Vorsitz: Dr. Joachim Rock, Der Paritätische
Gemeinsames Sozialmonitoring mit der Bundesregierung –
Dialog im Sinne der Menschen
Das gemeinsame Sozialmonitoring zwischen der Bundesregierung und den in der BAGFW zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2004 vielfach bewährt und wurde auch 2015 fortgeführt. Kern der gemeinsamen Gespräche ist es, auf der Grundlage der Praxiserfahrungen und fachlichen Expertise in den Verbänden gemeinsam Möglichkeiten zu suchen, die Umsetzung von Gesetzen im Sinne der betroffenen Menschen zu gestalten und bestehenden Defiziten abzuhelfen. Dabei konnten zahlreiche Klarstellungen und Verbesserungen für die Betroffenen erreicht und viele Praxisprobleme kurzfristig überwunden werden.
Seitens der Bundesregierung haben im Berichtsjahr 2015 die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sowie mehrere Staatssekretäre und andere hochrangige Vertreter aus BMAS, BMFSFJ, BMWi, BMG, BMF und BMJ sowie dem Bundeskanzleramt am teilgenommen. Das belegt nicht nur die Breite der gemeinsamen Arbeits- und Politikfelder, sondern auch die Bedeutung, die die Bundesregierung der Zusammenarbeit beimisst und ist die Grundlage für konstruktive und ertragreiche Gespräche zwischen den Akteuren.
Im Mittelpunkt der Gespräche 2015 standen Fragen aus den Rechtskreisen der SGB II und XII, etwa die angemessene der notwendigen Bedarfe in der Grundsicherung, der Praxis der Darlehensgewährung, der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Erwerbsintegration von Alleinerziehenden, andauernde Probleme im Bereich der Gesundheitsversorgung, die wachsende Zahl von vermeidbaren Stromsperren und drohende „Zwangsverrentungen“ waren weitere Themen der Gespräche, die umfassend vor- und nachbereitet wurden. An vielen Stellen konnten Verbesserungen im Verfahren angestoßen oder durchgesetzt werden.
Besonders erfreulich ist, dass die Bundesregierung ein seit langem verfolgtes Anliegen der Wohlfahrtsverbände, die möglichst breite und unbürokratische Umsetzung des Rechts auf ein „Girokonto für Jedermann“, aufgenommen und weitreichende Zugeständnisse gemacht hat.
Vereinbart wurde, die künftigen Gespräche inhaltlich noch breiter auszurichten, um die gesamte Breite der gemeinsamen Arbeitsfelder umfassend abzubilden und das sozialpolitische Know-how der Verbände einbringen zu können. Die Vermeidung von Altersarmut ist dabei ein Beispiel für die erweiterte Agenda der Gespräche. Das gemeinsame Sozialmonitoring wird 2016 mit voraussichtlich zwei weiteren Sitzungen mit der Bundesregierung und zusätzlichen Sitzungen des Arbeitsstabes fortgeführt werden.