Am 01. April 2015 startete das ESF-Programm „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“. Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft in Verbindung mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Organisationsstrukturen in den Einrichtungen und Verbänden. |
rückenwind knüpft damit an den Erfolg des Vorläuferprogramms „rückenwind – Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft“ (2009–2014) an: Bundesweit 131 Modellvorhaben zur Personalentwicklung in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft wurden in der sechsjährigen Förderlaufzeit entwickelt und erprobt. |
Konzeptionell ist das aktuelle Programm um die Dimension „Organisationsentwicklung“ erweitert worden.
rückenwind greift so Erfahrungen und Erkenntnisse aus der vergangenen Förderperiode auf. Der in der rückenwind-Richtlinie verankerte „integrierte Ansatz“ setzt deshalb eine enge Verknüpfung von Instrumenten und Methoden der Personalentwicklung und Ansätzen der Organisationsentwicklung voraus. |
Zentrale Grundlage des Programms rückenwind ist, wie bereits beim Vorgängerprogramm, das Partnerschaftsprinzip. Gemäß dem partnerschaftlichen Ansatz arbeiteten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die BAGFW bei der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Auswertung des Programms eng miteinander zusammen. Vorhandenes Fachwissen und Erfahrungswerte beider Partner werden so umfassend genutzt. Zum Ausdruck kommt dies zum einen in der gemeinsamen Steuerungsgruppe des Programms als auch in der Einrichtung der ESF-Regiestelle in der BAGFW, deren Aufgabe die Koordinierung der Programmumsetzung ist. Auch deshalb ist rückenwind in seinen Zielsetzungen, Inhalten und Umsetzungsvorgaben unmittelbar an den Bedarfen und spezifischen Gegebenheiten der Sozialwirtschaft ausgerichtet und zeichnet sich durch eine hohe Passgenauigkeit aus.
Zielgruppe des Förderprogramms sind freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger in der Sozialwirtschaft. Sie können sich mit Modellvorhaben bewerben, die jeweils einen Schwerpunkt aus den beiden übergeordneten Förderbereichen "A – Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit“ und „B – Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen“ adressieren und nachvollziehbar miteinander verknüpfen. Insgesamt 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) stellt das BMAS hierfür von 2015 bis 2020 zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen der ESF-Regiestelle in der BAGFW beraten potenzielle Antragstellende aus der Freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger bei der Entwicklung von Vorhaben. Die eingegangenen Projektvorschläge werden von der Regiestelle geprüft und zur Votierung durch die Steuerungsgruppe aufbereitet. Die ESF-Regiestelle leistet programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit. |
Sie erläutert die Inhalte des Programms sowie die Modalitäten des Antragsverfahrens in die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hinein und organisiert den Erfahrungsaustausch unter den Projektträgern.
In einem 1. Aufruf zur Interessenbekundung im Sommer 2015 wurden 24 Projektvorschläge durch die Steuerungsgruppe positiv votiert und zur Hauptantragstellung vorgeschlagen. Im November 2015 fand ein 2. Aufruf zur Interessenbekundung statt. Eine Votierung der eingegangen Interessenbekundungen folgt im März 2016.