Jahresbericht 2015 der Arbeitsgruppe Betreuungsrecht

Vorsitz: Sieglind Scholl, Diakonie

Vorsitz: Sieglind Scholl, Diakonie


Die Arbeitsgruppe hat im Berichtszeitraum viermal getagt. Weitere Abstimmungen erfolgten elektronisch. Die Arbeitsgruppe befasste sich mit einer Vielzahl von Themen im Kontext der Arbeit der Betreuungsvereine und des Betreuungsrechts. Sie beantwortete u. a. Anfragen des BMJV sowie des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Besonders hervorzuheben sind:

 

Fachtag: „Mittendrin! – Kompetenzzentrum Betreuungsverein“

 

Der alle zwei Jahre von der AG Betreuungsrecht durchgeführte Fachtag befasste sich dieses Mal mit der Rolle der Betreuungsvereine in Stadtteil, Quartier und Gemeinde. Sie engagieren sich in den Netzwerken der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe, sowie Psychiatrieeinrichtungen ihrer Region und ihrer Kommunen. Dies sind konkret u. a. Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, Kliniken, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen. Der Blick der Mitarbeitenden in den Betreuungsvereinen sollte deshalb geöffnet werden für die bereits vorhandenen Kompetenzen der Betreuungsvereine und deren Nutzung im Sozialraum. Es wurden Antworten gesucht auf die Fragen, wie Betreuungsvereine ihre Kompetenzen ohne Ausweitung personeller Ressourcen optimaler einsetzen, was sie im Stadtteil anbieten, wie sie sich weiter vernetzen und besser vermarkten können.

 

Positionspapier „Wir können nicht mehr warten!“

 

Betreuungsvereine sind ein unerlässliches Strukturelement im Betreuungswesen. Für deren Überleben sind unverzüglich notwendige Schritte für eine kostendeckende Finanzierung auf den Weg zu bringen, weshalb sie die Ergebnisse der vom BMJV für die Jahre 2016/17 vergebenen umfassenden rechtstatsächlichen Untersuchung nicht abwarten können.

Die AG Betreuungsrecht hat deshalb, ergänzend zu dem von ihr bereits im Jahr 2014 vorgelegten Positionspapier, gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (Buko) ein Positionspapier mit dem Titel „Wir können nicht mehr warten!“ verfasst und an die Politik weitergeleitet, um den Dialog mit den Verantwortlichen in den Parlamenten und Ministerien in Gang zu halten.

 

Evaluation des Betreuungsrechts

 

Im Zusammenhang mit der Forderung nach der Erhöhung der Vergütungspauschalen führt das BMJV zunächst eine Evaluation u. a. der Situation der Betreuungsvereine durch. Hierzu ist das Forschungsvorhaben zum Thema „Qualität der rechtlichen Betreuung“ vergeben worden. Aufgrund der Dringlichkeit hat das BMJV signalisiert, Ergebnisse zur Vergütung könnten ggf. bevorzugt erhoben und veröffentlicht werden. Im projektbegleitenden Beirat, dessen konstituierende Sitzung im Dezember stattgefunden hat, arbeitet ein Mitglied der AG Betreuungsrecht mit.

 

Ein weiteres Forschungsvorhaben befasst sich mit der Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ unter besonderer Berücksichtigung des am 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde. Auch hier ist ein Mitglied der AG Betreuungsrecht zur Mitarbeit im projektbegleitenden Beirat eingeladen. Die konstituierende Sitzung wird im Januar 2016 stattfinden.

 

Transparency Deutschland und Friedrich-Ebert-Stiftung

 

Transparency Deutschland hat in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung unter dem Titel „Wenn man nicht mehr für sich sorgen kann… Die rechtliche Betreuung – Erfahrungen und Anforderungen“ ein nicht-öffentliches Fachgespräch durchgeführt. Hier hat die AG Betreuungsrecht durch einen Input zum Thema „Wie Betreuung funktionieren soll“ die Sicht der BAGFW dargestellt. Es ist beabsichtigt, das Gespräch fortzuführen.

 

Angehörigenvertretungsrecht

 

Ziel einer beim Deutschen Verein (DV) eingerichteten Arbeitsgruppe war es, Empfehlungen zur Einführung eines gesetzlichen Angehörigenvertretungsrechts in Deutschland zu erarbeiten. Die AG Betreuungsrecht hat darin mitgearbeitet. Nach intensiver und konstruktiver Diskussion konnte kein Konsens für eine Empfehlung gefunden werden, insbesondere auch wegen des Verweises der AG Betreuungsrecht auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Das Thema wurde ferner bei einem Fachtag des DV bearbeitet und soll in der AG des DV zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen werden.

 

Parlamentarisches Frühstück

 

Die AG Betreuungsrecht plant nach Rücksprache mit der SK I für das Jahr 2016 ein parlamentarisches Frühstück.