Vorsitz: Gertrud Tacke, Der Paritätische
Aufgabenstellung der AG „Verwertungsgesellschaften“
Die Arbeits- bzw. Verhandlungsgruppe „Verwertungsgesellschaften“ ist von der Finanzkommission der BAGFW zur Verhandlung von BAGFW-Gesamtverträgen mit Verwertungsgesellschaften eingesetzt. Dies schließt die Prüfung der zugrundeliegenden (urheber-)rechtlichen Lizenzsachverhalte und deren praktische Relevanz für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege ein und setzt diese voraus.
In Deutschland gibt es derzeit 13 Verwertungsgesellschaften, welche treuhänderisch für Urheber oder Inhaber sog. verwandter Schutzrechte unterschiedliche Rechte, insbesondere das Recht auf angemessene Vergütung, geltend machen. Sie stehen unter der staatlichen Aufsicht des Deutschen Marken- und Patentamtes. Gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.
Für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege sind derzeit vor allem die GEMA, VG Media, GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und die VG Wort relevant.
Die BAGFW-Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften räumen den Verbänden der BAGFW und deren Einrichtungen Sonderkonditionen auf die verhandelten Lizenzsachverhalte ein.
Jahresbericht 2015
Die VG Media nimmt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von mehr als 150 privaten Fernseh- und Rundfunksendeunternehmen - z.B. die Sender Sat.1 und RTL aber auch Klassik Radio u. a. – wahr. Auf dieser Grundlage beansprucht sie eine Vergütung für die Weitersendung von Programmsignalen zu einzelnen Zimmern und - soweit in den Zimmern zudem Empfangsgeräte von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden - für die Öffentliche Wiedergabe von Sendungen und geschützten Werken durch die Zuführung der Sendesignale an die Geräte (2. Gesamtvertrag vom 3.12.2014, Laufzeit 31.12.2018).
Über die neue Vereinbarung wurde per Rundschreiben informiert, sowie die BAGFW-Arbeitshilfe auf den 1.1.2015 aktualisiert und online zur Verfügung gestellt.
Das Jahr 2015 begann mit einem Angebot der VG Media zur Vereinbarung eines Tarifes zu einem neuen Lizenzsachverhalt (sog. Kl. Wiedergaberecht). Dieser ist allerdings rechtlich dem Grunde und der Höhe nach umstritten und befindet sich in der aufsichtsrechtlichen Prüfung des DPMA. Die BAGFW hat von einer gesamtvertraglichen Vereinbarung abgesehen, um die aufsichtsrechtliche Prüfung abzuwarten. Die Mitgliedschaft wurde hierüber durch BAGFW-Rundschreiben mit Empfehlungen für Handlungsoptionen informiert. Zwischenzeitlich läuft ein Auskunftsverfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim DPMA, in dem der BAGFW aufgrund von Interventionen der VG Media derzeit die Auskunft noch nicht erteilt werden kann.
Die GEMA nimmt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichter und Verlegern von Musikwerken wahr, also die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützter Musik.
Nach mündlichen Ankündigungen der GEMA Ende des Jahres 2014 war eine Kündigung des
GEMA-Gesamtvertrages durch diese erwartet worden, was allerdings nicht erfolgte. Der Gesamtvertrag läuft daher auch für 2016 unverändert weiter. Infolge einer verstärkten europäischen Rechtsprechung und 2015 ergangener nationaler Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht für 2016 die Prüfung an, ob deren Ergebnisse auch auf die urheberrechtliche Nutzung in den Altenhilfeeinrichtungen übertragbar sind und sich daraus Handlungsbedarf im Hinblick auf den GEMA-Gesamtvertrag ergibt.
Die BAGFW bzw. die Spitzenverbände verfolgen die Thematik während der neuen Vertragslaufzeit fortlaufend weiter und setzen sich weiterhin für die Interessen der Einrichtungen ein.
Die VG Musikedition nimmt die Nutzungsrechte an Ausgaben von Musikwerken vorwiegend auf dem Gebiet der Musik sowie Reprographierechte für Musiknoten wahr. Sie nahm im 1. Quartal Kontakt zur BAGFW auf mit der Bitte, Verhandlungen zu einem Gesamtvertrag zum Thema „Kopieren von Musiknoten und Texten in Altenhilfeeinrichtungen“ aufzunehmen. Es fand ein ausführliches Verhandlungsgespräch, nachfolgend weitere Bedarfs- und Angebotsprüfungen, sowie ein schriftlicher Austausch wesentlicher Positionen statt. Diese erwiesen sich letztlich bezogen auf die Frage der Angemessenheit des Tarifs und der Berücksichtigung der sozialen Aspekte als nicht vereinbar, so dass eine Vereinbarung nicht zustande kam. Vorbereitet wurde eine BAGFW - Information zum Bereich „Kopieren von Musiknoten“, die 2016 veröffentlicht werden kann.
Die Verhandlungsgruppe nutzt für ihre Arbeit häufig Telefonkonferenzen, gelegentlich Arbeitstreffen, in denen der Handlungsbedarf erörtert wird, Sachlagen rechtlich analysiert, Vertragsentwürfe bearbeitet werden. So erfolgten diverse rechtliche Analysen, Stellungnahmen und die Prüfung von Vertragsentwürfen.