Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) haben eine intensivere Zusammenarbeit bei der Personalrekrutierung und der Stellenbesetzung in den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vereinbart.
Schon heute arbeiten die BA und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bei der beruflichen Rehabilitation, der Fortbildung und Betreuung von Arbeitslosen und bei Arbeitsgelegenheiten zusammen.
„Die Bundesagentur für Arbeit und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen sich gemeinsam in der Verantwortung, Langzeitarbeitslosen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen, sie langfristig zu integrieren und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Nur gemeinsam und vernetzt wird es den Akteuren am Arbeitsmarkt gelingen, die Herausforderungen von Langzeitarbeitslosigkeit zu meistern. Wir wollen das Beschäftigungspotenzial der Freien Wohlfahrtsverbände noch intensiver für unsere Kundinnen und Kunden nutzen. Gerade Menschen mit Vermittlungshemmnissen, wie Langzeitarbeitslosigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen, haben dabei die Möglichkeit eine Beschäftigung aufzunehmen. Mit der gemeinsamen Erklärung nehmen die Freien Wohlfahrtsverbände hier eine Vorbildfunktion wahr“, so Eva Strobel, Geschäftsführerin Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit.
Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW: „Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen es gleichermaßen als Ausdruck einer vorausschauenden Personalpolitik und sozialen Verantwortung an, diesen Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit anzubieten. Vorurteile gegenüber Langzeitarbeitslosen müssen abgebaut werden.
Es gilt vorhandene Potenziale und die hohe Motivation von beispielsweise noch geringqualifizierten, älteren oder schwerbehinderten Menschen optimal zu nutzen, um so auch den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. Intensive Beratung und passgenaue Qualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit sind unerlässlich, damit Fähigkeiten weiterentwickelt werden und eine echte Chance auf Teilhabe besteht.“