z. B. in das geplante Bundesteilhabegesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz oder in die Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans.
Zentrale Anliegen der BAGFW waren und sind es weiterhin, bei den geplanten Reformvorhaben spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und damit einhergehend eine Neufassung des Behinderungsbegriffs zu erreichen. Dieser soll aus der UN-Behindertenrechtskonvention komplett in das neue BGG übernommen und die mit dem Begriff im Zusammenhang stehenden Aktivitäts- und Teilhabebereiche der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF), im geplanten BTHG bei der Bedarfsfeststellung ohne Ausnahmen zur Anwendung kommen.
1. Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes
a) Intensive und kritische Begleitung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales etablierten Beteiligungsprozesses zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes. In diesem Zusammenhang wurden im März 2015 Kernforderungen der BAGFW zum Bundesteilhabegesetz vorgelegt.
a. Erarbeitung von fachpolitischen Positionen, wie z. B.:
das Positionspapier der BAGFW zu Anforderungen an Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderungen im neuen Bundesteilhabegesetz,
die BAGFW Eckpunkte zur Neuregelung des Vertrags- und Vergütungsrechts im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen,
die Stellungnahme der BAGFW zu den Umsetzungsvorschlägen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur "Teilhabe am Arbeitsleben",
die Eckpunkte der BAGFW zur Weiterentwicklung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
die Position zur Leistungsrechtlichen Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII
2. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
a) Die BAGFW hat sich in den Prozess der Staatenprüfung für Deutschland aktiv eingebracht und an dieser in Genf als Mitglied der BRK-Allianz teilgenommen. In dieser Allianz wirken u. a. Verbände der Behindertenselbsthilfe, Sozialverbände, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie Elternverbände und Gewerkschaften mit. Wesentliches Ziel war die Darstellung der aus Sicht der Zivilgesellschaft bestehenden zentralen Problemlagen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention in Deutschland. Hierzu gehörten u. a.:
die Umwidmung der im Koalitionsvertrag verankerten und somit versprochenen fünf Milliarden Euro für die Entlastung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes
die Beschreibung der Probleme, die mit der Anrechnung des Einkommens- und Vermögens auf Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung verbunden sind
die längst überfällige Reform des Betreuungsrechts und die Schaffung von Regelungen für eine unterstützte Entscheidungsfindung an Stelle der bisherigen ersetzten Entscheidungsfindung
b) Am 23. und 24.11.2015 hat das BMAS zu den Inklusionstagen in Berlin eingeladen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierfür den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans (NAP 2.0) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt, so dass sich die Beteiligten über den Arbeitsstand zum NAP zu informieren und Hinweise für die weitere Bearbeitung geben konnten. Der Nationale Aktionsplan (NAP) soll bereits 2016 verabschiedet werden. Vertreter/-innen der BAGFW haben sowohl im Plenum als auch in verschiedenen Foren mitgewirkt.
c) Am 09.12.2015 fand die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Die BAGFW hat sich hierzu im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert. Die Verbände halten u.a. eine stärkere Ausrichtung des Gesetzes an den Concluding Observertions zur Umsetzung der UN BRK für erforderlich.
3. Ausblick
Die aus der UN-BRK ableitbaren Leitprinzipien Inklusion, Barrierefreiheit, Nicht-Diskriminierung und Partizipation sind gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die gemeinsam – im Zusammenspiel zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft – bewältigt werden können. Das Thema Inklusion verbindet. Die mit anderen Organisationen erreichte Zusammenarbeit verdeutlicht dies. So konnten z. B. Gemeinsame Forderungen von DBR, BAGFW und Fachverbänden zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet und die gemeinsame Presseerklärung „Haushaltsberatungen: Behinderte Menschen nicht vergessen!“ veröffentlicht werden.
2016 soll eine Vielzahl der in 2015 angekündigten und eingeleiteten Reformvorhaben umgesetzt werden. Dazu gehören z. B. das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, das Soziale Entschädigungsrecht und die Versorgungsmedizin-Verordnung. Ob die "Große Lösung!" im SGB VIII kommen wird ist noch offen. Des Weiteren ist die Veröffentlichung des "Berichts über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" gem. § 66 SGB IX zu erwarten. Um die Teilhabe für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu sichern, braucht es Netzwerke und Verbünde zwischen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung, Fachverbänden und Leistungsanbietern. Die Mitglieder des Fachausschusses Behindertenpolitik stehen hierfür als Ansprechpartner/-innen für Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung.