Hinweise der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zur Umsetzung und Weiterentwicklung des FEAD/EHAP

Deutschland fokussiert bei der Umsetzung des EHAP, genauso wie die Niederlande, Schweden und Dänemark, auf die „soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen“ (Operationelles Programm II; OP II).

Hintergrund

 

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (englisch: FEAD; deutsch: EHAP) ist erstmals für die Förderperiode 2014 bis 2020 eingerichtet worden.

 

Deutschland fokussiert bei der Umsetzung des EHAP, genauso wie die Niederlande, Schweden und Dänemark, auf die „soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen“ (Operationelles Programm II; OP II). In Deutschland sind dies die folgenden Zielgruppen: EU-Zugewanderte und ihre Kinder und Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

 

Erklärtes Ziel des EHAP in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. Diese Ausrichtung wurde im Operationellen Programm (OP) des Bundes zur sozialen Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen formuliert und von der Europäischen Kommission für die Umsetzung des EHAP in Deutschland genehmigt.

 

Auf dieser Grundlage hat das federführende Ministerium in Deutschland (BMAS) in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Städte, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und weiteren Migrantenorganisationen die Richtlinie zur Umsetzung des EHAP entwickelt und den 1. Aufruf in 2015 erfolgreich umgesetzt.

Gefördert werden nunmehr Kooperationsverbünde aus Stadt/Kommune und Wohlfahrtsverbänden/gemeinnützigen Migrantenorganisationen (aktuell befinden sich 84 Projekte in der Förderung).

 

Ein Problem ergab sich zu Beginn der Umsetzung bezüglich der Ergebnissicherung in den Projekten, dem Nachweis darüber, wann eine Beratung der Zielgruppen als erfolgreich zu bewerten ist.

In gemeinsamer Absprache der Wohlfahrtsverbände mit der EHAP-Verwaltungsbehörde konnte eine für die Träger und Zielgruppen angemessene Lösung über einen anonymisierten Fragebogen gefunden werden.

 

Für die Begleitung und das Monitoring des EHAP wurde ein Begleitausschuss eingerichtet, an dem u.a. auch zwei Vertreter*innen der Freien Wohlfahrtspflege teilnehmen.

Rückmeldungen

 

Nach einem Jahr Laufzeit können erste Rückmeldungen zu den EHAP-Projekten eingebracht werden (basierend auf diversen Rückmeldungen aus den Projekten).

 

Positiv

 

·         Die Zielgruppen des Programms werden gut erreicht.

·         Die Kooperation und Vernetzung vor Ort konnte durch die Projekte verbessert und sollte verstetigt werden.

·         Das Programm ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: durch die zusätzlichen Ressourcen stehen den Betroffenen professionelle und kompetente Beratung und Unterstützung zur Verfügung und sie sind nicht allein auf das Halbwissen und Informationen „vom Hörensagen“ von Bekannten, schlimmstenfalls auch durch kriminelle Strukturen angewiesen.

·         Durch die EHAP-Projekte können niedrigschwellig professionelle, kontinuierliche und mobile Angebote gemacht werden, die bisher fehlten. Die zusätzlichen Ressourcen ermöglichen auch eine Begleitung zu den Behörden, die in vielen Fällen essentiell ist, um Angebote und Leistungen des Hilfesystems zu erhalten.

·         Für die Migrantenorganisationen ist die Kooperation eine wichtige Möglichkeit, ihre bislang überwiegend ehrenamtlich organisierten Angebote zu professionalisieren.

·         In der administrativen Umsetzung wurde der EHAP als deutlich weniger aufwendig als der ESF bewertet. ZUWES 2 sei ein praktikables Tool, die Ansprechpartner beim Bundesverwaltungsamt überwiegend kompetent und kooperativ.

 

Probleme und Herausforderungen

 

·         Die Zielgruppen weisen hohe psychische Belastungen auf, was bei der Projektkonzeption und der Weiterentwicklung des EHAP mit entsprechenden sozialpädagogischen Interventionen berücksichtigt werden sollte.

·         Ein Teil der Zielgruppe benötigt aufgrund von Überschuldungen schnelle rechtliche Hilfe. Die Weiterleitung an die Schuldnerberatung ist oftmals zu spät, so dass dafür zusätzliche Kosten zur Rechtsberatung bei den Beratungsstellen eingestellt werden sollten. Dies gilt auch für andere direkte Sachkosten, wie Dolmetscherkosten, niedrigschwellige Sprachkurse, Fahrten als Begleitung für Behördengänge. Deshalb sollten die direkten Kosten (aktuell 2 %) erhöht werden.

·         Zugenommen hat in einigen Projekten die Zielgruppe der zugewanderten Unionsbürger*innen aus den südeuropäischen Mitgliedsstaaten, die ursprünglich aus deren ehemaligen Kolonien stammen und aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise in Südeuropa im Zuge einer zweiten Migration nach Deutschland kommen (z. B. aus Bolivien, Venezuela, Angola, Mosambik).

·         Insgesamt wird eine Zunahme der Zahl von Unionsbürger*innen in prekären Lebenssituationen aufgrund der aktuellen Ausweitung des Ausschlusses aus sozialen Leistungen erwartet.

·         Eine strikte Abgrenzung der drei Einzel-Zielgruppen des EHAP in den Projekten (z. B. zwischen deutschen Wohnungslosen und Unionsbürgern) ist nicht praktikabel. Dies zeigt sich auch in den unterschiedlichen Fallzahlen bei den Outputindikatoren des Entwurfs des Durchführungsberichts für 2016, indem die Fallzahlen beim Einzelziel 2 nicht ausreichend erreicht werden und zwischen Einzelziel 1 und 3 große Schnittmengen bestehen. Die Ausweisung mehrerer Zielgruppen des Projekts im Antrag zieht wiederum aufwendigere Dokumentationspflichten nach sich. Praktikabler wäre es, eine Schwerpunkt-Zielgruppe zu wählen, die aber eine gelegentliche Beratung oder Vermittlung darüber hinaus (im Rahmen der anderen EHAP-Zielgruppen) zulässt.

·         Als sehr problematisch erweist sich der Ausschluss der Beratung zum Arbeitsmarktzugang und der teilweise nicht vorhandenen Anschlussfähigkeit an den ESF (Bund und/oder Länder) oder andere nationale Fördermöglichkeiten. Dabei hat sich aber auch gezeigt, dass die ESF-geförderten Angebote für die Zielgruppen des EHAP oft zu hochschwellig sind. Eine bessere Verzahnung von ESF und EHAP sollte von daher bereits in der Programmentwicklungsphase angestrebt werden.

·         Ebenso sollte auch in den Einzelzielen 1 und 2 in alle Hilfesysteme vermittelt werden können, also neben den in dem Fragebogen für Beraterinnen und Berater genannten Einrichtungen auch in das Sozialamt und die JobCenter. Gerade hier sind oft begleitende Hilfen nötig.

·         Die Projekte kritisieren, dass Koordination und Leitung sowie Vernetzungsarbeit unverzichtbar sind, aber im Rahmen des EHAP nicht angemessen gefördert werden. Auch sollten Honorare für Sprachmittlung enthalten sein, da nicht überall mehrsprachige Sozialarbeit angeboten werden kann.

·         Die Praxis der Teilnehmer*innendatenerfassung wird als nicht vertretbar angesehen. Die 6-seitige Teilnehmer*innendatenerfassung bindet überdurchschnittliche Zeitressourcen der Zielgruppen und deren Berater, die die gemeinsame Beratungszeit mindern. Insofern sollte für eine verbindliche Dokumentation eine andere (einfachere) Lösung gefunden werden.

 

Fazit

 

·         Schon jetzt zeichnet sich ab, dass ein Programm wie der EHAP auch über 2020 hinaus notwendig sein wird, um Unionsbürger*innen und anderen stark benachteiligten Personengruppen in prekären Situationen und ohne Zugang zu den bestehenden Hilfesystemen, geeignete und menschenwürdige Unterstützung, Vermittlung und Orientierung zukommen zu lassen.

·         Bewährt hat sich bei der Umsetzung des EHAP die Anwendung des Partnerschaftsprinzips, d.h. das federführende Ministerium (BMAS) hat in Frage kommende Partner an der Entwicklung des OP’s, der Richtlinie, der Umsetzung und der Evaluierung des Programms beteiligt und einen dafür vorgesehenen Begleitausschuss eingerichtet. Diese bewährte Praxis sollte unbedingt beibehalten werden.

·         Der hohe Interventionssatz (= 85 %) und die Verwaltungserleichterungen
(= Pauschalen) sollten beibehalten und ggf. ausgebaut werden.

·         Die Ergebnisindikatoren (= Outcomes) im EHAP sollten für die Zielgruppen qualitativ ausgebaut werden, um z.B. durch eine externe Evaluierung die Projektergebnisse (z.B. Vermittlung in reguläre Hilfsangebote und damit den Ausbau der gesellschaftlichen Teilhabe) gegenüber den rein quantitativen Outputindikatoren konkreter abbilden zu können.

·         Aufgrund der erwähnten Probleme bei der Anschlussfähigkeit FEAD / ESF sollte für die nächste Förderperiode 2021-2027 ein fondsübergreifender Ansatz zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verfolgt werden (z.B. durch die Einrichtung eines gemeinsamen Begleitausschusses), der aufsuchende und beratende Elemente (gefördert aus dem FEAD / EHAP) und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt für besonders benachteiligte Personen (gefördert aus dem ESF) strategisch miteinander verbindet.

·         Dabei ist zu empfehlen, dass dieser übergreifende Fonds angesichts der besonderen Anforderungen: stark benachteiligte Zielgruppen, aufsuchende Beratungsarbeit und Heranführen an den Arbeitsmarkt über niedrigschwellige Angebote weder ausschließlich in die FEAD- noch in die allgemeine Förderlogik der Strukturfonds eingegliedert wird, sondern eigene Vorgaben entwickelt, die der Besonderheit eines übergreifenden Fonds Rechnung tragen (z.B. höhere Interventionssätze, einfachere TN-Datenerfassung, quantitative und qualitative Ergebnisindikatoren).