Die Soziallotterie hat für ihre Destinatäre – so auch für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) - vorzeitig je 1 Million Euro ausgeschüttet.
„Verlässliche Hilfe ist sehr wertvoll. Das ist es auch, was die Menschen in den unterschiedlichsten Notlagen von den Angeboten und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege erwarten dürfen. Erst recht während der Corona-Pandemie“, sagt Gerda Hasselfeldt, Präsidentin der BAGFW.
Damit möglichst viele Projekte der Wohlfahrtsverbände gerade jetzt zuverlässig helfen können, wurden die Bedingungen zur Beantragung und Abrechnung der Mittel erweitert. Für Neuanträge bis zum 30.6.2020 sind zum Beispiel weniger Eigenmittel nötig. Außerdem können Förderzeiträume verlängert werden und sind mehr Kosten förderfähig. „Es können auch Kosten abgerechnet werden, die nötig wurden, weil bewilligte Projekte coronabedingt verändert oder abgesagt werden mussten“, sagt Hasselfeldt weiter.
Aus den Mitteln der GlücksSpirale werden jährlich Hunderte Projekte der Wohlfahrtsverbände und ihrer Einrichtungen und Dienste gefördert, so im Bereich der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit oder auch für Menschen in gesundheitlichen oder sozialen Notlagen.
Die Lotterie GlücksSpirale unterstützt mit ihren Erträgen zu gleichen Teilen den Sport, die Freie Wohlfahrtspflege und den Denkmalschutz. In diesem Jahr feiert sie ihr 50jähriges Jubiläum.